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Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2013.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Die Grundverschlüsselung war ein sehr großer Fehler.
     
  2. ilico

    ilico Neuling

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Die KNBs haben nun die A-Karte. Stellt Euch nur mal vor, alle Analog-Kunden brauchen einen Receiver (Stichwort Horizon-Box).... Da fällt der einfache Empfang weg, alte Kabel sind oft auch nicht mehr nutzbar. Damit kommen Riesenprobleme und Abwanderungen auf Sat. Ohne Tel.-/Internet hätte das Kabel schon längst größere Kundenverluste. Digital auf analog umwandeln ist sowieso Schwachsinn.
     
  3. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Im Dorf Aarberg klappte der Switchoff.

    Und ich bin gespannt, was die Cablecom für Gratis Boxen verteilen wird.

    Bei uns soll SRF ja 2016 nur noch HD senden. Ob dann die Kabler HD auf PAL skalieren?
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Indem man eine Umfrage macht? Für eine repräsentative Umfrage reichen schon 1000 Befragte.
     
  5. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Man hätte mehr die Werbetrommel rühren müssen, ähnlich wie bei der analogen Abschaltung auf dem Satelliten.

    Slogen: Der Champion ist ihre Bildqualität :: Einfach und ohne zusatzkosten wechseln auf Digital....oder so....

    Bisher ist sowas fast nahe Null abgelaufen.

    Aber evtl. kommt diese Werbetrommel 2.0 ja noch...
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    LHB, dein Argument geht doch völlig am Thema vorbei. ARD und ZDF sagen, dass es ausreicht, wenn sie ihre Signale über DVBT und über Sat zur Verfügung stellen, weil jeder das empfangen kann.

    Was hast du dem entgegen zu setzen? Richtig ist doch, dass du Das Erste HD über Sat empfangen könntest, wenn du eine potthäßliche Schüssel an die Südwand deines Hauses klatschen würdest und eine Strippe quer über die Fassade des Hauses zu deinem Balkon ziehen würdest.

    Also kannst du Das Erste HD über Sat empfangen. Das geht sehr wohl.

    Jetzt kommt dein Vermieter und sagt: Moment, Herr LNB, so geht das nicht! Ihre Antenne ist häßlich und muss da weg!

    In diesem Moment verlagert sich der Konflikt auf eine zivilrechtliche Ebene zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter sagt:

    Herr LNB, ich stelle Ihnen dieses tolle TV-Kabel zur Verfügung, da sind alle TV-Sender drauf, die Sie brauchen.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung darf er den gemeinsamen Kabelanschluss als Nebenkosten zur Miete abrechnen, was sehr vorteilhaft für die KNB ist.

    Jetzt gibts 2 Möglichkeiten: was der Vermieter sagt, stimmt. Oder es stimmt nicht.

    Sind auf dem TV-Kabel alle Sender drauf, die du brauchst? :confused:

    Nehmen wir mal an, MiB's wirre Phantasien entsprächen der Realität und UPC / Kabel Deutschland würden wichtige ÖR Sender aus dem Kabel schmeißen.

    Könnte dein Vermieter dich dann immer noch auffordern, die potthäßliche Sat-Antenne zu entfernen, die du eigenmächtig an der Südwand des Hauses angebracht hast??? :winken:

    Verstehst du jetzt, in welche Falle du getappt bist?

    Dass du heute kein Sat hast, liegt daran, dass dein Vermieter das nicht will. So lange das Kabel alle Bedürfnisse auf Informationsfreiheit erfüllt, die du geltend machst, überwiegen die Vermieter-Interessen an einer schönen Hausfassade.

    Wenn aber wichtige ÖR Sender im Kabel fehlen würden, würden die Vermieter-Intetessen nicht mehr überwiegen.

    Ist doch logisch, oder?

    Also ist der Satz richtig, dass jeder Das Erste HD über Satellit empfangen kann.

    Du bist nur deswegen zur Stunde am Sat-Empfang gehindert, weil das gewünschte Programm auch im Kabel angeboten wird und weil dein Vermieter einen Vertrag mit dem KNB hat.

    Übrigens kannst du auch jetzt schon deine eigene Sat-Schüssel haben, wenn du deutlich machst, warum das TV-Kabel dein Informationsinteresse nicht hinreichend befriedigt und welche zusätzlichen Programme du sehen möchtest. Das ist dann nur noch eine Frage des Geldes.

    Jetzt überleg, wie viel Interesse der KNB hat, die ÖR raus zu schmeißen. :eek:

    Antwort: gar keins.

    Daraus folgt, dass UPC und KD die Pille schlucken werden und auf die Einspeise-Entgelte verzichten werden.

    Das müssen sie tun, um die bestehenden Verträge mit den Hauseigentümern nicht zu gefährden.

    Mischobo und MiB sind übrigens die einzigen, die das nicht verstanden haben. Beide haben auch noch nicht erklärt, warum Netcologne keine Einspeise-Entgelte zahlt und trotzdem ein besseres und billigeres TV-Kabel macht.

