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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Mit anderen Worten: Deine viel beschworenen Fakten kannst du nicht benennen. Danke fürs Gespräch.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Und weil das so wahr, muss ich mich also eher auf Behauptungen eines anonymen Users verlassen als auf die Urteile des Verfassungsgerichtes?
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Dabei verblödet man aber, wie du ja hier jedem beweist ;)

    Zuviel RTL geschaut?

    Es gibt gar keine Rundfunkgebühren mehr seit 2013 ;)

    Wie jetzt?
    Das ist doch Rentner TV das du nicht bezahlst und somit hier allen dein asoziales Verhalten zur Schau stellst?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2013
  4. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Sehr kurzsichtige Denkweise einerseits und andererseits stelle ich keine Behauptungen auf, sondern habe eine Meinung.

    Urteile die heute noch Bestand haben können morgen revidiert werden, was ja auch logisch ist, da sich die Gesellschaft weiterentwickelt. Es gibt genügend Beispiele bei denen das BGH seine bisherige Rechtssprechung zum gleichen Sachverhalt ändert. Z.B. bei der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen oder aber die Reformation des vom BGH selbst erfundenen "existenzvernichtenden Eingriff" im Konzernrecht.

    In beiden Fällen hat das BHG seine bisherige Rechtssprechung aufgegeben und durch neue Urteile bzw. Rechtsauffassung ersetzt. Das ist kein Widerspruch sondern ein ganz normaler Vorgang.:D


    Wenn das BGH in der Hauptsache gegen den neuen Rundfunkstaatsvertrag urteilt (was abzuwarten bleibt), dann ist es auch schnell mit dem bisherigen Verfahren zum Datenabgleich vorbei. Aber das Pferd zäumt man halt nicht von hinten auf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2013
  5. brixmaster

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ganz einfach weil die ÖR ihr Programm ohne Verschlüsselung bereitstellen.
    Diese könnten auch verschlüsselt werden und es kann dann nur schauen wer zahlt (klar Theorie wegen Verfassung und Trallala; aber es geht um die Schmarotzer Theorie)
    Dann kann man ja auch eine Luft oder Sonnensteuer einführen, und wer die nicht bezahlt ist ein Schmarotzer.
    Das wäre dann aber der Diebstahl einer Sache, und Nichtzahlen von Zwangsgebühren; ist das Diebstahl ? ;)

    Und noch was da beziehe ich mich auf die alte Regelung vor 2013; wenn du 2 Haushalte führst, aber nur einmal zahlst (weil du den zweiten nicht gemeldet hast) ist man dann auch ein Schmarotzer, aus deiner Sicht?

    Mag sein das die Anzahl der deutschen Alternativen Lebensweisen überschaubar ist, aber trotzdem die Sache theoretisch zu hinterfragen macht doch auch mal Sinn /was wäre wenn....:winken:
     
  6. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Wenn jemand eine Leistung anbietet die ich nicht möchte, dann ist das auch kein Schmarotzertum wenn ich dafür nichts bezahle.

    Aber genau das erdreistet sich der ÖR: Es wird ungefragt eine Leistung angeboten, die unabhängig von deren Inanspruchnahme pro Haushalt bezahlt werden muss. Damit handelt es sich aber de facto beim Rundfunkbeitrag um eine (Wohnungs)Steuer. Steuern unterliegen aber dem Hoheitsrecht des Bundes und nicht der Länder. Der ÖR ist aber in der Hand der Länder, welche keine Steuern einführen dürfen.

    Als nächtes wäre es ja denkbar, daß man für Garagen KFZ-Steuer bezahlen muss, unabhängig davon ob ein Auto drin steht oder nicht.
    Oder als zeugunsfähiger Mann muss man pauschal Unterhalt in eine Alimentekasse bezahlen, da man(n) ja jederzeit eine Frau schwängern könnte. Das wäre dann eine Art Penis-Steuer
     
  7. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Mit anderen Worten, Sie Herr Monte sind nicht in der Lage, über die von mir benannte und auch selbst benutzte Quelle, Gegenargumente zu den von mir vorgetragenen Fakten zu finden und zu benennen.

    Danke für das Gespräch.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Es ist also eine kurzsichtige Denkweise, wenn ich einem Gerichtsurteil mehr Bedeutung zumesse, als irgendeiner Behauptung irgendeines Users? Das solltest du genauer erklären....

    Ja, und? Für mich ist aber der jetzige Stand bindend. Es gibt nicht einmal einen Anlass zu glauben, dass demnächst eine neue Definition des Begriffs "Grundversorgung" erlassen wird - und diese Grundversorgung war ja der Ausgangspunkt meiner Aussage.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Im Endeffekt geht es darum, dass jemand die Allgemeinheit schädigt. Das steht in keinerlei Zusammenhang mit irgendwelchen Verschlüsselungsgeschichten.

    Es geht einfach um die gesetzlichen Regelungen - die gelten eben für alle.

    Ja, wenn dir langweilig ist, dann tu das.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Du hast offenbar den Sinn öffentlich-rechtlicher Einrichtungen nicht verstanden.