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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Habe ich einen Anspruch darauf?
     
  2. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    @deekey777

    Als Kunde darf man sich beim Kartellamt auch beschweren. Wie gesagt Anfang März oder April 2013 müsste es soweit sein. Dann ist die GV bei den Privatsendern in SD Geschichte.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nein, darfst Du nicht. Dir stehen allerdings die Verbraucherzentralen zur Verfügung, welche sich dann ans Bundeskartellamt werden können und werden. Du kannst Dich bei Gartenzwergstreitigkeiten auch nicht an den Bundesgerichtshof wenden.
     
  4. BurnStar

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    KD Spricht mittlerweile selbst von April 2013.
    Allerdings haben sie auch Zeitgleich mit dieser Meldung bekannt gegeben das sie gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehen werden.
     
  5. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    das ist recht überflüssig sich da zu Beschweren jetzt,
    "denn das Bundes Kartellamt kümmert sich selber darum, dass das Eingehalten wird" ,
    die wissen das Alles und werden dann auch g.f Rechtlich vorgehen,
    einige von den Mitarbeitern haben und nutzten ja auch privat Sat und Kabel Anschluß (!!)
    also lieber die Kabel Betreiber etwas nerven mit Nachfragen , Fragen ist ja nicht verboten und die sind zur Auskunft verpflichtet die Kabel Anbieter, ich rufe da jeden Tag 3 x an *g*
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2013
  6. Gorcon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Blödsinn! Der Vertrag sieht überhaupt keine Sender zu oder steht bei Deinem genau drinn welche Sender das betrifft?!:eek:
    Lesen sollte man einen Vertrag schon können 8oder sich vorlesen lassen wenn das nicht klappt) aber wenn Du ihn nicht mehr verstehst sollte der Vertrag besser von Deinem Vormund gemacht werden.:rolleyes:

    Ausserdem werden es ja nicht weniger Sender wenn die GV wegfällt Du kannst deswegen die Sender wie gewohnt weiter schauen, daher kein Kündigungsrecht!
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Sieht aber witzig aus, wenn der Vertrag mit einer Hundepfote unterzeichnet ist. :p
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Naja wenigstens einer der lesen kann. ;)
     
  9. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Da wäre ich vorsichtig. Man schließt einen Vertrag für Digital Free nicht, um Tele 5 oder Das Vierte digital sehen zu können, sondern der Schwerpunkt liegt auf RTL-Sendern und P7Sat.1-Sendern. Und wenn diese Sender hell werden, kann man ein Sonderkündigungsrecht haben oder zumindest ein Minderungsrecht.

    Das könnte auch ein nicht unwichtiger Punkt sein, warum die KDG so felsenfest an der Grundverschlüsselung halten will. Da wird es wohl eine Kündigungswelle geben, wenn die Grundverschlüsselung für acht Sender fällt.

    Bin ich ein Querulant oder was?
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Unsinnig. Es entsteht ja keine Minderung.

    Wenn ich einen DSL-Vertrag für 24 Monate abschließe, der 20 EUR pro Monat kostet und nach 1/2 Jahr der Preis für Neukunden auf 15 EUR fällt, kann ich nicht außerrechtlich kündigen. Wenn der Preis für Neukunden auf 25 EUR steigt und dadurch mein Preis ebenfalls steigt, dann sehr wohl.