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Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von franzjaeger, 12. Februar 2012.

Status des Themas:
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  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Der Kunde sowieso, egal welche Infrastruktur genutzt wird.
    Kann in der regel sowieso nicht wechseln auch wenn dieser Sat nutzen sollte.

    Ein Unternehmen kann nicht dazu gezwungen werden irgendwo ein Vertrag abzuschließen was das Unternehmen nicht will.

    Man kann die ÖR nicht dazu zwingen und man kann UM auch nicht dazu zwingen das die kostenlos einzuspeisen.

    Wenn die Landesmedienanstalten wollen das Gewisse Sender überall vorhanden sind dann sollen die sich auch darum Kümmern das die Verträge stimmen und vielleicht Ausgleichzahlungen an die KNB leisten.

    Anders geht es ja nicht.

    Ich glaube dieses Must Carry würde vorm Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia News -4-

    ... gem. Rundfunkstaatsvertrag müssen die Plattformbetreiber sicherstellen, dass bis zu einem Drittel ihrer Kapazitäten für die digitalen Programme von ARD und ZDF sowie Programme mit Regionalfenster und regionale/lokale Programme zur Verfügung steht.
    Nach Ansicht von LfM NRW und LPR-Hessen besteht der Must Carry Status nur dann, wenn die Programmveranstalter einen Einspeisevertrag abgeschlossen haben. Ohne Einspeisevertrag also kein Must Carry Status.
    Mit dem Einspeisevertrag stellt u.a. der Programmveranstalter den Kabelnetzebertreiber von Urheberrechten Dritter frei.
    Die Entgelte sind im Rahmen der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes zu gestalten.

    Die LfM NRW spricht auch nicht von einem Must Carry Status sondern von einem Vorrangprivileg, was die Angelegenheit auch genauer beschreibt.

    Ganz unabhängig davon, ob die Einspeiseverträge mit oder ohne Berechnung von Einspeiseentgelten verlängert werden, wird es ohne sie keine weiteren ÖR-Programme bei UMKBW geben.

    Die ÖR sehen dass etwas anders, denn sie sind der Ansicht, dass die Kabelnetzbetreiber nicht nur das Vorhandensein der Kapazitäten sicherzustellen haben, sondern dass sie das digitale Angebot der ÖR auch unentgeltlich einzuspeisen haben.

    Für die LfM-NRW gibt es keinen Anlass für einen "Lizenzentzug" denn Unitymedia verstösst nicht gegen geltendes Recht. Wenn dem so wäre, dürfte Netcologne nicht mehr als Kabelnetzbetreiber agieren, denn die speisen kein NRW.TV ein, obwohl das Programm Must Carry ist.

    Und btw: auch wenn Unitymedia Klage eingereicht hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Unitymedia das mit den gleichen Argumenten wie die KDG macht.
    Die größte Problematik ist, dass die entsprechenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages unterschiedlich ausgelegt ist. Welche Auslegung die richtige ist, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
    Auch gilt es zu prüfen, ob Unitymedia im Rahmen des als Unternehmen mit vorherrschender Marktmacht überhaupt Kapazitäten unentgeltlich zur Verfügung stellen darf.

    Ob die Kündigung der Verträge rechtens ist oder nicht spielt hier keine Rolle. Ohne den genauen Wortlaut der Verträge zu kennen, kann man das eh nicht beurteilen.
    Hier kann es aber natürlich auch vorkommen, dass die Vertragsparteien Klauseln unterschiedlich auslegen.
    So hat 2007 beispielsweise die Liberty Global-Tochter Chellomedia Unitymedia auf 8 Mio. Euro verklagt, weil Unitymedia die Chellomedia-Angebote "arrivo" und "xotix" durch das On Demand Deutschland-Angebot "Kino auf Abruf" und "Blue Movie" (damals noch von tmc Content Group) ersetzt hatte.
    Das Verfahren wurde Ende 2009 eingestellt, weil die Klage zurückgezogen wurde ...
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Wenn wundert das, wenn unsere Politiker das noch nicht mal Ordentlich in ihren Gesetzen definieren können.

