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Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. April 2013.

  1. hendrik1972

    hendrik1972 Guest

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    seit ende letzten jahres hat hier jetzt auch jeder einen solchen "zwangs"-anschluß,welcher über die nebenkosten abgerechnet wird...
    dafür wurde das "grund"-paket für alle freigeschaltet...
    was darin enthalten ist...naja...eben nur das,was unbedingt nötig ist...
    die anzahl der eingespeisten sky-kanäle ist überschaubar und für einige privatsender sowie sowas wie euronews benötigt man einen extra-abschluß mit der primacom...
    na hauptsache die bonzen sitzen in ihren villen und haben die freie programmauswahl über sat...die dummen mieter haben keine andere wahl...friss oder stirb...
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Vielleicht will man der Abschaltung der ö.r. Sender bei KD damit entgegenwirken und fit für die Zukunft werden :D
     
  3. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Wenn die Satschüssel wirklich nur beweglich aufgestellt ist gibt es keinen Unterschied.
    Der Balkon gehört mit zur gemieteten Wohnfläche, man kann dort (fast) alles aufstellen.
    Ob dort ein Stuhl, eine Schüssel, oder ein Schrank steht ist vollkommen egal.
    Rechtlich wäre ein Verbot einer bloßen Aufstellung nicht durchzusetzen, vor Gericht würde der Mieter gewinnen.
    (aber nur wenn die Schüssel auch wirklich innerhalb des Balkons steht, und nicht fest installiert ist)

    Allerdings nehme ich an das über 90 Prozent aller Mieter das Ding einfach an die Mauer gedübelt haben oder an die Brüstung geschraubt.
    Der normale Bürger ist Laie und kennt keine Sat-Balkonständer o.Ä. Diese Mieter haben leider schlechte Karten ohne Genehmigung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2013
  4. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Das dürfte okay sein, vorausgesetzt der Balkon zeigt Richtung Süden und der Mieter mag es, wie es dann auf seinem Balkon aussieht.

    [​IMG]
     
  5. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Wenn die Sat-Schüssel an der Brüstung mit einer Halterung hängt, ist das kein Eingriff in die Bausubstanz. Ist mit Blumenkästen genauso.
     
  6. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Bin ich mir nicht so sicher. Der Knackpunkt bei der Differenzierung ist ja, dass es hier um den semantischen Unterschied zwischen "anbringen" und "aufstellen" geht. Ob man da noch mal weiter zwischen "reversibel" und "Eingriff in die Bausubstanz (lies: Dübel)" unterscheiden darf/kann/muss, bezweifle ich ehrlich gesagt - auch wenn das in der Praxis (zumindest hinsichtlich der Beschädigung) irrelevant ist. Wie komme ich darauf? Auch wenn im deutschen Recht ein Analogieverbot herrscht, hier denke ich kann man das an einem anderen Beispiel illustrieren: nehmen wir an, du baust dir eine riesige Audioanlage ins Auto, also mit Bassbox, doppeltem Boden, usw. usf. . Kannst du ja an und für sich machen wie du willst, da das ganze als "Ladung" deklariert wird, aber sobald du den ganzen Klimbim mit der Karosserie verschraubst (Massepunkte mal ausgenommen), dann ist es (ohne weitere Genehmigungen/Überprüfungen) nicht mehr erlaubt.
    Kurz: ich sehe da schon einen formalen Unterschied, ob ich das nun per Halteklammer ans Geländer schraube oder einen freistehenden Balkonständer benutze.

    Das Problem bei der ganzen Geschichte ist aber wohl weniger das Unwissen über ebendiese Ständer und auch nicht, wenn wir mal ehrlich sind, ob diese Teile dennoch mit der Wand (widerrechtlich) verschraubt sind (das merkt im Regelfall da eh kein *******), sondern, dass viele Leute erst mal grundsätzlich davon ausgehen, dass wenn im Mietvertrag ein Verbot von Satantennen im Allgemeinen besteht, das auch in dieser Form so Gültigkeit hat - das der ganze Passus (in der üblichen Form) in der Mehrzahl der Fälle überhaupt nicht wirksam ist, da haperts meistens dran.


