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Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2013.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Das ist die aktuelle Meinung des BGH:
    BGH, Beschluss vom 16. 8. 2012 - I ZR 44/10
    Sprich:
    Die Kabelweitersendung ist öffentliche Wiedergabe. DVB-T oder Sat stellen keine öffentliche Wiedergabe dar. Was du beschrieben hast, ist die Aufbereitung des Signals für die Endkunden und dessen Kabeldose. Diese öffentliche Wiedergabe ist die Leistung für die Kunden.

    Das ist die Meinung des EuGH:
    Das ist das, was du indirekt beschrieben hast.
     
  2. globalsky

    globalsky Talk-König

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    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
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    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Ich werde mich hier zum Thema nicht mehr äußern. Ich habe genug Argumente vorgebracht, was gegen Einspeiseentgelte spricht. Anstatt darauf einzugehen, versuchen die Verfechter hier ständig mit neuen Beispielen diese wiederum in Frage zu stellen. Beantwortet mir mit vernünftigen Argumenten, warum die kleineren Netzbetreiber und auch die Telekom bei "Entertain" ohne auskommen (obwohl auch hier Urheberrechtsabgaben anfallen) und warum viele Netzbetreiber ohne Einspeiseentgelte - darunter auch aus dem benachbarten Ausland, wo noch zusätzlich die Sendervielfalt um ein vielfaches größer ist - trotzdem eine vergleichbare monatliche Gebühr, vielfach sogar eine geringere, haben (habe ich mit Beispiel-Links belegt).
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    @globalsky: stimmt, warten wir die Urteile ab... (so wie es KDG auch hätte tun sollen).
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    @filmfan

    Man kann eine webseite wehr wohl kostenlos ins internet bringen.
    Außerdem bezahlt man auch nicht die telekom, sondern jemanden der das ganze ins internet einstellt.

    Das wäre vergleichbar mit sat. Wer das am ende zum nutzer weiterleitet, ist mir dann latte und wird von mir auch nicht bezahlt.

    Zum thema zuschauer. Richtig ein sender braucht zuschauer. Die bekommt er aber schon mit sat und dvb-t. Auch ohne kabel wird ein sender zuschauer haben. Ein knb ohne sender aber keine kunden.
     
  5. FilmFan

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Das wurde schon hundertmal beantwortet.

    Warum ist die ÖR-Gebühr in Österreich höher?

    Warum kostet in den USA 1 Liter Benzin unter 1 Euro? :rolleyes:
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Man kann auch einen Auftritt kostenlos ins Kabel bringen - z. B. bei DSDS auftreten. ;)

    Stern TV zahlt auch nicht die KDG, sondern RTL, die das ganze ins Kabel einstellen. :rolleyes:

    Falsch, bei Sat wäre das Ende die Uplink-Stationen der ÖR. Den Rest dürfte dann SES Astra auf eigene Kosten machen.

    Aber ungefähr nur die Hälfte wie derzeit. Was glaubst Du, wie lange Tele 5 und Co. noch grundverschlüsselt bleiben wollen, wenn RTL und Co. nicht mehr verschlüsselt werden?

    Auch das ist falsch, da auch jetzt schon einige Kabel nur wegen Internet haben.
     
  7. deekey777

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    die medienanstalten: Detailansicht
    Mir als Zuschauer tun solche Aussagen einfach weh... Wie kann es sein, dass der Tarif über die Kabelweitersendung sagt, "dass die Programme am Teilnehmeranschluss in einer technischen Qualität empfangbar sind, die weitestgehend der Qualität der Primärausstrahlung entspricht, wobei als Primärausstrahlung, soweit verfügbar, die Satellitenausstrahlung verstanden wird", die Herabsetzung der Datenrate aber dem Rundfunkstaatsvertrag entsprechen soll (was sie nicht tut)?
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Ist nicht vielmehr DVB-T die Primärausstrahlung?
     
  9. sarkom

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Ich wüsste nicht, wie so etwas kostenlos möglich sein sollte. Entweder man bezahlt ein Kompletpakett - sprich man sucht sich einen Provider aus, wo Webspace und Domain pauschal mit bezahlt werden (zum Beispiel über einen Anschluss bei der Telekom/T-Online etc.) oder es fallen auf jeden Fall Kosten an für:
    1. denic
    2. Hardware (die Heimseiten müssen ja physisch irgendwo liegen)
    3. Anbindung ans Internet (sprich Internetanschluss des Webservers)
    die man irgendwie bezahlen muss.
     
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Wenn im Tarifvertrag Satellitenausstrahlung steht, dann wäre es seltsam, dass darunter DVB-T gemeint ist, oder?