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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ist halt Stammtischniveau. Da bringt es nichts auf reale Möglichkeiten der Deutung der Pressemitteilung (!) und der möglichen Konsequenzen. Dass sich RTL gestern zu Wort gemeldet hat und deutlich machte, dass sie gegen die Kabelnetzbetreiber nicht vorgehen werden, wenn sie die kurzfristige Aufhebung der Grundverschlüsselung ablehnen, sondern brav die Verträge zum nächsten Termin kündigen.

    Und was heißt das? Beide Seiten behalten ihre Einnahmen aus den Abogebühren bis Ende des Jahres. Und wenn sich die beiden Seiten bei den Verhandlungen über den neuen Vertrag nicht einigen können, wird es noch bis weit ins Jahr 2014 dauern, bis die Grundverschlüsselung aufgehoben wird oder die digitalen SD-Sender aus dem Kabel verschwinden.

    Auch darf man nicht vergessen, dass der Bescheid und damit diese Selbstverpflichtung nicht rechtskräftig sind. Wie wird hier die Post abgehen, wenn die gerichtliche Prüfung zum Schluss kommt, dass das Bundeskartellamt so eine Selbstverpflichtung nicht annehmen durfte? Ist die Selbstverpflichtung dann Geschichte oder werden die Sendergruppen auch ohne den Bußgeldbescheid auf das Ende der Grundlosverschlüsselung bestehen?
     
  2. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    nach der Schon Frist noch ein paar Tage und Wochen ist das Rechtskräftig mit der Untersagung und das Kartellamt ,
    wird dann wohl in den Fall sich einen Beschluß besorgen wenn die Sender Kabel Anbieter sich weigern die Behörde kann dann den gesammten Laden dicht machen und einiges Beschlagnahmen , du kannst davon ausgehen das sich das Kartellamt durchsetzten wird !

    was in den Medien steht die schreiben oft nur die halbe Wahrheit das stimmt nicht immer
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2013
  3. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ich kann davon ausgehen, dass du keine Ahnung hast. Klingt hart, ist aber so.
     
  4. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Dazu auch => http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5760656-post174.html
    Stellungnahme vom Kartellamt:
    "Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen." :)
     
  5. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    ich kann davon aus gehen das du gerne spamst,

    ich habe es schriftlich vom Kartellamt, mir wurde eine recht umfangreiche Auskunft gegeben
    und merke wir leben hier nicht im Wilden Westen wo der machen kann was er will,
    es gibt Gesetzte
     
  6. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Selektive Hervorhebung bringt die Diskussion nicht weiter. Das Bundeskartellamt kann von den Sendergruppen kaum verlangen, dass sie vor dem Kündigungstermin gegen die aktuellen Verträge gerichtlich vorgehen.
    Dann lies sie so lange, bist du sie verstehst.
     
  7. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das ist alles spekulativ. Wir wissen nicht, wie die Verträge Private-KDG im einzelnen gehalten sind. Wäre möglich, dass es da eine Ausstiegsklausel gibt. Ein Hinweis zu dieser Vermutung ist, dass das Bundeskartellamt von "einigen Wochen" spricht. Von Ende 2013 oder gar Anfang 2014 ist keine Rede.
     
  8. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Was soll daran spekulativ sein?

    Erstens:
    Privatsender bald unverschlüsselt über Kabel-TV? | Volksstimme.de - Nachrichten aus Sachsen-Anhalt - Volksstimme.de-Newsletter
    Zweitens:
    Wenn man von einem Wettbewerbsverstoß spricht, so geht man immer intuitiv davon aus, dass eine der Vertragsparteien dadurch benachteiligt wurde. Beispiel: Die Bahn möchte vom Mitglied des sog. Schienenkartells Schadensersatz verlangen, weil die Bahn auf Grund der Absprachen zu viel bezahlt hat.

    Hier ist die Lage aber anders: Die KDG wollte gerade die Grundverschlüsselung. Sie sind von der wettbewerbswidrigen Absprache kaum benachteiligt worden, wenn überhaupt. Eher haben sie davon profitiert. Und jetzt soll die KDG von der Grundverschlüsselung abrücken, was für sie mit höhere Urheberabgaben für die Weitersendung und Ausfall der Einnahmen durch Abogebühren bedeutet? Daraus ergibt sich auch, dass die Sender nicht außerordentlich kündigen können, sondern ordentlich zum Ende des Jahres. Und dann geht der Kampf um neue Einspeiseverträge weiter.

    Damit die Angelegenheit wirklich in den nächsten Wochen geregelt werden kann, werden die Sender Zugeständnisse machen müssen und der KDG den entgangenen Gewinn ausgleichen. Die KDG sitzt auf längerem Hebel. Und das Bundeskartellamt kann gegen die KDG nichts unternehmen.
     
  9. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    mich hatte die Sache auch sehr interessiert weil wir im Haus einen ungenutzten
    Kabel Anschluß von KD haben,
    viele hier auch DVB-T nutzten weil da die Sender nicht verschlüsselt sind ,
    ich habe einiges an schriftliche Material weil mich das interessiert hat und nicht die Erlaubnis den Inhalt im Internet zu verbreiten
    weil die Anfrage und Antwort persönlich über Email erfolgte .
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2013
  10. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Und darin steht, dass das Bundeskartellamt im Februar der KDG das Kabelnetz wegnimmt, damit wir RTL digital unverschlüsselt sehen können?