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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    im Prinzip habe ich nichts gegen KD die haben ja bei uns alles Neu gemacht
    neuer Verteiler und so nur seit dem haben viele schlechten TV Empfang (Analog TV),
    da ruft dann der ein oder andere bei KD an und dann kommt immer das mit dem HD Abo zur sprache .

    gegen diese Abo habe ich ja im Prinzip nichts und auch nicht wenn man dafür gute Kino Sender bekommt,
    nur ist es bei KD offenbar immer so,
    wenn man sagt ich habe schlechten TV Empfang,
    oder fragt ob RTL auch Digital zu bekommen ist,
    das die immer gleich mit der ABO Sachen und ihrem HD Kabel Kasten kommen,
    ich hatte 4 x angerufen und immer gesagt das ich ein ganz Neues LED TV habe mit HDD Aufnahme Funktion
    die haben mir sogar am Telefon erzählt die ÖR TV Sender sein auch nur zu empfangen wenn man dieses Abo macht.

    auch bei uns hier im Haus ist der ein oder andere Bewohner etwas irritiert über diese KD Auskünfte am Telefon , bis dato habe ich da auch nicht durch gestiegen
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2013
  2. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Blödsinn sowas: Die ÖR sind ohne Abo zu empfangen. Diejenigen, die diesen Müll erzählen, sind externe Call-Center, die im Auftrag von KD arbeiten. Bei Mobilfunkanbietern ist es genauso.
     
  3. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Versuch das mal einer Frau zu erklärten die von Technik keine Ahnung hat und nicht informiert ist die eine Eigentümerin hier ..man kommt auch nicht immer nicht gleich auf die Idee in Foren zu fragen wenn man sich nicht so für Technik intressieret
    bis vor kurzen wußte ich ja nicht mehr als sie über den Kabelanschluß

    aber so extrem ist es da nicht,
    ich glaube so viele Kabel HD Kunden haben die wohl nicht? sonst würden die das so nicht so weit treiben?wenn die nicht mehr verschlüsseln dürfen werden wohl noch weniger sich für das Abo und den Kabel Kasten interessieren schäze ich ?

    edit das Bundeskartellamt hat sehr ausfüghlich und sehr verständlich geantwortet auf Email Anfrage,
    die Sender und Netz Betreiber haben noch ein paar Tage/wenige Wochen Schon Frist,
    die Sache wird aber weiterhin vom Bundeskartellamt beobachtet,
    die nehmen die Sache äußerst Ernst ich glaube die greifen ggf. auch recht hart durch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2013
  4. prodigital2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung


    Davon kannst du ausgehen:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5760630-post250.html

    ;)
     
  5. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    "unverschlüsselt über Kabel" - jetzt mal einfach die Worte sprachlich analysiert: So ein Kabel hat ein Anfang und ein Ende. "Über" heißt, dass das Signal vom Anfang bis zum Ende "unverschlüsselt" zu übertragen ist. Und am Ende sitzt dann der Kabelkunde, der das Signal eben auch unverschlüsselt aufnehmen kann. Dieser Wortlaut lässt also nur zu, dass diese Programme vom Kabelkunden letztlich unverschlüsselt zu empfangen sind. Da kann die KDG noch so viele Tränen weinen, und es ist auch egal, wie es jetzt genau durchgesetzt wird, aber nach diesem Wortlaut wird es auf jeden Fall durchgesetzt.

    Ich halte es für möglich, dass die Sender dies bereits getan haben. Nur wird die KD das jetzt nicht an die große Glocke hängen, welch schönen Besuch sie bekommen haben ... ;)
     
  6. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wobei ich mir, auch im Hinblick auf die jetzige Reaktion von KDG gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern, möglichweise noch weitere Spitzfindigkeiten denken könnte.

    Es kommt jetzt zunächst einmal darauf an, welche Qualitätsstandards die Sender (RTL bzw. P7/S1) mit z.B. KDG, aber auch jedem anderen KNB, vereinbaren. Dann wird KDG schon für sich entscheiden, wieviele SD-Programme sie in eine Kabelfrequenz quetschen können, um diesen Qualitätsstandards gerecht zu werden. Das dabei dann im schlimmsten Fall böser Pixel-Matsch bei rauskommen könnte, der durch die unverschlüsselte Ausstrahlung die Verpflichtungen gegenüber dem Kartellamt erfüllt, möchte ich jetzt nicht unbedingt ausschließen.

    Und seien wir mal realistisch - weder RTL bzw. P7/S1, noch KDG sind an einer restrikitionfreien Lieferung der Programme wirklich interessiert...
     
  7. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    die werden sich fügen müssen , die Behörde kann den Laden mittels Beschluß dicht machen "Ausstrahlungs Verbot" ,
    die Behörde Beantragt einfach Gerichtlich einen Beschluß damit kommt die auch locker durch weil es ja Gesetzlich so wie Vertrag bereits geregelt ist .

    so tut mal eine Bundes Behörde was für den zahlenden
    Bürger so was gibt es selten .
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2013
  8. prodigital2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Die beiden großen Privatsender-Familien haben überhaupt keine Chance gegen das Kartellamt.

    Ich frage mich nur, ob die Gerichte oder/und das Kartellamt auch direkt gegen die KNBs, insbesondere gegen die KDG, vorgehen kann, wenn die KDG die Änderung der Einspeiseverträge ablehnt?!?
     
  9. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    ich glaube das ist so,
    wenn RTL grundsätzlich immer verschlüsselt sendet und die Kabel Anbieter nur das Inkasso machen also das vom Kunden bezahlte Anteile vom Abo nur weiter leiten und ein Nutzungsendgeld (Miete) für die Durch Leitung RTL nur berechnet
    ist das in dem Sinne kein Vergehen,
    ich glaube auch nicht das man dafür ein Exta Bußgeld verhängen kann weil KD sagt ganz einfach wir bekommen das Verschlüsselt geliefert und leiten das nur weiter, das ist keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit

    ed heißt ja auch
    ----
    untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung
    ---

    was anderes ist es vielleicht aber wenn die Kabel Betreiber bei der Bundes Netz Agentur eine Genehmigung bekommen haben RTL zu senden und da zugesichert wurde die Grund Versorgung,
    dann stellt das einen Vorstoß da und kann dann auch Belangt werden , Bußgelder und co
    kenne mich da nicht so aus,
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  10. prodigital2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung



    :eek::eek::eek::eek:

    Ich bin mir sicher, dass du falsch liegst!