    Dennoch ändert das ganze aber nichts an der eigentlichen Problematik: Kabelanschlüsse sind einfach kein Ersatz für Satfernsehen, da beißt die Maus keinen Faden ab. Da ist es fast egal ob das irgendwelche xenophoben Wirrköpfe mit "Ausländern" begründen (im selben Atemzug aber Zeter und Mordio schreien würden, wenn sie im Urlaub auf Malle in ihrem Hotel den Mutantenstadel nicht schauen könnten), ob es um Satfreaks geht oder einfach um Leute, die mehr als den kaum mehr zu voneinander zu unterscheidenden öffentlich-rechtlich und FTA-privaten Einheitsbrei wollen.

    Man möchte doch meinen, dass ein Vermieter den Spielregeln der Marktwirtschaft unterliegt und eine ohne Zweifel bestehende Nachfrage mit einem entsprechenden Angebot begegnen würde, ergo also eine Gemeinschaftsantennenanlage errichten und dem ganzen Theater ein Ende zu bereiten. Mit entsprechendem bösen Willen könnte man da ja fast auf den Gedanken kommen, dass manche Vermieter genau das tun, also ökonomisch denken: die Schmiergeldzahlungen der Kabelnetzbetreiber sind wohl zu hoch... wie gesagt, man könnte auf solche Ideen kommen.
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Eingriff in die Bausubstand nicht, aber darum geht es ja nicht nur.

    Sobald eine Satellitenschüssel den abgegrenzten Balkon überragt, ist es nämlich auf jeden Fall ne optische Beeinträchtigung.
     
  8. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Stimmt, aber da kommts auf den Einzelfall an, so viel ich weiß. Ist halt die Frage ob die Sichtbarkeit der Antenne dazu geeignet ist, das Gesamtbild der Fassade zu stören. Lies: wenn ich mir eine 150cm Antenne auf den Minibalkon eines Jugendstilhauses klatsche, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit eine Beeinträchtigung. Wenn aber meine 80cm Antenne 10cm über die Brüstung eines 70er Jahre Seelensilo ragt, dann wirds wohl schwer für den Vermieter dieses Argument durchzubringen.

    Dazwischen gibt es wohl jeglicherlei Abstufungen und im Endeffekt ist das dann wohl der übliche Nervenkrieg: wer traut sich bei einem recht hohen Risiko zu klagen?
     
  9. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln

    Und mal ehrlich: Wenn es einer HV, Genossenschafft, Eigentümer-Gemeinschaft, nicht passt dass Schüsseln installiert werden, aus welchen Gründen auch immer, so wird diese Gruppierung entsprechende Maßnahmen treffen.

    z.B. gibt es in einigen Objekten Verzichtserklärungen die im Zuge des Mietvertrages zu Unterzeichnen sind. Ohne diese kommt kein Mietvertrag zu stande. (Oder Kaufvertrag bei einer WEG)
    Oder Anderes Beispiel: Ausländische Mitbürger, welche auf Ihre Sender bestehen, müssen eine Kaution ihn höhe von 3000 - 5000 € hinterlegen, um beschädigungen in den Bausubstanz zu vermeiden.

    Es gibt etliche möglichkeiten, da sind der kreativität keine Grenzen gesetzt.

    Jetzt kann man zwar sagen: da klage ich dagegen, das ist mein Recht. Na und? Wenn es der HV nicht passt, wird ein Grund zur Kündigung der Wohnung gesucht. Mal abgesehen davon, das dann das Vertrauensverhältniss massiv gestört ist, und ein "angenehmes Wohnen" auch nicht mehr gewärleistet wird.

    Zum Thema gemeinschaftsanalge: Hier steht man oft vor einem Problem. In Objekten wo es in jedem Stockwerk nach nem anderen Kontinent riecht, wird sich oft schwer eine befriedigende Lösung für alle Finden. (Mal abgesehen von der Verkabelung usw.)

    Aber mal noch ne ernst gemeinte Frage meinerseits: Wie machen es Nationalitäten, die ihre Sender hier gar nicht empfangen können? China oder USA. bzw. Alles auf der Südhalbkugel????
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Sachsen: Großvermieter fordern Abbau unerlaubter Sat-Schüsseln


    Du meinst also, man schreibe sich irgendwelche Beträge im Mietvertrag rein und schon ist man den Ausländern los? Nee du, das Mietrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete wo zu 90% vorgegeben ist was drin zu stehen hat. ;)

    China gibt es doch schon lange mit ihren CCTVs je nach Sat-Position für Europa. ;)