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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wenn dies so einfach wäre, hätte das BKartA es doch wohl schon längst in einer seiner Pressemitteilungen entsprechend dargestellt. Aber bleibe bei Deiner Meinung und werde glücklich...

    ...daran zweifelt hier glaube ich niemand. Fragt sich halt nur, zu welchem Zeitpunkt :winken:
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Der Vertrag zwischen KD und den Sendergruppen ist null und nichtig.
    Das hat nichts mit der Entscheidung des BKartA zu tun, sondern damit das er gegen ein Gesetz verstößt ;)

    Die Unwirksamkeit von Verträgen Vertragsrecht 123recht.net
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nun ja, was mit "Rechtsexperten" gemeint ist, weiß ich nicht. Als Volljurist traue ich mir zu, das Recht zu verstehen und meine Meinung dazu zu äußern, die ich auch begründe. Was von dir kommt, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

    Wo habe ich geschrieben, dass die Grundverschlüsselung im Kabel bleibt? Ich sage nur, dass sie nicht einfach deswegen fällt, weil sich die Sender dazu verpflichtet haben, sondern erst, wenn die bestehenden Verträge angepasst oder gekündigt sind und neue Verträge ohne Grundverschlüsselung abgeschlossen werden.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Manche sind so lächerlich. Die sollten mal ihren DSL oder Telefonvertrag rauskramen. Und den wenigstens einmal im Leben durchlesen. Das wird Überraschungen geben. Wegen all der Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. Wie heißt's doch so schön, wenn der Mietreceiver abbrennt ist die Haftung auf 500 EUR begrenzt.

    Aber bei Verträgen, bei denen es um Millionen geht, nein, da gibt's keine Haftungsklauseln. Und solche Fälle wie Verschlüsselungsverbot oder Aussetzen der Verschlüsselung bei bestimmten Sendungen, wenn es der Lizenzgeber verlangt, an sowas hat man nicht gedacht. Natürlich. Wenn die Verschlüsselung geknackt wird und man Smartcards tauschen muss - wer trägt da die Kosten? Alles nicht vertraglich geregelt? Ausfallzeiten? Die Verschlüsselungsserver fallen aus und dann gibt's 5 Wochen kein Programm? Weil KDG erst eine Neuanschaffung im nächsten Jahr plant?

    Ich muss nicht alle Haftpflichtpolicen der Welt lesen um zu wissen, dass in jeder eine Haftungsbegrenzung eingetragen ist. Haftungsausschlüsse eingetragen sind. Ich muss nicht alle Verbreitungsverträge lesen um zu wissen, dass dort jedes erdenkliches Szenario für Sendeausfall, Verschlüsselung, Kosten(teilung) geregelt ist. Und es genauso eine Regelung gibt, wie vorzugehen ist, wenn die Verschlüsselung abgeschaltet werden soll. Die Sender können ja auch freiwillig darauf verzichten, muss ja nicht unter Zwang passieren. Und diese Möglichkeit bzw. die Kontrolle über die Verschlüsselung haben die TV-Sender bei Vertragsabschluss abgegeben? Wer sowas behauptet macht sich nur lächerlich. Für jeden normalen Menschen ist es absolut klar, dass das Hoheitsrecht über die Verschlüsselung beim TV-Sender liegt. Das ist schon allein deswegen nötig, weil sonst einige Distributoren gar keine Lizenzen an TV-Sender weiterreichen dürfen.
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Was hat das Thema mit Haftung zu tun?
     
  6. Matrix64

    Matrix64 Junior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das Thema Grundverschlüsselung wird von den KNB`s ausgesessen solange genug dumme für das Primaten TV bereit sind zu bezahlen und es sich rechnet - gewöhnt euch daran.

    Ich habe mit einem KNB gesprochen und trotz Urteil schliessen seine Kunden immer noch neue Verträge für die Grundverschlüsselten Programme ab.
    Auch er wird weiter an der Verschlüsselung festhalten und eine Aufforderung diese zu beenden hat er angeblich von den betroffenen Sendern nicht erhalten.
     
  7. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    gelöscht - sollte PN werden
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  8. hsi

    hsi Silber Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Und die Juristen vom Bundeskartellamt (und natürlich auch die von RTL und Pro7) wussten trotz genauer Kenntnis der Verträge nicht, dass sie etwas vereinbaren, was so überhaupt nicht direkt umsetzbar ist?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wo hab ich denn geschrieben, dass Haftung und Grundverschlüsselung Synonyme sind?

    So dumm kann ein Mensch gar nicht sein, Du stellst Dich also absichtlich doof. Das spart Dir dann auch auf Argumente einzugehen.
     
  10. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    im welchem Fachbereich sind wir denn Volljurist ?
    dir ist sicherlich klar wenn man sich im Internet als Volljurist ausgibt egal ob man sich hinter einem Nicjnamen hier versteckt, das du das auch Nachweisen muss auf Anfrage...
    das Forum hier ist Öffentlich !
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2013