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Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Januar 2013.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Das ist nicht korrekt!

    Es beinhaltet DVB-t KABEL und SAT, IPTV soll in Zukunft dazu gehören wenn es dort mehr Kunden gibt.

    Es sei denn du hast eine neuere Quelle dafür, da hätte ich dann aber gerne den link dazu.
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Eine Grundversorgung ist immer eine Auswahl an Sender die gewisse Themen Gebiete abdecken muss um Grundversorgung genannt zu werden.

    Sat ist niemals eine Grundversorgung.
    Sat ist immer nur eine Quelle von vielen Quellen die ein Kabelnetz mit Inhalte beliefert.

    Dieses Kabelnetz kann auch andere Inhalte aus anderen Quellen beziehen.

    Hast du schon mal gesehen das ein Fernseher Satsignale ohne die Hilfe eines Kabel verarbeiten kann.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Übrigens , aus dem AKTUELLEN seit 1.1. 2013 gültigen Rundfunkstaatsvertrag
    So:

    Da haben wir direkt im ersten Satz den Grund weshalb die KNB, UM und die KDG, die ö.r. Sender momentan eigentlich nicht mehr übertragen dürfen und eigentlich ausspeisen müßten denn sie erhalten weiterhin Geld fü die Einspeisung von den Privatsendern die dadurch von den KNB benachteiligt werden.

    Daraus geht auch hervor das die KNB ein Entgelt verlangen dürfen, es wird sogar erwähnt!
     
  4. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Und warum gibt es dann den § 52b:
    § 52b Belegung von Plattformen
    (1) Für Plattformen privater Anbieter mit Fernsehprogrammen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technische Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel
    der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen,
    dass
    a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten
    Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme
    verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich
    bestimmt sind,
    b) die Kapazitäten für die privaten Fernsehprogramme, die Regionalfenster gemäß § 25 enthalten, zur
    Verfügung stehen,
    c) die Kapazitäten für die im jeweiligen Land zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme
    sowie die Offenen Kanäle zur Verfügung stehen; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene
    Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt,
    d) die technischen Kapazitäten nach Buchstabe a bis c im Verhältnis zu anderen digitalen Kapazitäten
    technisch gleichwertig sind,

    SStrotti
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Das geht daraus hervor? Das ist ein absoluter "Gummiparagraph". Da kann man alles möglich rauslesen oder auch nicht. Da geht es eher um Plattformneutralität. Niemand darf durch irgendwelche Bedingungen gehindert werden. Das ist eher ein Paragraph, der die TV Sender gegenüber der Willkür von Plattformanbieter schützen soll und nicht ob die irgendwas zahlen müssen. Aber darum hat KD ja geklagt. Warten wir doch ab, was die Gerichte entscheiden. Das hätte ja KD auch tun können, im Sinne der Kunden - abwarten, bis die Urteile vorliegen und die Rechtslage klar ist. Aber man bestraft die Kabelkunden ja pre-emptiv. Ohne dass irgendwas entschieden ist.

    Wenn du schon ein so konkretes Argument auf diese Urteile beziehst, kann man schon erwarten, dass du den entsprechenden Passus zitierst. Soll jetzt jeder die Urteile komplett nachdem durchforsten, was du gemeint haben könntest?
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    @strotti: das hat mit Grundversorgung nichts zu tun, sondern das ist eben die Must-Carry Regelung. Da geht es darum, den Zugang der ÖR zu Plattformen sicherzustellen. Nicht wegen Grundversorgung, sondern weil es der Gesetzgeber als nötig empfindet, Plattformbetreiber dazu zu verpflichten, die ÖR Sender im Rahmen seines Angebots anzubieten.
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Das ist der Wiederspruch im ganzen.
    Die Paragraphen wiedersprechen sich etwas.

    Man kann auch noch den Hinzunehmen das ein Anbieter der Mehr als 10.000 Wohnungen versorgt Sender nur mit ein Einspeisvertrag Mündlich oder Schriftlich einspeisen darf.

    Im moment müsste Kabel Deutschland gegen so einige Punkte verstoßen.
     
  8. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    gelöscht
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Wieso habe ich für die Privaten doppelt gezahlt? :D Ich bin einfach davon ausgegangen, dass du mein Posting von vor 2 bis 3 Tagen noch im Gedächtnis hattest, als es um die Übertragungsqualität von KDG ging. Bis letztes Jahr hat KDG seine Programme (teilweise) via Sat 23,5°Ost zugeführt, auch die HD-Programme von SyFy HD, TNT Film HD, etc. Vielleicht kommt jetzt die Erinnerung wieder. Aber egal. Letztendlich ging es doch nur darum, dass bei der "Scheinadresse", über welche ich KDH HD (die zusätzlichen SD- und HD-Programme, welche (immer) noch nicht via Sky empfangbar waren bzw. sind; diese waren mir die monatl. EUR 12,90 wert) dazugebucht habe, die Kabelgebühr schon in der Miete enthalten ist (ein Kumpel). Ich habe jedenfalls mit der Smartcard auch das KDG-Programmportfoliobroschüre, eine Programmliste und natürlich die AGB in Schriftform erhalten. Aber schon bei der Onlinebestellung war ersichtlich, welche Programme, auch die Programme von ARD/ZDF in digitaler Form, an dieser "Scheinadresse" empfangbar sind. Letztendlich ist es doch nur eine Frage, inwieweit man sich informiert. Als Mieter hat man doch ein Auskunftsrecht gegenüber seinen Vermieter. Du kannst bzw. hättest ihn doch fragen können, wenn er dir schon deine Informationsfreiheit durch die Wahl eines Kabelanschlusses beschneidet, welche Programme dieser KNB jeweils liefert. Eine Vorabinfo erhälst du auch auf der jeweiligen Anbieterseite des betreffenden KNB.
    Das du dich nicht hinreichend vorher informierst, bevor du irgendwelche Vertragsverhältnisse eingehst, wissen wir ja. Sei es nun Sky, UM oder Kaufverträge bzgl. einer Immobilie. :D:winken: Die Schuld liegt aber einzig und allein bei dir, bei niemanden sonst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2013
  10. digifreak

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    AW: Geplante Kabel-Deutschland-Ausspeisungen: ZAK hat keine Bedenken

    Wo steht, dass Programmanbieter Einspeiseentgelte zahlen müssen? Man könnte es auch andersherum auslegen - die Kabelnetzbetreiber dürfen bei den Zahlungen an die Contentanbieter nicht unterschiedlich behandelt und benachteiligt werden, d.h. KDG muss ARD/ ZDF / ARTE für die HD Verbreitung genauso bezahlen wie RTL/Pro7Sat1 (HD)