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1 %-Regelung Petition

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von el Pocho, 16. März 2013.

  1. el Pocho

    el Pocho Talk-König

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    Wer auch einen Geschäftswagen fährt und der 1 %-Regelung unterliegt, kann hier

    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_02/_08/Petition_39831.html

    dafür sorgen, das es gerechter wird.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Warum sollte die Regierung daran irgend etwas ändern wollen? Vor allem, nachdem ja das BVG erneut die Rechtmäßigkeit bestätigt hat.
     
  3. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Wer einen Geschäftswagen privat nutzen will, der sollte dafür zahlen.

    Oder bekomme ich meinen privaten Wagen auch bezahlt? Steuer, Versicherung und Reparaturen?

    Klar dagegen. Ich habe kein Auto.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Es geht hier um den geldwerten Vorteil, also die Versteuerung des Gegenwerts des Wagens. Selbst ein 15 Jahre alter Wagen muss nach der derzeitigen Regelung zum Listenneupreis versteuert werden.

    Die Fahrzeugkosten selbst, also die Anschaffung, Steuer, Versicherung, Wartung, usw., sind Bestandteil des Gehalts des Angestellten. Das bezahlt er also letztlich mit seiner Arbeit für das Unternehmen bzw. bekommt entsprechend weniger Geld am Monatsende überweisen. Doch genau das ist ja die Ironie dabei: Eigentlich müssten genau diese Kosten versteuert werden. Also die reale Leasing-Rate plus die Kosten, die der Wagen verursacht. Denn exakt das ist der "geldwerte Vorteil", den der Angestellte hat. Und das dann natürlich anteilig, wie stark der Wagen eben privat und beruflich genutzt wird.

    Aber letztlich ist die 1%-Regelung nichts anderes als eine versteckte Unterstützung der Automobilindustrie. Denn wenn der Angestellte schon den Neuwagenpreis versteuern muss, dann will der selbstverständlich auch einen Neuwagen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2013
  5. Eisenbahnfan

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Und wenn der Angestellte nach 1 bis 2 Jahren den (Fast-)Neuwagen privat verkauft hat er nochmals einen Vorteil.
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Man kann doch noch immer ein Fahrtenbuch führen.
    Lohnt sich in der Regel bei nur 20 prozentiger Privatnutzung
    oder wenlger.

    Ich kann aber nur meine Erfahrungen als Freiberufler nennen.
    Bei 30% Privatnutzung lohnt sich ein Fahrtenbuch nicht mehr,
    so lange die Anschaffungskosten noch mit 25% abgeschrieben werden.

    Ist ein teurer PKW abgeschrieben, dann lohnt sich ein Fahrtenbuch immer.
    Und zwar gravierend.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: 1 %-Regelung Petition

    Dir ist schon klar, daß das gar nicht geht, oder?

    Dazu muss der Wagen zunächst ins Privatvermögen überführt werden ... und wenn ein Firmenfahrzeug irgendwann verkauft wird, ist der VK Preis in der Regel als Firmengewinn zu versteuern (wenn er vorher schon abgesetzt war) ...

    Ehrlich: Vielleicht vorher ein wenig informieren, wie das mit der Dienstwagenregelung überhaupt funktioniert ...
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Bitte? :eek:

    Einen Firmenwagen bekommt man zur Nutzung überlassen. Der Angestellte ist kein Eigentümer des Fahrzeugs und kann es daher überhaupt nicht "privat verkaufen".
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Entschuldigung, ich habe das damit verwechselt, dass Mitarbeiter von Autoherstellern SEHR günstige "Firmen"-Wagen kaufen können.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an das Fahrtenbuch, die man getrost als gewollte Schikane bezeichnen darf, ist das keine realistische Option – erst Recht, wenn der Wagen noch privat genutzt wird.