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Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2013.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Na du machst hier eine Rechnung auf:eek: Wer bezahlt denn dann genau wie die entstehenden SENDE- bzw. ÜBERTRAGUNGSKOSTEN?;)
     
  2. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Wenn Löcher für einen Wäschetrockner (zum Aufhängen der Wäsche in den warmen Monaten) gebohrt werden, wird aber auch in die Bausubstanz eingegriffen. Daher ist es unverständlich, warum bei Sat-Schüsseln manchmal ein Aufstand gemacht wird.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Auch hier wird deutlich das das Problem die Kabelgebühren sind und nicht das Einspeiseentgelt.:winken:

    Und auch hier ein Beispiel gegen die Kabelgebühren und nciht gegen die Einspeiseentgelte.

    Na der Nutzer.
    Im Kabel über die Kabelgebühr und auf SAT dann der SAT Zuschauer über Astra.



    Das scheint die Vermieter aber nicht zu stören.

    Da es sein Eigentum ist wird das Eigentumsrecht halt höher bewertet, von daher kann er das verbieten.

    Um SAT nutzen zu können ist nicht zwingend ein Eingriff in die Bausubstanz nötig, in diesem Falle sollte der Vermieter dann auch kein Recht haben das zu verhindern da sein Eigentum nicht "beschädigt" wird.
     
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    KabelD droht also die Wünsche der ÖRR zu erfüllen wenn sie nicht die Forderungen von KabelD erfüllen.

    Dabei ist die Analoge Ausstrahlung (laut KabelD Werbung) der wichtigste Vorteil von Kabel gegenüber SAT.
     
  5. mkossmann

    mkossmann Senior Member

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Nein, die Regel ist ( überall, ausser bei KD und UMKBW): Sender bezahlt die Übertragung bis zur ( und einschließlich der) Sendeantenne (egal ob sie nun auf einem Fernsehturm oder auf einem Satelliten ist) , Rundfunknutzer zahlt ab und einschließlich Empfangsantenne.
    Und ein KNB betreibt eine Empfangsantenne im Auftrag des Rundfunknutzers und liefert das Signal entweder am HÜP oder an der Antennenbuchse des Kunden ab.
     
  6. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    ... zur Entsorgung einer größeren Anzahl von Managern aber schon !

    :):)
     
  7. Watchman

    Watchman Senior Member

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Naja, weil es eben schnell in Sachbeschädigung ausarten kann wenn Karl Praktiker anfängt Löcher in das WDVS zu bohren um daran eine Schüssel zu schrauben - oder mal Rück-Zuck das Kabel durch den Scheibenrahmen bohrt. Einfach den Eigentümer fragen - der wird das entweder erlauben oder nicht - das ist nun mal so. Wer mit dem Eigentümer spricht kann vielleicht auch eine schraubbare 45cm Schüssel mit Flachkabeldurchführung aufbauen. Oder die berühmten SAT-Stühle kaufen. Aber ohne Einverständnis geht das nun mal nicht.
     
  8. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    .... bei Nutzung der Sat-Stühle brauch man keine Erlaubnis !

    :):)
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland droht ARD und ZDF mit Analogabschaltung

    Tja, für DVB-T zahlen die ÖR auch.
    Die ÖR sehen die Satverbreitung als Alternative zu dem Betrieb von einer recht großen Anzahl an Füllsendern.
    90% der Füllsender wurden bis zur terrestischen Analogabschaltung von MediaBroadcast betrieben.
    Satellitenausstrahlung erfüllt lediglich den Zweck der flächendeckenden Versorgung mit den ÖR-Programmen.

    Die ÖR sind vertraglich verpflichtet die Bürger mit ihren Programmen zu versorgen. Es steht diesen allerdings frei den Versorgungsweg zu wählen.
    Irgendeinen frei zugänglichen Versorgungsweg muss den Bürgern angeboten werden.
    Dass Leute in Mietwohnungen keine Satschüsseln oder sonstige aufwendige Empfangsantennen anbringen oder montieren dürfen das haben die ÖR doch nicht zu verantworten.
    Das Signal ist jedenfalls da.

    Die KNB sind gesetzlich verpflichtet best. ÖR-Programme zu übertragen. Von daher würden diese gegen geltende Gesetze verstoßen falls diese die ÖR Programme komplett aus dem Kabel werfen.

    Steht das denn überhaupt fest dass die Einspeisegebühren auf die Kunden bzw. Nutzer umgelegt werden?
    Das ginge ohnehin erst bei der nächsten anstehenden Vertragsverlängerung u. dann könnten die Mieter (bzw. Mietergemeinschaft) sich immer noch dagegen aussprechen u. den Vetrag mit dem KNB nicht weiter verlängern.

    Ähm. Das ist deine Ansicht. Wichtig ist allerdings was Juristen zu diesem Thema sagen werden.

    Das möchte ich im Prinzip auch nicht, aber wie sollen die Programme der ÖR sonst flächendeckend verbreitet werden?
    Satellitenausstrahlung ist mit die kostengünstigste Lösung um Rundfunk in der Fläche verfügbar zu machen.
    Die Alternative dazu wäre wieder hunderte von Füllsendern zu betreiben.

    Ich denke dass diese Angelegenheit noch juristisch geklärt werden wird. Dass die ÖR indirekt Geld von dem KNB erhalten halte ich nicht für ok.

    Auch Mietwohnungen könnten Satempfang nuten wenn Vermieter u. die meisten Mieter mitmachen würden.
    Es soll Vermieter geben welche Mieter Satempfang erlauben. Ich kenne selber solche Vermieter.

    Der Punkt ist dass die Satausstrahlung für keinen kleinen Anteil der Bevölkerung notwendig ist um alle zur Grundversorgung zählenden ÖR-Programme empfangen zu können.
     
  10. bdroege

    bdroege Board Ikone

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