1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

    Registriert seit:
    13. September 2012
    Beiträge:
    544
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Dreambox 7020HD mit 2x DVB-C tuner intern + 2x USB-DVB-C tuner; Synology NAS DS112+;
    Streaming über Feste IP auf alle Geräte,
    LG Monitore
    Anzeige
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Geniale Idee ;) Bitte zieh das ganze durch ^^

    Aber bedenke: Wenn beim Nachbarn was nicht geht, erwartet er das du 24/7/365 bei Ihm vor der Tür stehst und Ihm hilfst...

    Mal abgesehen davon das du dich ab 75 Versorgten WE´s als Netzbetreiber melden musst, und als dieser auch Abgaben zu leisten hast.

    Da steckt ein ganzer Haufen Bürokratie dahinter.... Deshalb haben KNB´s oftmals eine nicht kleine Rechtsabteilung...
    Die Komplexität der Kabelrechte kommt fast an die der Patentämter ran :)
     
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Januar 2005
    Beiträge:
    3.759
    Zustimmungen:
    1.101
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Stand irgendwas in den verschiedenen Pressemitteilungen des Bundeskartellamts von der Unwirksamkeit der Einspeiseverträge im Bezug auf die Grundverschlüsselung? Ja oder Nein?

    Mit dem Abstraktionsprinzip hat die Thematik um die Grundverschlüsselung und die Entscheidung des Bundeskartellamts nichts zu tun. Das Abstraktionsprinzip ist die strikte Trennung zwischen dem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft. Hier haben wir eine illegale Absprache bzgl. der Grundverschlüsselung usw. (illegale Geschäftspraxis) einerseits und dann Verträge über die Einspeisung der digitalen Privatsender andererseits, zu deren Bedingungen die Umsetzung der Grundverschlüsselung gehört, nicht aber die Illegalität. Das führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags (denkt doch an die Folgen), sondern berechtigt die andere Partei zur Kündigung, Schadensersatz usw., siehe Schienenkartell.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013
  3. goto2

    goto2 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Mai 2004
    Beiträge:
    3.384
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    in ein paar Wochen ist es so weit ,


    edit hier noch ein aktueller und interessanter Artikel dazu :
    Infos und Text stammt von infosat.de


    ----
    (dm) – Das Bundeskartellamt hat auf Digitalmagazin-Nachfrage bekräftigt, dass RTL und Pro Sieben Sat 1 rechtlich verpflichtet sind, eine Beendigung der SD-Verschlüsselung bei den Plattformbetreibern durchzusetzen. Zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Aufhebung müssen die beiden Sendergruppen ihre SD-Signale frei empfangbar verbreiten, stellte eine Kartellamtssprecherin am 25. Januar klar. Sollte die Aufhebung der Verschlüsselung nicht erfolgen, werde das Bundeskartellamt notfalls von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, hieß es in Bonn. Hintergrund: Entgegen der Rechtslage werden die SD-Programme von Pro Sieben Sat 1 und RTL bei Netzbetreibern wie Kabel Deutschland aktuell noch immer nur verschlüsselt ausgestrahlt.
    -----

    Quelle : http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=70712


    heißt also das Kartellamt setzt es durch und das Kartellamt wird Rechtlich gegen die vor gehen wenn nicht in kürze die Verschlüsselung fällt.
    das kann meiner Meinung auch zu einer Richterlichen Anordnung führen abschalten und Sendet verbot der Sender ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013
  4. prodigital2

    prodigital2 Institution

    Registriert seit:
    7. September 2005
    Beiträge:
    18.562
    Zustimmungen:
    1.892
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Technisat S3 DVR
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    In allen Mitteilungen die Ich gelesen habe (ich glaube es waren drei) ist das BKartA doch darauf gar nicht eingegangen.

    Vermutlich willst du darauf hinaus, dass sich der Kartellamtsbeschluss gegen die Sender und NICHT gegen die KNBs und die Telekom/Vodafone wendet.

    Die geschlossenen Verträge sind bis auf weiteres gültig. :eek:
     
  5. goto2

    goto2 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Mai 2004
    Beiträge:
    3.384
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    kannst du nicht lesen ?
     
