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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ich denke Du hast da etwas nicht genau verstanden!

    Es geht hier nicht um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, sondern dessen Finanzierung. Der entscheidente Punkt ist, daß man von einem Gebührenmodell auf ein verkapptes Steuermodell umgestellt hat.


    • Gebühr = Die tatsächliche Inanspruchnahme ist die Voraussetzung für die Erhebung.
    • Steuer = Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung


    Wenn ich einen neuen Resiepass beantrage zahle ich ein Gebühr, da ich eine Leistung unmittelbar in Anspruch nehme. Wenn ich keinen Reisepass beantrage zahle ich auch keine Gebühr. Für die blose Absicht eine Reise anzutreten bei der ich einen Reisepass benötige löst ebenfalls keine Gebühr aus.
    Die Haushaltsabagbe bzw. Rundfunkbeitrag ist eine Steuer auf den Besitz eines Haushaltes, da es vollkommen egal ist ob sich darin Rundfunkempfänger befinden oder nicht bzw. ich überhaupt die Absicht habe ÖR zu konsumieren oder nicht. Die Länder dürfen aber keine Steuern erheben. Das ist Hoheitsaufgabe des Bundes.
     
  2. Monte

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ach so ist das? Dann brauchen wir ja gar kein Verfahren vor dem BVerG mehr. Du hast ja schon alles entschieden.
    Hoffentlich habe ich jetzt in deinen Augen alles genau verstanden.
     
  3. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Was Du verstehst oder nicht interessiert kein Mensch. Es steht dir lediglich wie jedem anderem hier im Forum zu deine Meinung zu vertreten. Ob Du meine Meinung teilst oder verstehst musst Du mit dir selber ausmachen.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Das sollte doch jeder für sich selbst entscheiden? Oder glaubst du, auch hier für alle sprechen zu können?

    Dann frage ich mich, warum du mir unterstellst, deine Meinung nicht verstanden zu haben.
     
  5. Gag Halfrunt

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nö. Man hat von einer Gebühr auf einen Beitrag umgestellt. Der setzt keine Inanspruchnahme voraus.

    Eine Steuer ist es übrigens nicht, denn diese ist niemals zweckgebunden. Eine eindeutigere Zweckbindung als beim Rundfunkbeitrag, gibt es jedoch kaum.
     
  6. brixmaster

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Und diese zu hinterfragen oder auch zu umgehen, ist legitim.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Hinterfragen ist immer legitim. Das Umgehen ist es nicht - zumindest sollte man dann auch mannhaft die möglichen Folgen akzeptieren.
     
  8. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Also bitte! Wo kommen wir denn auch dahin, wenn der Plebs gegen die Segnungen politisch-medialer Seilschaften plötzlich aufbegehrt. Schließlich sind Gesetze dazu da preußisch, zackig korrekt und mit zusammenknallenden Hacken kadavergehorsam befolgt zu werden. ;)

    Aber tröste Dich, gewisse Leute würden mit einer solchen Einstellung in jeder Gesellschaftsordnung Karriere machen. Mann nennt sie deswegen auch schlichtweg Mitläufer oder Ja Sager.

    Deswegen ist auch jeder der dieses perfide System kritisiert, ablehnt und unterläuft, natürlich der Feind und darf nach Herzenslust diffamiert, denunziert und kriminalisiert werden. Und es ist natürlich auch politisch korrekte und erste wie auch oberste Bürgerpflicht den Beitragspreller dingfest zu machen und den Behörden auszuliefern.

    Erinnert mich auch wieder an die deutsche Geschichte.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Diesen Satz merken wir uns mal, denn jetzt kommt ja folgendes:

    Wer diffamiert hier denn nun andere als Ja-Sager und Mitläufer; nur weil sie andere Ansichten vertreten?

    Es ist schon witzig, wie hier jemand den Rundfunkbeitrag benutzen will, um sich selbst als Widerstandskämpfer zu heroisieren und sich nicht einmal dumm vorkommt, auch noch die deutsche Geschichte zu benutzen. Da hat jemand nun wahrlich jedes Maß verloren.

    Oder vielleicht ist es doch nicht witzig, sondern eher lächerlich. Jedenfalls ist es etwas zum Fremdschämen.
     
  10. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Genau das ist Unsinn!

    Denn dazu schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in einemGutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.

    Die Zweckgebundenheit der "Rundfunksteuer" ergibt sich da nur als unschöner Folgefehler ändert aber nichts in der Hauptsache.

    Ein Beitrag muss immer einer Person individuell zuzuordnen sein. Das ist aber beim Rundfunkbeitrag eben nicht der Fall, da er ja auf den Haushalt erhoben wird und nicht auf individuelle Personen im Haushalt.