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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es wurden ja nur die illegalen Absprachen zwischen RTL und Pro7/Sat1 gerügt und geahndet. Absprachen derart sind in Deutschland verboten. Die KNB sind direkt nicht betroffen gewesen.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Gut, ich nehme mal diesen Absatz von dir:
    Da bleibt die Frage, inwiefern die (bestehenden) Verträge noch Rechtskraft haben, wenn Teile der "Vorgeschichte" rechtswidrig waren. Ich unterstelle dabei sogar, dass KD von den Absprachen zwischen RTL und Sat1/P7 nichts wusste.
    Bei Hehlerei z.B. ist es doch auch egal, wenn ich vom Ursprung der Ware nichts wusste, sie kaufte (die Ware aber geklaut oder sonst was war), dann muss ich sie zurück geben, da Kaufvertrag unrechtmäßig gewesen ist.
    Aber ich denke auch, hier kann es durchaus noch zu weiteren Rechtsstreitereien kommen, welche sich dann hin ziehen.
    Letztendlich sind aber alle beteiligten Wirtschaftsunternehmen wie du schon geschrieben. Ich denke u.U. ist da dann das gegenseitige aufeinander zugehen, doch gegeben. Wollen doch alle was verkaufen.
    Zumal KD auch künftig Pay-Pakete beteiligter Unternehmen weiter verkaufen will und wird. Und bestehende Verträge dazu laufen ja irgendwann auch aus......
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Was mir gerade noch dazu einfällt: Ist zwar nicht direkt vergleichbar, nur Kabel D tut sich mit Sicherheit keinen Gefallen, wenn sie da jetzt lange "drum rum zicken". Schließlich will ja noch die Telecolumbus-Übernahme "durchgewunken" werden.
     
  4. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    na dann wäre ich dafür, dass du ab sofort eine tägliche Nutzungsgebühr für deine Haustür zählen musst. dich zwingt ja auch niemand, diese zu benutzen :)
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Die Verträge mit den Sendern sind ein Problem. Sie sind so lange gültig, bis sie entweder enden oder gekündigt werden oder eine der Parteien zurücktritt. Die Wettbewerbsverstöße der beiden Sendergruppen haben auf die Wirksamkeit keinen Einfluß.

    Vermutlich haben die Sendergruppen darauf spekuliert, dass die Einspeiseverträge bald eh auslaufen, dass neue nötig sind. Aber selbst wenn RTL und ProSieben aktiv gegen die aktuellen Verträge tätig werden müssen und vielleicht vor Gericht ziehen, sitzt die KDG am längeren Hebel. Sprich: Entweder man einigt sich, dass die Sender kein Geld von der KDG zu sehen bekommen, oder die Sender fliegen raus.

    Und die Einigung könnte sein: Die SD-Sender werden für alle hell, aber um die Verluste auszugleichen, wird einfach der Grundpreis für den Kabelanschluß erhöht.

    Ich denke mal, dass der KDG durch die Absprachen gerade kein Schaden entstanden ist, sondern sie erleiden gerade durch die Aufhebung der Grundverschlüsselung einen wirtschaftlichen Schaden. Darum zicken sie auch rum.

    Ui, der Stammtisch ist noch wach...
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2012
  6. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Soweit mir bekannt, untersagen die Mediengesetze aller Bundesländer die Verschlüssung von Programminhalten ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Programmbetreiber. Da sich RTL und Pro7/Sat1 gegenüber dem Kartellamt verpflichtet haben auf eine Verschlüssung der SD-Programme zu verzichten, dürfen sie diese auch den KNB nicht mehr gestatten. Evtl. anderst lautende Einspeiseverträge zischen den beiden Sendergruppen und verschiedenen KNB verlieren damit m.E. die rechtliche Grundlage, sofern hier die Verschlüssung des Programmangebotes gestattet bzw. gefordert wurde. Derartige Verträge wären, zumindest für mein Verständnis, unverzüglich durch entsprechende Verhandlungen an die Selbstverpflichtung der Sendergruppen gegenüber den Bundeskartelamt anzupassen.