    Bei dieser ganzen Diskussion geht es nur um den Erhalt von Pfründen der Platzhirsche. Wer etwas von Marktwirtschaft versteht, sieht sofort, dass der Zug abgefahren ist. Die Sache ist entschieden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  7. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Nein, denn es ist NICHT MEIN Haus! WENN es MEIN Haus WÄRE, dann wäre es mir egal! Mich würde die Schüssel nicht stören! Wir hatten früher, als ich noch zu Hause wohnte, auch ne Schüssel am Balkon knapp über dem Flachdach an einem Alurohr. Und im Kleingarten hatten wir auch eine. Aber wie gesagt, ist das hier NICHT mein Haus! Wir wohnen hier nur zur Miete! Und es gibt keinen Balkon und sowieso keine Südseite! Also wenn, dann müsste die Schüssel schon auf dem Dach montiert werden!

    Nööööp! FALSCH! Siehe oben!

    Das ist eh schon in der Miete enthalten! Die Wohnungsbaugenossenschaft garantiert in allen ihren Wohnungen das komplette Angebot von Kabel Deutschland! Wir haben ja auch Internet und Telefon über KD!

    Ja! Außerdem schaue ich eh kaum noch TV! Das meiste schaue ich mittlerweile übers bzw. aus dem Internet!

    Als Deutscher habe ich eh kein Anrecht auf spezielle Sender! Wäre ich Ausländer, dann dürfte ich evnt. ne Schüssel aufstellen...wenn wir einen Balkon HÄTTEN, den wir aber nicht haben. Und selbst WENN wir einen HÄTTEN, dann würde der eh in die falsche Richtung zeigen!

    Nein, da ich nirgendwo reingetappt bin!

    Dieses Haus ist 100 Jahre alt! Da würde ich auch keine Montage von Satschüsseln oder dergleichen dran erlauben!

    Es fehlt aber nichts wichtiges! Sind alle vorhanden! Zwar nur in SD, von DAS ERSTE, ZDF und ARTE mal abgesehn, aber sind alle ÖR vorhanden!

    Nein, ist er NICHT! Denn es gibt kein Anrecht auf diesen Sender in HD! Wenn er in SD vorhanden ist, und das ist er in JEDEM Kabelnetz, reicht das aus! Niemand kann eine Schüssel erzwingen, nur weil er HD will!
     
  8. Fitzgerald

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    LNB, du schüttest das Kind mit dem Bade aus. :p

    Du erzählst hier pausenlos was von der jetzigen Rechtslage.

    Die jetzige Rechtslage beruht aber (seit 1992) darauf, dass Sat und Kabel auf dasselbe abzielen. Wenn aber im Kabel die ÖR fehlen würden, dann wäre die bisherige Rechtsprechung Makulatur. Hinfällig. Gegenstsndslos.

    Verstehst du das? :winken:

    Jetzt bleib bei der Wahrheit: könntest du an der Südwand des Hauses eine Schüssel anbringen und eine Strippe zu deinem Fenster ziehen, wenn die Genossenschaft dir schreiben würde, dass sie das vorübergehend erlauben?

    Oder könntest du es nicht? Wenn nein, warum nicht? :confused:

    Verwechsele doch nicht einen mietrechtlichen Konflikt mit den technischen Möglichkeiten! :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  9. Fitzgerald

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    PS: auch nach der jetzigen Rechtslage hat ein Deutscher grundsätzlich ein Anrecht auf spezielle Sender. Das steht in der Verfassung und die gilt natürlich auch für Deutsche.

    Dabei müssen allerdings die Interessen der Vermieter-Seite angemessen berücksichtigt werden. Was ich in Beitrag 95 vorgeschlagen habe: Schüssel an die Wand klatschen, Strippe quer über die Fassade ziehen - das wird in der Regel als unbillige Mißachtung der Vermieter-Interessen abgelehnt (nach bisheriger Rechtsprechung).

    Selbstverständlich gibt es ein Anrecht auf die Sender in HD. Dass SD ausreicht, hast du aus der Luft gegriffen. Wir diskutieren hier jede Entscheidung des BGH in aller Ruhe. Es gab wohl einen Fall, wo die Umstände des Einzelfalls unbekannt geblieben sind, weil keiner Lust hatte, zum Amtsgericht zu fahren und die Urteilebegründung abzuholen. :p

    Ansonsten ist die Linie des BGH völlig klar: Jeder darf eine Schüssel haben, wenn die Mietsache nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird.

    Das geht billig, wenn man einen Balkon mit passender Sicht hat, und wird richtig teuer, wenn man auf's Dach muss. Wer aber - wie MiB - genug Geld hat und - nicht wie MiB - sich einigermaßen geschickt anstellt, der darf in Deutschland über Satellit empfangen. :love:
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße


    Streit?

    Wegen diesem Blödsinn?
    Nochmal, ich äußere hier meine Meinung, dazu brauche ich kein Experte zu sein!

    Nochmal:

    Wenn du sagst das JEDER SAT nutzen kann, dann kann auch JEDER ein Kabel durchs Land ziehen lassen.

    Das ist beides der gleiche Blödsinn!

    Ist HD+ und die Grundverschlüsselung von HD im Kabel auch.
    Aber das werden sie auch erst in vielen Jahren merken ;)
    Da die GfK mich eigentlich immer zu diesem Thema befragt kann ich mir das nicht vorstellen ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2013