    Wir haben soviele Wörter im Wörterbuch und die bekommen keine einfach verständlichhen Gesetz Paragraphen hin die jeder Mitbürger versteht.

    Der einzige der weis wie die Gesetze ausgelegt werden muss ist der Verfasser und der ist wahrscheinlich schon tot.

    Im moment herrscht da einfach nur das Chaos.
    UM die einfach die Kündigung mißachten weil die Klauseln anders auslegen.

    Dann muss das Deutsch was die verwendet haben versagt haben.
    Wenn man das ordentlich alles schreibt dann gibt es keine zweite Interpretation möglichkeit.

    Ohne das währen dann die Anwälte in Deutschland so ziemlich Arbeitslos.
     
  4. Kabel Digifreak

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    AW: Unitymedia News -4-

    Die gibt es durchaus die verschiedenen Interpretationen. Es ist nun Mal so. Ich habe während meines B.A. mehrere Rechtsvorlesungen besucht. Man muss sich reinwurschteln+ Gesetzeskommentierungen zur Hilfe nehmen, dann geht es.
     
  5. zyz

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    AW: Unitymedia News -4-

    Wo gibt es denn aktuelle eine Unklarheit?
    Es wurde bereits gerichtlich entschieden, dass die Kündigung der Verträge durch die ÖR rechtmäßig ist. Damit gibt es keinen gültigen Einspeisevertrag. UM kann sich jetzt entscheiden: Einspeisen oder ausspeisen. Die rechtliche Lage ist doch ziemlich klar.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia News -4-

    ... wo soll denn rechtlich Klarheit herrschen ? Selbst die Landesmedienanstalten, zumindest die im Aktionsgebiet von Unitymedia vertreten die Ansicht, ohne Einspeisevertrag kein Must Carry Status.

    Wogegen die KDG klagt, spielt hier keine Rolle. Wichtig ist es Rechtssicherheit zu schaffen. Aber es wäre nicht schlecht, wenn Unitymedia ein paar ÖR mit Must Carry Status, wie z.B. Phoenix und 3sat, ausspeisen würden. Da die ÖR glauben, einen vermeintlich grundsätzlichen Must Carry Status haben, werden die höchstwahrscheinlich dagegen klagen. Damit könnte dann auch die Rechtssicherheit geschaffen werden.
    Unitymedia hat zwar auch Klage eingereicht, aber wie die begründet wird, ist, anders als bei der KDG, nichts bekannt.
    Unitymedia setzt trotzdem weiterhin auf Verhandlungen, auch wenn die äußerst zäh verlaufen ...
     
  7. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Unitymedia News -4-

    Habe ich doch geschrieben.

    UMs Klage bezog sich auf die Gültigkeit der Kündigung, so wie auch KDG gegen die Kündigung geklagt hat. Und KDG hat auf ganzer Linie verloren. UM wird es ebenso gehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. März 2013
  8. r123

    r123 Guest

    AW: Unitymedia News -4-

    Arbeitest Du bei UM oder weshalb möchtest Du, dass kostenlose Fernsehsender nicht mehr ausgestrahlt werden sollen? Für den Kabelfernsehzuschauer ist es schließlich nicht positiv, wenn unverschlüsselt ausgestrahlte (gute)Sender nicht mehr ausgestrahlt werden.
     
  9. blackdevil4589

    blackdevil4589 Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    ich glaube er meint die Analog übertragen werden.

    Meiner Meinung nach sollten alle Analogen Sender abgeschaltet werden. Sat hat es auch geschafft.
     
  10. Kabel Digifreak

    Kabel Digifreak Foren-Gott

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    AW: Unitymedia News -4-

    Glaube ich nicht.
     
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