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Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Mai 2013.

  1. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Das ist falsch. Ich habe eine vertraglich vereinbarte Internetflatrate in Zusammenhang mit einer ebenso vertraglich vereinbarten und technisch möglichen Down- und Uploadgeschwindigkeit. Bestandteile eines Vertrages kannst Du nicht so einfach ignorieren, nur damit es besser passt.

    Daraus ergibt sich wiederum die entsprechend theoertisch verfügbare Datenmenge innerhalb eines Abrechnungszeitraumens.

    Daraus ergibt sich wiederum, daß ab dem Zeitpunkt, an dem die Drosselung wirksam wird, die Flatrate zur Volumerate wird.
     
  2. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Solange wie du den Tarif nicht änderst ,ändert sich an Geschwindigkeit und Flatrate nichts.
    Sollteste schon ein IP-Anschluss haben,so ändert sich auch 2016 nichts.
    Kennst du noch die Zeit als nach Volumen abgerechnet wurde?
    Richtig,ab Erreichen eines Volumens musste man wieder löhnen um das Internet weiter nutzen können.
    Aber heute müsste man nur die geringere Geschwindigkeit in Kauf nehmen,das Internet kann man ohne Mehrkosten weiternutzen.
    Man sollte aber erstmal abwarten,was dann für ein Tarifportfolio die Telekom auflegt.
    Vielleicht wie 1&1 auch eine Doppelflat für 20-25€.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab


    Da liegt aber ein Problem, denn beworben werden ja ...bis zu 50 MBit/s.

    So kann die Teledoof halt treiben was sie will :(
     
  4. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Man kann zu Volumentarifen stehen, wie man will, aber als "Flatrate" darf man das dann nicht mehr bezeichnen. Das sollte dann auch verboten werden.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Nööö, man bucht immer eine Flatrate mit einer Geschwindigkeit!

    Sonst würde es ja nur einen Tarif geben.
    Wenn jemand eine Flatrate mit 16 MBit/s bucht und dem Kunden bei Vertragsabschluß auch noch seine erzielbare Geschwindigkeit mitteilt , dann kann man die nicht einfach ab einer gewissen Datenmenge technisch begrenzen, jedenfalls sehe ich das so.

    Immer dran denken, es wird nicht einfach nur eine Flatrate vonm Kunden bestellt, sondern auch eine dazugehörige Geschwindigkeit.

    Sinkt die dann plötzlich ist es keine Flatrate mehr, sondern einen Volumenflatrate.
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Die ganze Sache wäre ja nicht so schlimm, wenn nicht so extrem weit runter gegangen werden würde!
     
  7. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Was ihr immer mit Volumenflatrate wollt,ist wohl ne neue Wortschoepfung.
    Das als Volumenflatrate zu bezeichnen ist Unsinn.
    Denn dann muesste der Anbieter nach Erreichen der 75,100 oder 200 GB die Internetleitung abschalten,tut er aber nicht.Sondern man kann mit reduzierter Geschwindigkeit das Internet weiternutzen.
    Wenn Drosselung kommt,dann garantiert nicht 384kbit,sondern 2Mbit oder 6Mbit.Dafuer werden die Anbieter schon sorgen,die Filme usw. uebers Internet anbieten.
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab


    Nööö, abschalten würde er bei einem Volumentarif, aber nicht bei einer Volumenflatrate ;)
     
  9. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Nein. Ich werde im Falle einer Volumenbegrenzung von meinem Vertragspartner gemäß § 307 Abs. 2 Ziffer 2 BGB unangemessen benachteiligt:

    Ich bezweifle mal an dieser Stelle ganz stark, ob eine eventuelle Kündigung seitens der T e l e k o m, im Falle der Nichtakzeptanz der benachteiligenden Vertragsklauseln überhaupt rechtswirksam ist.
     
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

    Süss. :D Nur zur Info, hast du denn schon einmal DSL384 dauerhaft genossen?