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"Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dexter88, 1. September 2012.

  1. Antennenfritze

    Antennenfritze Neuling

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Genauso ist es --- man sollte hier nicht viel " Ruß " machen und womöglich noch einen Antrag an den Vermieter stellen ( " hohler " Quatsch " in meinen Augen " - warum soll man " schlafende Hunde " wecken !!! ) Ich betreibe eine 80iger Sat - Schüssel " kopfüber " unter der Brüstung schon seit vielen Jahren auf meinem Balkon ( mit " FENSTERDURCHFÜHRUNG " und mobilem " BALKONSTÄNDER " --- versteht sich !!! ) und hatte trotz " ANTENNENVERBOT " lt Hausordnung noch nie ( !!! ) Ärger mit meinem Vermieter ( sonst müßte man ja den viel mehr auffälligen SONNENSCHIRM erst recht verbieten !!! ) . Aber dem Vermieter keine Grund zur Klage geben , z. B . durch Anbringen von Bohrungen zur festen Montage oder HERAUSRAGEN der Antenne über die Balkonbrüstung u. drgl. m.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2013
  2. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Vergleichbare Aussage "ich fahre seit 30 Jahren ohne Führerschein Auto, gab noch nie Ärger".....

    Auto: warte bis du mal angehalten wirst oder ein Unfall passiert
    Antenne: verboten = verboten (wobei man hier wieder sehen muss das nicht ein Stück in die Haussubstanz eingegriffen wurde wegen dem Balkonständer und der Fensterkabeldurchführung, schon lange das streitig Thema hier ob die "Optik" auch ein Grund für das Verbot sein kann).
     
  3. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Eben nicht! Das Verbot muss schon begründet sein. Wenn diese Gründe durch eine von außen nicht sichtbare und nicht fest montierte Antenne wegfallen, dann ist auch das Verbot hinfällig. Anders als bei der Straßenverkehrsordnung ist der Mietvertrag kein unumstößlicher Gesetzestext.
     
  4. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Wenn du schon ein Quote machst dann quote bitte alles davon, und vor allem les es auch .....
     
  5. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Also doch kein Gleichheitszeichen?

    Jedenfalls ist nicht jedes Verbot im Mietvertrag verbindlich. Man kann dem Mieter z.B. nicht verbieten in der Wohnung zu rauchen oder Besuch zu empfangen. Deinen Führerscheinvergleich empfinde ich deshalb in diesem Fall als etwas unglücklich gewählt.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Obwohl es natürlich Grundsatzurteile gibt, gilt bei diesen
    Geschichten aber immer noch die Einzelfallentscheidung
    bei der ein Richter den einzelnen Fall begutachten und eine
    Abwägung des Interessenkonfliktes machen muß.

    Demzufolge sind auch jegliche Diskussionen, die nicht mindestens
    ein paar Fotos der Begebenheiten beinhalten, völlig sinnfrei.

    Nur mit ein paar Bildern könnten andere Forenmitglieder
    für diesen Fall eine neutrale Aussage tätigen.

    In meinem Fall:
    Vermieter hat meinen Antrag, eine Schüssel fachgerecht, Aufdach,
    auf der Rückseite des Hauses, mit genug Recourcen für alle Mieter,
    auf meine Kosten, inkl. Sicherheitszahlung für Rückbau bei Auszug,
    abgelehnt.
    Also fühle ich mich rechtlich sicher genug an meinem Balkon,
    Vorderseite, zwischen 2 Blumenkästen, eine selfsat zu hängen.

    Ich bin einfach extrem zuversichtlich einen Richter von meinem
    Standpunkt überzeugen zu können.
     
  7. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ich würde eine Schüssel lieber so aufstellen, daß sie von außen nicht unbedingt gesehen werden kann. Wenn sie keiner Sieht: Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Wozu denn schlafende Hunde wecken?
     
  8. Antennenfritze

    Antennenfritze Neuling

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Wenn du so etwas machst , hast du eben großes Glück gehabt ( ... wenn Du eben noch nie angehalten wurdest und noch keinen Unfall hattest ... )
    Aber mal Im Ernst --- so einfach , wie es SATMANAGER darstellt , ist es in Bezug auf AUFSTELLUNG von SATSCHÜSSELN nun doch nicht ....

    Grüße AF
     
  9. Schmolli

    Schmolli Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Bei uns hat Kabel Deutschland gerade alles neu gemacht, mit Glasfaser usw., jetzt regt sich was wegen zu vieler Sat Benutzer.
    Ich habe eine Selfsat im Schlafzimmerfenster per Fensterhalterung, kein bohren usw., wenn mein Vermieter (Genossenschaft) rumzuckt gibts nur eine Antwort, kündige mich doch!
    Die haben einiges an Leerstand, können die sich garnicht leisten wenn sie alle mit Schüssel auf Balkon oder im Fenster kündigen wollen (ca.40% der Mieter), dann können sie Insolvenz anmelden.
    Bin übrigens schon über 20 Jahre Mieter dort und Genossenschaftsmitglied!
     
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Warum sollten Mieter mit Sat-Schüssel gekündigt werden? Wäre ja auch so, wenn ein Supermarkt den Kunden vorschreibt, nur die teuren Artikel zu kaufen.