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Der FC-Bayern-Thread -6-

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Florian, 1. April 2013.

Status des Themas:
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  1. DannyD

    DannyD Guest

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Anzeige hin Anzeige her. Seine Selbstanzeige hat überhaupt keinen Einfluss auf die Berechnung und Bemessung der Strafe, da gelten ganz andere Kriterien., wie z.B. Höhe und Zeitraum der hinterzogenen Gelder. Das ist klar geregelt, eine Selbstanzeige dient nicht dem "Freikauf".

    Alles das steht aber schwebend im Raum -und so lange ist er gar nichts, im strafrelevanten Begriffsbereich. Wird er verurteilt, wenn auch nur auf Bewährung, ist er vorbestraft.
    Sehr lecker, für einen Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Sobald er ein Verfahren bekommt, ist seine Karriere so oder so beendet.

    Wird seine Selbstanzeige anerkannt, bekommt er kein Strafverfahren an den Hals, das ist ja Sinn und Zweck der Selbstanzeige.

    Ich persönlich sehe die Absolution unter Vorbehalt, die der Aussichtsrat gestern erteilt hat, auch kritisch. Zumindest das Amt ruhen zu lassen hätte zustimmen sollen. Rausschmeißen kann ihn ja sowieso keiner vom Aufsichtsrat, das steht nicht in seiner Macht. Einzig den Vorsitz hätte man ihm entziehen können.

    Aber ich kann irgendwie auch die Beweggründe nachvollziehen.
     
  3. Patinoz

    Patinoz Platin Member

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Ähm, wenn dieser stattgegeben wird, doch...
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Doch. Genau diesem Zweck dient eine Selbstanzeige. Welchem denn sonst...
     
  5. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Sollte die Selbstanzeige wirksam werden, zahlt er seine Steuerschuld +5% und das wars.
     
  6. DannyD

    DannyD Guest

    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Ich habe das Wort "Freikauf" bewusst in An und Abführung gesetzt, sollte das so falsch verstanden worden sein, bitte ich um Nachsicht. Da die Staatsanwaltschaft ja bereits signalisiert hat, sich auf keinen Deal (welchen auch immer) einlassen zu wollen, sieht die Lage wohl eher weiterhin undurchsichtig und ungut für Hoeneß aus.
    Wir können uns also ruhig weiterhin in Begrifflichkeiten im Kreis drehen. aber was bringst?
    Es lag mir eigentlich auch fern, die sog. Lawine loszutreten.
    Ich wollte eigentlich nur erläutern warum mir der Ausgang gestriger Versammlung klar war. Und warum dies weder ein Votum der Aufsichtsratsmitglieder, Pro Hoeneß und erst recht kein Akt der menschlichen Barmherzigkeit war.
     
  7. Matze20111984

    Matze20111984 Wasserfall

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Warten wir mal ab, ich würde einen Deal am Ende nicht ausschließen! Denn die Staatsanwaltschaft/Finanzbehörden haben offensichtlich auch gehörig ***** am Stecken. Dadurch, dass das Steuergeheimnis nicht gewahrt wurde, gab es eine Straftat im eigenen Hause. Also warten wir mal ab!

    Ich denke mal es ist einfach noch zu früh um einen Deal abzuschreiben, denn die Ermittlungen sind ja scheinbar immer noch nicht abgeschlossen!
     
  8. Patinoz

    Patinoz Platin Member

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Ernsthaft? "*****" (D.reck) ist ein verbotenes Wort?

    Und Sachen wie Hu***sohn nicht. Oh my.


    Sorry for OT.


    Mal sehen, was passiert.
     
  9. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Der FC-Bayern-Thread -6-

    Falsch. Auch wenn wikipedia dich da etwas verwirrt. Er ist ein Straftäter, was er über eine Selbstanzeige eben anzeigt.

    Die Frage der Strafbefreiung im Steuerrecht bei Selbstanzeige ist vollkommen losgelöst vom eigentlichen Tatbestand. Er hat bereits strafrechtlich relevant gehandelt. Er kann straffrei ausgehen, was aber eben nicht allein an der Selbstanzeige liegt. Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin frei in ihrer Entscheidung ob sie Anklage erhebt, selbst wenn die Selbstanzeige wirksam war. Es passiert nur zu selten.

    Man kann am Steuerrecht sehr gut erkennen wie stark welche Lobbygruppe ist. Man stelle sich mal eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sozial- oder Arbeitsrecht vor. Gar im Verkehrsrecht.


    Das ist auch nicht ganz richtig. Herr Hoeneß hat eine Selbstanzeige gemacht. Damit hat er sich selbst der Straftat bezichtigt und diese gleich gestanden. Ein geständiger Straftäter darf durchaus auch vor der Verurteilung als solcher benannt werden. Aber das vergessen einige.


    Weiß man wo die Informationen denn herkamen? Die undichte Stelle kann auch in der Kanzlei seines Anwalts sein oder im persönlichen Umfeld. Herr Hoeneß hat genug Leuten im Leben ans Bein gepinkelt, dass da einige gerade einen inneren Reichsparteitag haben werden.
     
  10. Matze20111984

    Matze20111984 Wasserfall

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