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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    oh man oh man oh man
    und einen Eierkuchen backen die dir dann auch gleich ja ?


    eine Beschwerde kannst du nur einlegen wenn vom Gericht und Richter was kommt in einer
    bestimmen First gem StPO !

    November/Dezember haben die einen Bescheid vom Kartellamt erhalten u.a.
    über das Bußgeld , die konnten nur Widerspruch einlegen mehr aber nicht und Klagen bei Gericht einreichen mehr nicht die Frist dafür ist Abgelaufen glaube 7 oder 14 Tage ist die Frist für so was da muß eine Klage Schrift eingegangen sein beim Gericht ?

    offenbar ist der ein oder andere hier nicht in der Lage zu begreifen und Richtig zu lesen?
    wenn man eine Vereinbarung unterschrieben hat die Genehmigung erhalten hat free TV zu senden , TV Sender aus der Grund Versorgung "dafür auch Zuschüsse kassiert hat"
    haben die alle gegen diese Vereinbarung verstoßen und gegenseitige Absprachen zur Verschlüsselung "sind eh unzulässig !"

    kannste nur zur Klage Mauer fahren und dich da Beschweren
    in Süddeutschland gibt es für solche Fälle die Klagemauer
    da gibt es keine Frist , es kostet nix und da kannste Klagen so lange du willst *g*

    mal bitte alles genau lesen ...Brille Fielmann
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  2. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Richtig, das hat glaube ich auch niemand bestritten, wer lesen kann ist klar im Vorteil :rolleyes:.


    Kannst du das was du oben geschrieben hast auch mal verständlich schreiben ? Sicher das da nicht Worte fehlen ?!
    Vorallem, was hat die Grundversorgung mit dem Urteil gegen die Privaten zu tun :confused: Die illegale Absprache hat ja nix mit der Grundversorgung zu tun ?!


    Und klar kann Kabel Deutschland gegen eine Entscheidung gegen sich selbst Klagen oder Widerspruch einlegen.... nur dass ist ja noch nicht nötig, da es keine direkte Klage/Auflage etc. gegenüber KDG gibt, sondern derzeit immer noch nur gegen die Sender.

    Oder glaubt hier irgendwer dass KDG einfach so die Verschlüsselung aufgibt ohne druck von einer Offiziellen Seite ?! :rolleyes:

    Freiwillig ?! Niemals wage ich zu behaupten.
     
  3. alex.o

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    @goto2:

    Wer hat denn bitte einen Bescheid erhalten (zutreffendes bitte ankreuzen)?

    ( ) RTL-Group
    ( ) ProSiebenSat1 Media AG
    ( ) Kabel Deutschland Holding AG
    ( ) andere Kabelnetzbetreiber

    Und wer kann gegen einen Bescheid Einspruch bzw. Klage einlegen (zutreffendes bitte ankreuzen)?

    ( ) Addressat des Bescheides
    ( ) Jemand, der möglicherweise indirekt betroffen ist
    ( ) Jedermann

    ...und wenn Du die Kreuze richtig gesetzt hast, weißt Du auch, warum es KD derzeit am Allerwertesten vorbeigeht, ob RTL bzw. P7/S1 sagen: "Bitte, Bitte hebe doch mal die Grundverschlüsselung für unsere Sender auf, die wir dir mal gestattet haben"
     
  4. NFS

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Sie brauchen doch nur damit drohen, die Einspeisevergütung nicht mehr zu zahlen.
     
  5. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ähm.. NFS, wer soll wem drohen ?
    Erst mal gibt's ja einen bestehenden Vertrag und dann... bekommen die Sender nicht sogar Geld ? Meine mich doch zu erinnern, dass DIESER Punkt ja gerade der war, den dass Kartellamt, wegen der Absprachen, angesprochen hatte ^^.
     
  6. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Die Kabelnetzbetreiber könnten auch eine Beschwerde einlegen, wenn die Verfügung Drittwirkung hat. Ist wie bei der Erteilung der Baugenehmigung, da haben auch Nachbarn Rechte.

    Die KDG könnte keine Beschwerde eingelegt haben, wenn die Entscheidung sie nicht betrifft oder indirekt schon, aber das Kostenrisiko ist zu hoch, so dass man diese lieber für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung aufspart.

    Edit: Hm...
    http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__54.html
    Das ist aber eine interessante Einschränkung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  7. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    glaubst du die Bußgeld Forderung wurde per Brief Taube zugestellt ?
    es gibt so was wie eine Zuschauer Hotline (Video Text Impressum) .da kannste anrufen und nach fragen , was die per Post Einschreiben genau erhalten haben , vielleicht gibt man dir Auskunft ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  8. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Naja, ich würde vermuten, wenn die Kabelbetreiber wirklich auf ihrer Verschlüsslung beharren, wird man Aktiv gegen die Aufhebung vorgehen, wenn irgendein offizielles Schreiben vorliegt, welches sie dazu verpflichten sollte.

    Wir wissen ja nun, dass z.B KDG gerne klagt, wenn es auch nur die geringsten Chancen (oder eigentlich auch gar keine) gibt recht zu bekommen.

    Sollte das ganze aber nur "Säbelrasseln" sein, wird man, um sein Gesicht nicht zu verlieren, auf ein Offizielles schreiben Warten und zum Letzt möglichen Tag die Verschlüsselung aufheben, "man konnte halt nicht anders".

    Nur eine freiwillige Aufhebung oder eine Aufhebung auf bitten der Sender.... die wird's eher nicht geben, denke ich einfach immer noch.
     
  9. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    nicht wird,
    sondern das wurde Angekündigt.
    es darf generell ab 2013 nicht mehr verschlüsselt werden nur die TV Sender aus Grund Versorgung das SD Format,
    das gilt für Alle .

    sag mal könnt ihr alle nicht lesen ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  10. Gorcon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nein das gilt eben nicht für alle!
    Du solltest erstmal lesen lernen, tele5 usw. bleiben auch weiter verschlüsselt da die garnicht zu den beiden betroffenen Sendergruppen gehören!
    So eine Vereinbarung gibt es aber nicht
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013