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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. phr757

    phr757 Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Sorry - aber alle anderen kriegen's doch auch einigermaßen verständlich hin!

    Was du uns da aber eben wieder sagen wolltest (vor allem die ersten "Sätze" vor deiner Editierung) hat sich mir auch nach 3 mal lesen nicht erschlossen!!!
     
  2. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Würdest du dann früher schlafen gehen? :confused:
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wie ich schon mehrmals schrieb:
    Es ist denkbar, dass die Durchsetzung der Selbstverpflichtung, auf die Grundverschlüsselung zu verzichten, an die Androhung eines noch höheren Bußgelds verknüpft ist. (Das wäre die stärkste Form)

    Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, so werden die Sendergruppen handeln müssen, weil ihnen sonst ein höheres Bußgeld drohen kann. Das heißt, sie müssen gegen die aktuellen Verträge vorgehen.

    Wenn aber die KDG Beschwerde einlegt, werden die Sender erst abwarten, wie das OLG darüber entscheidet. Denn sie hätte das finanzielle Risiko, wenn sie gegen die Verträge vorgehen, sofern es keine Einigung gibt, wenn der Bußgeldbescheid infolge der Beschwerde vom Gericht aufgehoben wird.

    Die KDG steht unter Zeitdruck, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Sender stehen möglicherweise unter Zeitdruck, neue Einspeiseverträge auszuhandeln bzw. die alten abzuändern. Wenn die KDG sich bei den Verhandlungen querstellt (und das wird sie, wenn das Finanzielle nicht stimmt), dann wird sehr lange dauern, bis die Grundverschlüsselung aufgehoben wird. Und für die Sendergruppen wäre so eine Konstellation ungefährlich: Sie tun was, aber die KDG kann nicht einfach so zu etwas gezwungen werden.


    Mein Wunsch ist, dass die Grundverschlüsselung schnellstens Geschichte ist und mein Pessimismus damit unbegründet wird.
     
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Natürlich ist das dein Problem. Du könntest dir eine vernünftige Ausstattung zulegen:

    1. Tisch-Computer
    2. DSL-Festnetz oder Kabel-Internet
    3. Sat-Schüssel oder Kabel-Anschluss
    4. einen Blu Ray Player.

    Warum tust du das nicht? Warum braucht Goto für alles eine Extrawurst? Warum machst du alles anders als "normale" User?
     
  5. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Auf gar keinen Fall!!!
     
  6. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Genau dieses Szenario ist leider auch meine Befürchtung. Die einzige Hoffnung, die meinen Pessimismus dahingehend etwas einschränkt ist, dass KDG bis zum 16.01.13 die Bedenken des Kartellamts hinsichtlich der Übernahme von Telecolumbus aus dem Weg räumen will. Eine allzu sture Haltung gegenüber der Selbstverpflichtung der Sendergruppen zur Aufhebung der Grundverschlüsselung könnte hierbei eher negative Folge für die KDG haben.

    Und sofern sich RTL und P7/S1 gegenüber der KDG durchsetzen, wird die Grundverschlüsselung auch bei den anderen noch verschlüsselnden KNB Geschichte sein.
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Hallo , jemand zuhause ?

    die Verträge sind RECHTSWIDRIG, also ungültig!
    Die KDG wird aufgefordert die Verschlüsselung zu beenden und fertig.
    KDG wird dem Folge leisten, was für Chancen haben die vor Gericht?
    GAR KEINE da die Schuldigen geständig sind!

    Die KDG kann lediglich NACH Abschaltung der GV versuchen vor Gericht Schadensersatz von RTL und PRO7 zu fordern, daß wird aber nur klappen wenn sie nciht selbst mit drin hängen, wovon ich allerdings ausgehe.;)

    Wenn sich das dann bewahrheiten sollte, müssen sie froh sein wenn die Kunden nicht Schadensersatz fordern, für illegal erwirtschaftete Einnahmen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2013
  8. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    die RTL Sender waren auch schon vor ein paar Jahren über Sat verschlüsselt
    das stand sogar in den Medien damals ... erst heiß es DVB-T soll auch und nein
    dann nur noch über Sat ...
    da hat keiner was gegen gesagt , wo ist denn da der Unterschied Kabel vs. Sat
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wenn die Privaten Geld erhalten würden müssen sie auch die Grudnversorgung gewährleisten, dann haben die keine Geld mehr die Serien und Filme zu kaufen, daß können sie nämlich nur weil sie deutlich mehr Geld bieten können als die ö.r. Sender weil sie den Rest des Programms mit Billigware füllen.

    Außerdem müßten sie sich dann an die Sendezeiteregelung halten (keine Werbung mehr nach 20:00 Uhr), das bedeutet extremer Ausfall von Werbegelder (geschätzt 70-80 %)
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Dann sinken die Aktienkurse auf 0,01 cent.
    Ich kaufe dann alle KDG Aktien, werde CEO und schalte die GV ab.
    Die Aktien steigen auf 50 Euro.
    Ich verkaufe sie und kann mir mit 500 Euroscheinen kubanische Zigarren anzünden.

    Oder mit anderen Worten, dein Szenario ist vollkommener Humbug, unmöglich,unvorstellbar, einfach Utopie in Reinkultur ;)