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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Dein Gedankengang ist richtig, nur nicht zu Ende gedacht. ;) Nicht die privaten Programmanbieter könnten sich darauf berufen, aber eben das BkartA. Das hat immerhin den Verstoß gegen §1 GWB belegbar festgestellt und nun rate mal, wozu es den §134 BGB gibt. ;) KD ist nicht in der Position dem BkartA auf der Nase rumtanzen zu können, egal wie oft Du das zu suggerieren versuchst. KD würde es tun, würden sie es können, da gebe ich Dir Recht.
    Das BkartA arbeitet gerichtsfest, das ist soweit bekannt, und genau deshalb hat KD dem BkartA gegenüber keine bessere Position. Noch haben die Protagonisten die Möglichkeit, sich mit einem verminderten Bußgeld selbst aus der Affäre zu ziehen. Das BkartA weiß, daß dies möglich ist, deshalb wird diese Möglichkeit eingeräumt. Es kann aber auch anders... ;)
     
  2. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Andere könnten aber durchaus auch andere Maßnahmen als "zielführend" ansehen, vielleicht auch diejenigen, die über die Fusion zu befinden haben. Ja, liebe KDG, und das kann durchaus die Aufhebung der "Grundverschlüsselung" bedeuten. Der Kabelnetzbetreiber sollte diese Maßnahme sich zu Herzen nehmen und hoch priorisieren. Ansonsten werden sie das noch sehr teuer bezahlen.

    Ich denke schon, dass sich KDG letztlich genötigt sieht, die "Grundverschlüsselung" fallen zu lassen, egal, was jetzt genau den Ausschlag gegeben hat.

    Bleiben wir jetzt aber bei diesem Thema. Das Kartellamt wird ja schon die Bockigkeit von KDG mit einkalkuliert haben. Es setzt zwar erst mal darauf, dass die Privatsender kurzfristig die unverschlüsselte Einspeisung bei KDG durchsetzen, aber was heißt in dem Fall "es kann auch anders"? Welchen Druck kann das Kartellamt auf KDG ausüben, die ja in erster Linie nicht direkt beteiligt sind, sondern erst als "Erfüllungsgehilfen" mit ins Spiel kamen?
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Kartellamt -> Sender -> KDG

    Wo soll da und wieso soll da das Kartellamt Druck ausüben? Die KDG kann ja jetzt schon nicht machen, was sie will. Der Sender strahlt ja Lizenzware aus. Lizenzware unterliegt Richtlinien und Einschränkungen. Und diese sind ausgehandelt und vertraglich geregelt zwischen Lizenzgeber und Sender. WM-Fussballspiel bei RTL, KDG zeigt auf dem Sender dann statt des Spiels eine Eigenwerbesendung zur Produktübersicht im Kabelnetz. Und dann? Schulterzucken seitens des Senders, da können wir nichts machen?
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nun, gibt es etwa Rechtsnormen nicht, um sie mit Hilfe eines Gerichtes prüfen und durchsetzen zu können ? ;)
    Dem BkartA geht es ja nicht darum, die Geschäftstätigkeit zwischen KD und den Programmveranstaltern zu verhindern. Es geht um wettbewerbskonforme Geschäftstätigkeiten. Und das kann das BkartA durchsetzen, dazu ist es imstande. Das Gesetz ist hierbei auf der Seite der Wettbewerbsaufsicht, denn unlautere Absprachen sind verboten (und belegbar nachgewiesen). Das BGB sagt ergänzend, daß ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstösst, rechtsunwirksam ist. Punkt. ;)
    KD wird feststellen, daß man ihnen die vorhandenen Einspeiseverträge untersagen kann, und dann werden sie einlenken und mitspielen. Wer unterm Strich dabei draufzahlt, ist für die Wettbewerbsbehörde nicht maßgeblich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung


