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Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. März 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Keine Hilfe vom Supreme Court: Das oberste US-Gericht lehnte die Anhörung einer Amerikanerin ab, die wegen Filesharings zu einer Strafe von 220 000 Dollar (ca. 170 000 Euro) verurteilt wurde und daraufhin Hilfe beim Supreme Court suchen wollte. Nun muss sie zahlen.

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  2. ahansi

    ahansi Gold Member

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Das ist doch von den US- Gerichten einfach nur lächerlich. Das sich die vier großen Plattenfirmen nicht schämen. Und deren Image dürfte damit auch weiter gelitten haben.
     
  3. modus333

    modus333 Guest

    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    220 000 Dollar für 24 hochgeladene Titel. Das ist wohl nicht verhätnismäßig. Aber wenn man sich die amerikanische Gerichtsbarkeit ansieht, dann fehlen einem sowieso die Worte.
    Dort geht es nicht um RECHT sondern nur um GELD.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Auch nichts Anderes als für einen schluck heißen Kaffee eine Millionenentschädigung zu gewähren.
     
  5. Scope

    Scope Silber Member

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Wie wurde denn der Betrag ermittelt? Hat die denn das Geld überhaupt? Ist ja nicht gerade ein kleiner Batzen. Und was ist, wenn die das Geld gar nicht hat? Lebenslange Lohnpfändung?

    Das ist bei uns aber nicht viel anders. In den meisten Fällen kann es sich ja ein Normalbürger gar nicht leisten, vor Gericht zu gehen, weil die Kosten (Anwälte) viel zu hoch sind!
     
  6. sunday2

    sunday2 Gold Member

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    u.a.
    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Doch das ist bei uns völlig anders. So grotesk hohe Entschädigungszahlungen wie in den USA gibt es nicht. Die Amerikanerin hat zwar wegen Dummheit eine Strafe verdient, aber nicht in dieser Höhe.

    Die gierigen Plattenfirmen hätten dagegen einen Shitstorm verdient.

    Die Kosten für den Anwalt richten sich bei uns in erster Linie nach dem Streitwert und sind daher in vielen Fällen auch von Normalbürgern zu bezahlen - besonders wenn man den Prozess gewinnt. :)

    Für Hartz 4-Klienten gibt es Prozesskostenhilfe.

    Ich habe übrigens seit über 10 Jahren eine Rechtschutzversicherung. Die habe ich zwar nur einmal benötigt, aber so bleiben eventuelle Kosten im Rahmen.
     
  7. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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  8. blackdevil4589

    blackdevil4589 Wasserfall

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen


    da wird aber viel schön geredet und er wird als armer Vogel, der in das Netz der bösen Justiz geraten ist, dargestellt.

    Ja das genannte Gesetz ist sehr dehnbar, aber was er gemacht hat war trotzdem falsch. in einem Satz wird gesagt:

    warum hat er das dann nicht auch gemacht und AT&T darauf hingewiesen?..aber er hat das gemacht:

    wo ist das bitte "darauf hinweisen"? Er hat 114.000 Daten geklaut und sie weitergegeben, wenn nicht sogar verkauft.

    Was mich aber interessieren würde. Was ist mit dem "Journalisten" ? kam der so davon? Er war am ende doch sogar ein Mittäter, da er private Daten öffentlich gemacht hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. März 2013
  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Die schneiden sich sowieso ins eigene Fleisch.
    Ich glaube kaum, dass Leute, die mal abgemahnt wurden, jemals wieder Geld für CDs ausgeben werden. Allein schon aus Protest!

    Rechtsschutzversicherung zahlt bestimmt keine Urheberrechtsverletzungen, oder?
     
  10. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Bei Privatpersonen schon, da der Anspruch Schadensersatz ist und damit ganz normales Sachenrecht ist. (Die Strafrechtlöiche Sache wird natürlich von gar keiner RSV getragen.)

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen, z.b. als Selbständiger, sind nicht abgedeckt, dazu müsste man diese extra versichern, sofern es nicht in der gewerblichen RSV mit drin ist.