1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. ach

    ach Guest

    Anzeige
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ganz unabhängig vom Einkommen ist die Leistung des Beitrags nicht. Wer zu wenig Geld hat, wird davon befreit. Im Übrigen ... ja, es gibt Zwangsgebühren und es gibt den Zwang, Steuern zu zahlen:)
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.457
    Zustimmungen:
    16.110
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Das habe ich aber auch erwähnt.
    Sage das mal den Herrn Höenisg oder wie der Vogel heißt...:D
    Aber Rundfunkgebühren sind keine Steuern, und Steuern zahlt z.b der Einsiedler im Waldhaus nicht, wenn er kein Einkommen bezieht, seine Nahrungsmittel selbst anbaut, und auch kein Wasser und Müllanschluss hat.
    :winken:
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Na siehste:) Also zahlt der keine Steuern oder Rundfunkbeiträge:

    :)
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.457
    Zustimmungen:
    16.110
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Doch Rundfunkbeiträge müsste der besagte Einsiedler zahlen.
    Denn auch die Hütte im Hexenwald ist ein Haushalt.
    Und wenn er kein Einkommen hat, und nicht befreit ist....
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Dieser Haushalt im Hexenwald muss aber nicht zahlen, wenn kein Einkommen erzielt wird und keine Steuern gezahlt werden - ergo wird --> ist dieser Haushalt von Steuern und Rundfunkbeiträgen befreit.:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. April 2013
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.457
    Zustimmungen:
    16.110
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nein kein Einkommen ist kein Grund für eine Befreiung.
    Nur wenn dieser eine Soziale Leistung erhält, kann sich dieser gegen Antrag bei der Rundfunk"behörde" befreien lassen.

    Der neue Rundfunkbeitrag - Bürgerinnen und Bürger: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

    Und der Hexenwaldbewohner würde im Falle das er ablehnt staatliche Leistungen zu beziehen, auch nicht als Härtefall gelten.

     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Da steht ganz klar:


    ... weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten ...

    Ich hatte extra betont, dass kein Einkommen erzielt wird und in dem von dir genannten Beispiel keine Steuern gezahlt werden (Hexenwald:)).

    Das heißt also nicht, dass man bei Ablehnung staatlicher Leistungen den Rundfunkbeitrag leisten muss:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. April 2013
  8. ach

    ach Guest

    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Also es geht immer noch um den, der:


     
  9. göttingencity

    göttingencity Gold Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2006
    Beiträge:
    1.710
    Zustimmungen:
    144
    Punkte für Erfolge:
    73
  10. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    So so. Und wer bei Aldi einkauft und nicht bei LIDL wird von LIDL als Ladendieb angezeigt.:D