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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das war schon immer so, wenn (regionale Platzhirsche) sich ihres "Geschäftsmodells" beraubt sehen/sahen.
    Es gab auch mal eine Zeit, wo man mit der Kutsche durchs Land fuhr. Als dann die ersten Autos aufkamen, wurde auch zuerst gegen jene aufbegehrt.
    Das ging bis zu den Reit-Peitschen Herstellern, bzw. all jenen die daran finanziell vom Alten profitierten .....
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Januar 2013
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Klar, das Bundeskartellamt schickt paar Schläger in die KDG-Zentrale, damit sie den Forderungen von RTL&ProSieben nachgeben...
     
  3. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nachdem jetzt Deine Argumentation pro KDG wie ein Kartenhaus zusammengefallen ist, ist das eine ganz schwache Aussage! Gib doch schlicht zu, dass Du auf dem Holzweg warst und gut ist! :D
     
  4. Time Robber

    Time Robber Platin Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Hier geht es nicht um nackte Gewalt, nur um Geld, das zieht besser.
    Höchstens 6 Wochen und die knicken ein.
    Die Abzocke hat schon mal einen kleinen Dämpfer bekommen.
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Bleib in deiner eigenen Welt.
    Was für eine Abzocke? Ich habe schonmal geschrieben: Nur weil etwas Geld kostet, ist es für euch gleich Abzocke?

    Natürlich geht es um Geld. Kabel Deutschland kann einiges Geld verlieren, wenn sie die Grundverschlüsselung für mindestens 8 Hauptsender aufheben. Nicht nur werden die Sendergruppen nach einer möglichen Aufhebung mehr Geld verlangen, sondern die Abokunden werden ihre Abos, in denen die beiden Sendergruppen den Schwerpunkt bilden, die Abos kündigen oder zumindest versuchen, die monatlichen Gebühren zu mindern. Und wenn man bedenkt, wie EWE mit ihren Kunden nach dem Urteil des BGH umging, wonach die AGB, mit denen über zwei Jahre mehrere Strompreiserhöhungen begründet wurden, für ungültig erklärt wurden, womit auch die Strompreiserhöhungen zurückgenommen werden mussten und die zuviel gezahlten Gebühren erstattet werden mussten: Die sechs-neun Monate nach dem BGH-Urteil gab's Geld nur nach einem Urteil, sprich ohne Klage* kein Geld, obwohl die Rechtslage klar war.

    Hier geht aber nicht um Strom, sondern bloß um Fernsehen. Und mehrere Parteien:

    Einmal werden die Sender gegen die aktuellen Verträge vorgehen müssen. Wenn sie es schaffen, sich mit der KDG schnell zu einigen und die aktuellen Verträge an die Entscheidung des Bundeskartellamts anzupassen, dann wird alles gut und hell. Schaffen sie es nicht, werden sich vor Gericht ziehen müssen. Und das bedeutet nicht, dass das Gericht für die Sendergruppen entscheiden wird, womit es erst zur Aufhebung kommt, wenn die aktuellen Verträge auslaufen.

    Dann gibt es noch die Kunden, denen diese Scheißabos angedreht wurden. Auch das müssen KDG und die Sender irgendwie in ihre Verhandlungen einfließen lassen.

    Und wenn die KDG sich im Nachteil sieht, werden sie so lange alles abblocken, bis sie für ihr Unternehmen, das Gewinn erwirtschaften will, einen vernünftigen Vertrag haben.


    *Es gab zwar einen Vermittlungsversuch, wonach Kunden, denen hunderte Euro Rückerstattung zustand, nur 125 EUR von der EWE bekommen sollten.
     
  6. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ich habe jetzt das Bundeskartellamt, RTL und die Pro7Sat.1-Gruppe per E-Mail wegen einer eventuellen Aufgabe der Grundlosverschlüsselung angeschrieben.

    Wenn ich deren Antwort(en) habe werde ich diese hier posten und auch die KDG anschreiben!


    MfG

    prodigital2
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2013
  7. Time Robber

    Time Robber Platin Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Vieles was Geld kostet ist Abzocke.
    Da werden Sender unverschlüsselt eingespeist, dann verschlüsselt nur um damit Geld zu machen.
    Oder warum wurden die verschlüsselt?
    Bin schon am überlegen bei meinen Nachbarn die Satkabel zu durchtrennen und überall einen ferngesteuerten Schalter einzufügen. Dann gibt es Sat nur noch bei Barzahlung auf mein Konto.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013
  8. Fitzgerald

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Bevor du weiter eine große Lippe riskierst, nimm ein weißes Blatt Papier und schreib folgende Zahl auf:

    55 Millionen €.

    Keine Schlägertruppe der russischen Mafia kann 55 Millionen € eintreiben - das Bundeskartellamt schon. :p

    Hast du dir mal überlegt, wie viel Geld RTL zahlen muß? Und da kommst du mit ein paar lächeichen Schlägertypen an ...
     
  9. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Die 55 Mio müssen beide Sendergruppen für ihre Absprache von 2005/2006 zahlen, nicht für die nichterfolgte Aufhebung der Grundverschlüsselung.

    Was hat das mit meinem Posting zu tun?
     
  10. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    ich glaube die Privat Sender bekommen keinen Cent aus den Rundfunk Gebühren und müssen selber zusehen wie sie klar kommen und Lieferung uns bessere und Neue Spielfilme als die ÖR TV Sender die oft s.g. Lücken Füller einspielen damit überhaupt gesendet wird , genau so können die auch abschalten so wie es früher mal war um 2 Uhr Nachts und dmait weniger unnötige Kosten verursachen


    das ganze System ist nicht mehr Zeitgemäß und muß Neu gemacht werden , die privaten sollen einen Teil von den Gebühren erhalten als Pauschale und dazu dann erst verpflichtet werden un verschlüsselt zu senden
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013