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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nun, es gibt auf diese Frage viele Antwortmöglichkeiten. Aber Grimm sagt ja genau das - allerdings muss man dafür natürlich die Fähigkeit besitzen, seine Antwort zu verstehen.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nein. Es ist eine provozierende Frage und darauf gibt es nur 2 Möglichkeiten:

    a) so wie es der Ex_Verfassungsrichter gemacht hat und
    b) so wie ich in #130 geschrieben habe


    Die Frage an sich bezweckt ja nur eins: Sich dazu zu bekennen oder eben sich zu distanzieren. Was ist jetzt an der Anwort soooo schwer zu verstehen? :mad:
     
  3. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Vor allem, was ist an der Tatsache nicht zu verstehen, daß sich der Herr Ex Verfassungsrichter mit seinen Ausführungen als system- und linientreuer Apparatschik eines undemokratischen Rundfunksystems geoutet hat, der keine Probleme damit hat, daß Inhalts,- Informations- und Meinungskontrolle in der Hand einer Minderheit liegt.
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Netter Versuch, von deinem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verständnisproblemen des Interviews abzulenken. ;)
     
  5. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ich vermute mal, der gute Mann ist im besten ÖR-Zuschauer-Alter? Und da braucht man seine Dosis Volksmusikgedudel halt genauso, wie das Glas Wasser oder das Granufink... Für solche Leute mit anstehendem Ablaufdatum ist der ÖR nun einmal das Einzige, was in der Freizeitgestaltung noch zählt.
     
  6. Griga

    Griga Silber Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Dass dein Ablaufdatum auch unerbittlich näher rückt, ist dir klar? Oder glaubst du dich in einem Zustand ewiger Jugend? Du wirst beizeiten daran erinnert werden, dass dem nicht so ist.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Dazu wüsste ich gern Genaueres: Was hat es denn mit dieser "Inhalts,- Informations- und Meinungskontrolle" auf sich?
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Klar, wozu sich inhaltlich auseinandersetzen, wenn man schon bei Äußerlichkeiten nicht über das Klischee-Niveau hinauskommt.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Die hat er gegeben -- und zusätzlich erläutert, welchen Stellenwert aus verfassungsrechtlicher Sicht der ÖR-Rundfunk statt dessen hat.

    Aber zugegeben: Um seine Antwort zu begreifen, benötigt man auch ein bisschen deutsches Sprachverständnis. Ich würde mal sagen, oberhalb 7. Klasse Realschule sollte das aber problemlos hinhauen. Da das Interview in der FAZ erschien, sollte man das jedoch voraussetzen können.
     
  10. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Wie heißt es doch so schön? Irren ist menschlich und mir ist, bezogen auf die Ausführungen des Herrn Ex-Verfassungsrichters in der Tat ein fataler Auslegungsfehler unterlaufen.

    Herr Grimm sagte unter anderem:

    Meiner Interpretation dazu:

    Das ist natürlich falsch. Warum aber ist das falsch? Nun, Herr Grimm äußerte sich unter anderem folgendermaßen:

    Um hier noch einmal auf die Analogie mit dem Wasser zurückzukommen. Es besteht hier, im Gegensatz zm öffentlich-(un-)rechtlichen Medienkraken, weder eine gererelle Anschlusspflicht an das öffentliche Trinkwassernetz, noch besteht die Pflicht zur Bezahlung eines bestimmten Wasserkontingentes, unabhängig davon, ob der Einzelne nun dieses Kontingent verbraucht oder nicht.

    Mit meiner Interpretation zu Herrn Grimms Ausführungen lag ich also insofern falsch, daß Herr Grimm dem öffentlich-(un-)rechtlichen Staatsfunk nicht die selbe Bedeutung wie Trinkwasser beimisst.

    Sondern er misst dem öffentlich-(un-)rechtlichen Staatsfunk, aufgrund der Tatsache, daß er hier im Gegensatz zum Trinkwasser als Lebensmittel, die globale Zahlungspflicht für die Aufrechterhaltung eines nimmersatten Medienmolochs für eindeutig wichtiger hält, sogar eine weit höhere Bedeutung als Wasser zu. Was seine Prioritäten selbstverständlich noch viel absurder erscheinen lässt.

    Für diese Fehlinterpretation seiner Aussage möchte ich mich bei den Teilnehmern entschuldigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2013