    Welches Ergebnis solche Verhandlungen letztendlich bringen, ist sicherlich offen. Im schlimmsten Fall könnte es m.E. auch dazu kommen, dass sich der einzelne KNB dazu entscheidet die Programme von RTL und Pro7/Sat1 zukünftig nur noch in HD-Auflösung und damit weiterhin verschlüsselt anzubieten.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Damit wäre die Sache ja geklärt, wenn es denn so ist, mit Rücktrittsrecht. Ich weiß es nicht, ob es das gibt und du? Aber man kann sicher jeden Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufheben. Vor allem dann, wenn deren "Entstehungsgeschichte" nicht ganz koscher ist/war.
    Mir ist so (und das ziemlich stark ;)), dass voriges Jahr im Mai RTL mit Kabel D die Einspeiseverträge verlängert hatte, kam dann später raus, als die ÖR die Einspeiseverträge gekündigt hatten. Weiß und kenne aber deren Laufzeit nicht.
    Wenn bei KD die Gesamteinnahmen von TV, nicht mehr in "erwarteter" Höhe liegen, kommt es wohl darauf raus, dass die Entgelte dafür steigen für den Kunden.....
    Und wieso schreibst du jetzt von Aufhebung der Grundverschlüsselung in diesem Zusammenhang? So wie ich das sehe, betrifft es doch nur die Sender der RTL-Group sowie die von P7/S1 (deren SD-Sender). Die anderen SD-Sender sind ja davon nicht betroffen, wie Tele 5, DMAX (Viacom) usw. Inwiefern jene dann, und sei es aus veränderten Wettbewerbsgründen, an KD heran treten um deren Verschlüsselung auf zu heben, steht m.M.n. auf einen anderen Blatt.
    Gut, wenn ja, hätte sich es sich dann mit der GV.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    ... das Bundeskartellamt kann Sendern und Plattformbetreiber die Grundverschlüsselung weder verbieten, noch in einem Fusionverfahren zur Auflage machen. Das liegt schlicht und einfach nicht im Kompetenzbereich des Bundeskartellamtes.

    Der Titel dieses Threads ist auch nicht korrekt, denn das Bundeskartellamt sanktioniert nicht die Grundverschlüsselung der Sender sondern die wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen RTL und ProSiebenSat.1.
    RTL und ProSiebenSat.1 verzichten von sich aus künftig auf die Forderung nach der Grundverschlüsselung zu verzichten. Natürlich wird dieses Zugeständnis gegenüber dem Kartellamt für beide Sendergruppen zum Vorteil sein, wie beispielsweise bei der Höhe des Bußgeldes und die Verfahrenseinstellung.
    Außerdem bleibt den beiden Sendergruppen letztendlich nichts anders übrig, auf die Forderung nach Grundverschlüsselung ihrer Programme zu verzichten. Bei jedem entsprechenden Vertrag würde das Kartellamt vermuten, dass entsprechende Forderung weiterhin auf den sanktionierten Absprachen beruhen würden.

    Natürlich könnte Kabel Deutschland mit dem Verzicht auf die Gurndverschlüsselung punkten. Allerdings dürfte dieses Zugeständnis allein für das Kartellamt nicht ausreichen. War bei Unitymedia nicht anders.
    Ausschlaggebender waren hier z.B. der Verzicht auf Exklusivverträge und Verzicht auf Eigentum an Hausverteilanlagen.
    Da solche Verträge die primäre Geschäftsgrundlage von Telecolumbus darstellen, wird die KDG sicherlich mit solchen Zugeständnissen kommen.

    Bei der Übernahme von Telecolumbus durch Kabel Deutschland kommt erschwerend hinzu, dass die KDG damit einen direkten Mitbewerber mit durchaus respektabler Marktmacht übernehmen würde.
    Liberty Global hat mit Kabel BW einen KNB erwobren, der nicht im direkten Wettbewerb mit dem bereits von Liberty Global erworbenen KNB Unitymedia stand.

    Meiner persönlichen Meinung hätte Unitymedia besser Chancen eine Übernahme von Telecolumbus genehmigt zu bekommen.
    In BaWü gehören alle ehemaligen TC-Netze bereits Kabel BW und in NRW spielt Telecolumbus eine deutlich geringere Rolle als in den Bundesländern im Osten Deutschlands, in denen TC schwerpunktmässig aktiv ist.
    Würde Unitymedia Telecolumbus übernehmen, würde der Wettbewerb in Ostdeutschland nicht unerheblich gestärkt, denn dann würde Unitymedia KabelBW in direkte Konkurrenz zu Kabel Deutschland treten.
    Allerdings setzt Telecolumbus auf eine dezentrale Infrastrukur, womit das Unternehmen sich nicht so gut in Konzernstruktur von Unitymedia KabelBW passt.
    Primacom wäre da eher was für Liberty Global, zumal Liberty Global (bzw. dessen Vorgänger Liberty Media International/UGC) bis 2006 größter Anteilseigner der Primacom war.

    Das größte Problem für Kabel Deutschland wird auch Eutelsat VisAvision sein, denn Telecolumbus ist der wichtigste Kunde des Kabelkiosk.
    Da RTL und ProSiebenSat.1 auf die Grundverschlüsselung verzichten, wird dem Kabelkiosk Basis-Angebot quasi die Geschäftsgrundlage, denn jeder Kabelnetzbetreiber darf nun die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 direkt von Astra1 zuführen ...
     
  9. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    In dem Rundfunkstaatsvertrag steht das (§ 52a III).

    Und das ist genau die Frage: Welchen Einfluß hat der Deal mit dem Bundeskartellamt auf die laufenden Verträge? Gar keinen, bis eine der Parteien dagegen vorgeht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2012
  10. Fitzgerald

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

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