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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Das ist doch ein vielversprechender Anfang.
    Nun, auch in diesem Strang sind ja Stimmen zu hören, die genau diese Notwendigkeit nicht sehen wollen. Umso besser, wenn wir uns da einig sind.
    Ist das offensichtlich? Ich glaube nicht.
    Welches Bereicherungssystem? Wer bereichert sich woran? Und welche Belege gibt es dafür? Jetzt würde ich also gern Fakten lesen.
    Welches auffällige Missverhältnis? Ist damit gemeint, dass dieses öffentlich-rechtliche System auch mit einem Drittel oder der Hälfte finanziert werden könnte? Auch hier wären Fakten hilfreich.
    Welche verzockten Gelder? Kommt jetzt wieder das Beispiel des MDR von vor einigen Jahren?
    Die Behauptung, etwas sei offensichtlich, soll dir wahrscheinlich über mangelnde Argumente hinweghelfen. Nur leider funktioniert das nicht. Außerdem wüsste ich gern, wie so es jetzt plötzlich persönlich wird. Ich glaube nicht, dass ich hier das Thema bin.


    Auch hier die Frage: Welche Fakten?
    Nein, lies einfach deine Aussage noch einmal nach.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Das ist albern. Vielleicht liest du einfach mal nach, welche Aufgabe der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Jemand, der ein kommerzielles Unternehmen schädigt, ist ein Schmarotzer. Jemand, der eine öffentlich-rechtliche Einrichtung schädigt ist dies nicht?
    Warum machst du diesen Unterschied?

    Ich versuche eine Analogie: Der Diebstahl eines Buches aus einer Buchhandlung ist schlimm? Der Diebstahl aus einer öffentlichen Bibliothek ist es nicht? Warum sollte das so sein?
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Wieviele solche Einsiedler gibt es in Deutschland?
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Das stimmt. Das Spitzel- und Meldenetzwerk der Ex-DDR, also den 5 neuen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, war blanker Hohn, wie man im Zuge des NSU-Prozesses ja nun herausgefunden hat.

    Aber ich nehme mal an, dass du den Beitragsservice mit MfS der DDR vergleichen möchtest. Sollte das so sein, dann würde ich dir empfehlen, dich mal mit dem einen oder anderen zu unterhalten, der bis 1989 seinen Wohnsitz unfreiwillig nach Bautzen verlegen musste.

    Ansonsten darfst du gerne mal darlegen, wo denn der Beitragsservice auch nur ansatzweise mit einem Inlandsspionagedienst vergleichbar sei. Ich bin gespannt.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du das ernst meinst?!

    Wenn doch, wäre das ja noch erschreckender. :eek:
     
  7. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ganz sicher gehören dazu keine Kochshows, Wetten dass, Tatort, Rosenheim Cops, Küstenwache, unrentable Spartentsender etc. etc. dazu.

    Wenn sich der ÖR auf eine informelle und von der Politik unbeeinflusste Grundversorgung beschränken würde, dann müsste man auch nicht mehr als 5€ p.m. zahlen, was auch vollkommen akzeptabel wäre.

    Panem et circenses kann man den Privaten und dem Pay-TV überlassen.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    In den Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes steht das anders. Die erscheinen mir in diesem Zusammenhang wichtiger als deine Behauptung.
     
  9. Franz Jäger

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Sehr geehrter Herr Monte, sehr geehrter Herr Gag Halfrunt

    Hiermit möchte ich mich recht herzlich dafür entschuldigen, daß ich in meinen bisherigen Ausführungen auf eine Quellenangabe verzichtet habe.

    Diese reiche ich nun nach:

    Quelle
     
  10. Lt_Spock

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Die Urteile von Freisler am Volksgerichtshof waren auch mal gültiges Recht.:D