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Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ein Vertrag, der nachgewiesen zum Zwecke des Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht geschlossen wird, verliert mit dem Bußgeldbescheid des BkartA seine Rechtskraft und muss neu ausgehandelt werden. Genau das wird passieren, dann von seiten der Programmveranstalter mit neuen Prämissen. ;)

    P.S.: Manchmal ist es besser sich nicht an demjenigen zu orientieren, der gegen den Wettbewerb nachgewiesen verstoßen hat, sondern an dem, der ihn kontrolliert. ;)
     
  2. deekey777

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Zeig mir bitte, woraus sich diese Rechtsfolge ergibt.

    Denn dann müsste sich der Autor irren: P. Vertragsrecht/Vertragsstrafe
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Du siehst einen Widerspruch, wo keiner ist. :)

    Der Präsident des BkartA unterstreicht in seiner Pressemitteilung:

    "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.
    Die Absprachen betrafen die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Die Umsetzung dieser Absprachen erfolgte mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus."

    Die Erhebung zusätzlicher Entgelte erfolgte durch den KNB.

    Der Bundesgerichtshof führt nun an:

    "Nach der Rechtsprechung des Senats können Verträge, die zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichten, gemäß § 134 BGB nichtig sein, wenn der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung selbst das wettbewerbswidrige Verhalten innewohnt..."
    "Für die Frage, ob der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen..."


    Die rechtsgeschäftliche Verpflichtung und zeitgleich das wettbewerbswidrige Verhalten des KNB besteht in der Erhebung zusätzlicher Gebühren, zu deren Zweck das Signal verschlüsselt und somit der Kabelkunde adressierbar gemacht wurde.

    Noch Fragen Kienzle ? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2013
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Da wir es ehh nicht sicher wissen, können wir nur raten was passieren wird. Ich sage voraus, dass KDG die Verschlüsselung bei den meisten RTL/P7S1 Sender aufgeben wird...
     
  5. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Es bleibt ihnen auch gar nichts anderes übrig!
     
  6. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Das sehe ich auch so. :)
     
  7. hsi

    hsi Silber Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ja!, z.B.: RTL weiss doch schon seit Monaten, was da auf sie zukam und hat sicherlich den "Kompromiss" nicht erst vorgestern angeboten.

    Es war also genügend Zeit, KD zu informieren. Warum ist das nicht geschehen?
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Das musst Du RTL und nicht das BkartA fragen. Am Sachverhalt und Rechtszusammenhang ändert dies jedoch nichts. ;)
     
  9. hsi

    hsi Silber Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ich hätte natürlich auch ein paar Fragen an das Kartellamt, z.B.:

    - Warum wird DVB-T nicht erwähnt?
    - Warum sieht der Kompomiss nicht vor, dass die Sender auch in den DVB-T Gebieten unverschlüsselt übertragen werden, in denen sie bisher verschlüsselt oder garnicht vorhanden sind?
    - Warum wird KD im Gegensatz zu UM nicht explizit in der Pressemitteilung erwähnt?
     
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Als wettbewerbswidrig wurde nicht die Verschlüsselung als solche festgestellt, sondern daß aus ihr zusätzliche Entgelte generiert wurden und dies nachgewiesen auf illegalen Absprachen konkurrierender Marktteilnehmer basierte. Zum Zeitpunkt der wettbewerbswidrigen Absprachen in 2005/2006 gab es noch kein verschlüsseltes dvb-t.