    Was schreibst du schon wieder für einen Unsinn? Was hat Kabeldeutschland mit der Entscheidung des Bundeskartellamts zu tun? NICHTS. Kabeldeutschland ist nicht Adressat der Verfügung des Bundeskartellamts. Auch ist der Vertrag zwischen Kabeldeutschland und RTL/ProSiebenSat.1 wirksam und bleibt wirksam, denn er ist nicht von der Verfügung des Bundeskartellamts betroffen, weder unmittelbar noch mittelbar. Was soll überhaupt an diesem Vertrag wettbewerbswidrig sein? Wo begeht die KDG bei der Erfüllung dieses Vertrags einen Verstoß gegen Wettbewerb? Man kann nicht einmal so argumentieren, dass die KDG durch die Grundverschlüsselung von RTL und ProSieben Hersteller von DVB-Receivern vom Markt ausschließt, da sie schon immer digitale Sender, die sonst freiempfangbar sind, verschlüsselt haben.
     
  6. bdroege

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Da die Sender nun mal die Urheberrechte an den Material besitzen kann man den Kabelbetreibern die Weiterverbreitung kurzerhand untersagen.

    A. Kabelbetreiber beendet Grundverschlüsslung
    B. Privatsender dürfen nicht mehr weiterverbreitet werden.

    Da eine Ausspeisung der Privatsender (Analog+digital) durchaus die Kundenzufriedenheit der Kabelnutzer negativ beeinträchtig wird der Kabelanbieter handeln und die Verschlüsslung beenden.

    Oder welchen Vorteil bietet Kabelfernsehen ohne die Sender von RTL und Pro7Sat1 ?
     
  7. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    nee nee die Frist ist nicht Jahre oder mehrere Jahre und Monate ,
    es heißt ab 2013 darf nicht mehr verschlüsselt werden , wir haben jetzt ende Januar 2013
    im November,Dezember 2012 haben alle Post von Kartellamt bekommen ,
    eine gewisse Zeit der Nachbesserung wurde/wird gelassen , wenn die denn bald abgelaufen ist wird gehandelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Lies Dir doch einfach mal den §1 GWB und anschließend den §134 BGB durch und korrigiere Dich selbst. Es gibt da keinen Interpretationsspielraum. Die Wettbewerbsverstoß der privaten Programmanbieter ist belegt. Verträge, die gegen ein Gesetz verstoßen, sind nichtig.
    Die KDG muss gegen keinen Wettbewerb verstoßen, versteh das doch mal einfach. Es reicht, wenn ihr Einspeisevertrag dazu dient, die illegalen Absprachen der Programmanbieter umzusetzen. Dann wird er nichtig. ;)
     
  9. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Leider geht dein Posting nicht auf: Sie haben einen gültigen Vertrag. Wenn sie der KDG irgendwas untersagen und das auch vollziehen, begehen sie Vertragsbruch. Daher müssen laufende Verträge seitens der Sender gekündigt werden und zwar außerordentlich. Oder sie müssen auf Vertragsanpassungen bestehen und diese auch durchziehen. Blöd ist, dass das der KDG einfach egal ist, denn gegen sie wurde kein Bußgeld festgesetzt, also warum sollten sie irgendwas machen, was sie Geld kostet?

    Abschaffung der SD-Verschlüsselung - Stimmen der Netzbetreiber - DIGITALFERNSEHEN.de
    Tu mir einfach den Gefallen und hör auf, auf meine Postings einzugehen. Es ist mir einfach zu blöd, dir jedesmal das gleiche zu erklären, was für dich als Laien nicht nachvollziehbar ist.

    http://openjur.de/u/590787.html
    Das ist die herrschende Meinung: Folgeverträge bleiben wirksam.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    So ist das mit den selbsterklärten Rechtsexperten, wenn man ihnen nachweist, daß sie falsch liegen... :)

    Unabhängig von Dir Rechtsexperten wird die SD-Verschlüsselung im Kabel genauso fallen wie seinerzeit Entavio. :)