  6. BurnStar

    BurnStar Board Ikone

    Registriert seit:
    21. Dezember 2005
    Beiträge:
    4.814
    Zustimmungen:
    884
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das steht nicht das sie gegen die KNB's vorgehen werden, sondern gegen die Sender. Das ist ein kleiner ab feiner unterschied.

    Soviel zum Thema "Lesen"
     
  7. deekey777

    deekey777 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Januar 2005
    Beiträge:
    3.759
    Zustimmungen:
    1.101
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nochmal:
    Die wettbewerbswidrige Geschäftspraxis führt nicht zur Unwirksamkeit eines Vertrags mit einem Dritten. Auch ein Gericht wird die Rechtswidrigkeit der Einspeiseverträge nicht feststellen können, nur weil die KDG die Sender grundverschlüsselt hat, was von den beiden Sendergruppen wettbewerbswidrig abgesprochen wurde. Der KDG ist diese Absprache einfach egal, weil sie selbst die Grundverschlüsselung wollte und von der beschränkten Zuführungsmöglichkeiten (das Signal durfte nicht von Astra übernommen werden) nicht betroffen waren. Für die Unwirksamkeit muss die Absprache in den Vertrag eingeflossen sein (und nicht bloß die Vereinbarung über die Grundverschlüsselung).

    Das Fiese ist:
    Selbst wenn die Einspeiseverträge über die großen Privaten wettbewerbswidrig und damit unwirksam wären, können RTL und ProSieben/Sat.1 sich nicht darauf berufen, da die illegale Geschäftspraxis von ihnen kommt und sie davon profitieren wollten (für den Aufbau der Entavio-Plattform).
     
  8. goto2

    goto2 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Mai 2004
    Beiträge:
    3.384
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    KDG darf sich auch nicht weigern egal wie die sich schriftlich äußern ändert das nichts an der Tatsache, dass das Bundes Kartellamt am längeren Hebel hier sitzt ,
    RTL ist aus dem Schneider wenn die sich dran halten das ist aber kein frei Brief das jetzt die Kabel Betreiber weiter Verschlüssen
    da kommt bestimmt noch was wenn die sich weigern sollten
     
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

    Registriert seit:
    4. Januar 2004
    Beiträge:
    6.734
    Zustimmungen:
    438
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    N/A
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Hmm... welchen Hebel soll bitte das Kartellamt gegenüber den KNB's ansetzten ? Dort besteht (derzeit) keinerlei Grundlage überhaupt einen anzusetzen !

    KDG darf und wird sich solange wie möglich gegen eine Aufhebung der Grundverschlüsselung sträuben, da man immer noch nicht gezwungen werden kann, einen bestehenden Vertrag einfach so zu ändern, dass eine der beiden Vertragsparteien einen Nachteil daraus hat. Und den hätte KDG, da man auf einnahmen verzichtet.

    Das Problem haben einzig und allein die verurteilten Privatsender, die dafür sorgen müssen unverschlüsselt ausgestrahlt zu werden. Und dass müssen sie mit relativ stumpfen Waffen tun, denn ein Druckmittel haben diese nicht. Die Sender einfach abschalten für die KNB's, die noch verschlüsseln, werden sie sicher nicht....
     
  10. BurnStar

    BurnStar Board Ikone

    Registriert seit:
    21. Dezember 2005
    Beiträge:
    4.814
    Zustimmungen:
    884
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es gibt für die Sender gegenüber der KNB's nur 2 Wege.

    1. Sofern die Verträge eine Ausstiegsklausel zu einen verfrühten Zeitpunkt haben diesen nutzen.
    2. Sofern es 1. nicht gibt bis zum ende der Vertragsläufszeit warten und dann neu verhandeln ohne GV.

    Letzteres wäre erst 2016/17 möglich, da die Verträge durch die HD Sender erst recht frisch verlängert wurden.

    Das Kartellamt hat leider derzeit gegenüber der KNB's keine rechliche Handhabe um die GV aufzuheben.