1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von germankid, 17. April 2013.

  1. germankid

    germankid Silber Member

    Registriert seit:
    6. April 2003
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    19
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    Hallo,
    ich habe mal eine Rechtsfrage an die Experten hier im Forum die ein bischen spezieller ist.

    Grundlage:
    Unser Schützenverein veranstaltet immer einen größeren Tanz in den Mai mit 1.000 - 1.200 Gästen.
    Da am 30.04. das Champions League Rückspiel Real - BVB statt findet und hier der Großteil (leider ;)) Dortmund Fan ist haben wir vor, das Spiel tonlos auf einer Leinwand zu übertragen.

    Rechtsproblem:
    Die Präsentation ansich ist kein Problem.
    Bei der Hallengröße und der Besucheranzahl müssen wir um die 200 € GEMA Gebühren extra dafür bezahlen.
    Da das Spiel allerdings nur (im deutschsprachigen Raum) über Sky übertragen wird, müssen wir natürlich noch einmal extra für Sky bezahlen.
    Das wären noch einmal um die 500 € extra an Sky.

    Nun meine Frage:
    Das Spiel wird laut "liveonsat" auch auf folgenden Sendern übertragen:
    - SRF 2 HD
    - Nederland 3 HD
    - ITV HD

    Da ich selbst im Besitz einer schweizer Karte und einer Canal Digitaal FTV Karte bin stellt sich die Frage, ob man diese Sender öffentlich zeigen darf.
    Die Präsentation über ITV 1 HD wäre eine notlösung, da zum störungsfreien Empfang hier in der Ecke um die 70 cm Blech nötig wären, wir das ganze allerdings mit einer 60cm Campingschüssel mit passenden Ständer realisieren möchten.

    Hat jemand von euch eine Ahnung, ob eine Vorführung über SRF 2 oder Nederland 3 rechtlich in Ordnung ist?

    Danke schon einmal für eure Hilfe! :winken:
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Nein, eine öffentliche Aufführung ohne Genehmigung der Sender ist unzulässig. Dazu gab es letzte Woche erst ein dt. Urteil.

    Macht's doch nicht-öffentlich. Ansonsten sind das pro Gast auch nur 50 ct extra.
     
  3. germankid

    germankid Silber Member

    Registriert seit:
    6. April 2003
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    19
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Ist das wirklich so?
    Bisher haben wir auf dem Schützenfest auch immer die WM/EM Spiele übertragen.
    Da wir uns vorher erkundigt haben mussten wir nur für die Fussballübertragung extra GEMA Gebühren bezahlen und auch unsere örtliche GEZ Beauftragte bestätigte uns, dass es durch die extra bezahlten GEMA Gebühren rechtlich einwandfrei wäre.

    P.S.: Eine "nicht-öffentliche" Ausstrahlung vor knapp 1.200 Gästen?
    Das wird problematisch :)
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Bei (namentlicher) Einladung gilt es glaub als Nicht-Öffentlich.

    WM/EM Spiele sind alle ÖRR gewesen, das sollte GEMA/GEZ mit der Genehmigung abdecken. Du nanntest aber ausländische Sender.
     
  5. germankid

    germankid Silber Member

    Registriert seit:
    6. April 2003
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    19
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Ahso...
    Problem verstanden!

    Aber wir müssen trotzdem GEMA bezahlen, obwohl das Spiel nicht im öffentlich rechtlichen Fernsehen läuft.
    Wir müssten rund 200 € GEMA zahlen + um die 500 € an Sky (falls wir das Sky Signal nehmen würden)...
    Aus diesem Grund dachte ich, mit den 200 € wäre eventuell alles geregelt und man spart sich die Sky Gebühr...
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Nein. GEMA kassiert für jede Aufführung, auch wenn ihr ein Klavier hinstellt, auf dem jeder mal spielt. Man erhält aber keine Aufführungsrechte, wenn man GEMA bezahlt. Auch wenn man zahlen muss. Man benötigt immer Aufführungsrechte + GEMA.

    Wenn die GEZ/ÖRR eine Freigabe nach GEMA erteilen oder automatisch gewähren, ist das eine Sache der ÖRR. Sky macht dies nicht, weswegen weitere 500 EUR entstehen. GEMA reicht nicht als Freigabe, GEMA vertritt die Rechte nur, besitzt sie aber nicht.

    Bei den ausländischen Sendern gilt genau das gleiche. GEMA muss bezahlt werden, daraus ergibt sich aber keine Freigabe.
     
  7. germankid

    germankid Silber Member

    Registriert seit:
    6. April 2003
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    19
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Alles klar - vielen Dank fürs erklären!
     
  8. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

    Registriert seit:
    3. Juni 2012
    Beiträge:
    1.724
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Vielleicht kommt das Spiel auch bei Dubai Sports. Je weiter das übertragende Ausland weg ist, umso weniger besteht Gefahr, daß euch jemand ans Bein pinkelt.
    Ist der SRF nicht ein ÖR aus der Schweiz - dann dürfte es auch ohne Probleme gehen. Die haben doch hoffentlich dann auch deutschen Ton.
    Ansonsten schreibt Sky bei den Konditionen für eine Sportsbar, daß die GEMA bei den Preisen inclusive wäre.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Die Sender haben besseres zu tun, als Verstößen nachzugehen. Das ist kein Problem der Entfernung des Landes/Senders. Sondern eines in der Umgebung. Jemand im Ort der nicht eingeladen oder ausgeladen wurde, ruft jemanden an und petzt. Und dann mahlen die Mühlen. Und ab bestimmten "Eskalationsstufen" die erreicht wurden, ist einfaches beiseite wischen nicht mehr möglich.

    Die eigentliche Frage lautet also, wer kann die Klappe nicht halten. Oder kann sich sonst nicht benehmen.
     
  10. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

    Registriert seit:
    9. November 2002
    Beiträge:
    3.911
    Zustimmungen:
    30
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Kathrein CAS80 - UAS584 - Metz calea 49 (Tripple Tuner)
    AW: Rechtsfrage: Öffentliche Präsentation CL

    Nun, da sehe ich das erste Problem.

    Zumindest die SRF-Karte darfst du nur als Auslandsschweizer, der seinen jährlichen Obulus abdrückt (sozusagen BILAG-Ersatz) nutzen. Und auch nur für den privaten Gebrauch. Also keinesfalls öffentliche Vorführung.

    Deinem Nickname nach urteile ich nun mal einfach, dass du kein Schweizer bist und somit die Karte "über Umwege" zu dir gelangt ist.

    Mit der Canal Digitall-Karte sieht es sicherlich genau so aus, diese darf offiziell sicherlich nicht im Ausland und nicht für öffentliche Vorführungen genutzt werden.

    Somit sehe ich ITV HD als einzig gangbare Alternative an, da dieser Sender wirklich FTA empfangbar ist.

    Die 60er-Campingschüssel bietet doch sowieso eine schlechte Empfangsreserve, grade wenn ihr sowas vorhabt.

    Ich würde eine gescheite Schüssel organisieren, auf 28,2°O ausrichten und ITV vorführen. Natürlich mit GEMA. Das sehe ich rechtlich als nicht problematisch. Mit Dubai Sports müsste der Spiegel noch größer sein.

    Wenn ich sehe, in wie vielen Kneipen hier in der Stadt Dubai Sports läuft, kann das nicht so schlimm sein.

    Gruß,

    Wolfgang