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Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Gegen welche Gesetze verstoßen die Verträge? Das Kartellamt hat mit RTL und Pro7 vereinbart, dass diese auf die Verschlüsselung der SD-Sender verzichten, damit sie nicht härter bestraft werden. Dann ist es logischerweise das Problem von RTL und Pro7, wie sie aus den entsprechenden Verträgen mit den Kabelnetzbetreibern, soweit da eine Verschlüsselung vereinbart ist, herauskommen.
    Auch wenn ich KDG nicht gerade bedauern würde: Es kann nicht sein, dass ein Dritter Nachteile hat, wenn zwei andere eine Absprache zur Verfahrensbeendigung treffen.

    Strotti
     
  2. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Das schreiben meinereiner und andere hier schon seit Jahren, wird aber von den üblichen Forengrößen immer wieder abgebügelt und verneint.
     
  3. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ich dachte, dass SD die Auflösung definiert. Die ist analog dieselbe.
     
  4. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

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  5. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Theoretisch müsste die Grundverschlüsselung am 01.01.2013 fallen. In der Vereinbarung heißt es ab 2013. Wenn es heißt z. B. ab 2013, ist als Beginn immer der 01.01. gemeint.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Gegen das Gesetz das die Sender kein Kartell bilden dürfen um sich so der Konkurrenz zu entledigen.

    KDG hätte keine Nachteile wenn sie diese illegale Handlungsweise der Sender nicht ausgenutzt und begünstigt hätten.
    Die KDG macht diese Gestzteswidrigkeit ja erst möglich , da sie die Verschlüsselung vornehmen.

    Sollte ihnen das nicht bekannt gewesen sein besteht für KDG ja die Möglichkeit RTL und PRO 7 auf schadensersatz zu verklagen, machen sie mit den ö.r. Sendern ja auch ;)

    Läuft so ab wie Mafiaabsprachen wenn die Stadt in Zuständigkeitsbereiche eingeteilt wird ;)


    Wenn ich mit dem Eigentümer eines Juweliergeschäft vereinbare seinen Laden zu überfallen damit er die Versicherungssumme kassieren kann und geschnappt werde dann kann sich der Juwelier doch hinterher nicht beschweren das er die Versicherungssumme nicht kassieren kann, der muß froh sein wenn seine Mittäterschaft im Verborgenen bleibt und nicht mit mit angeklagt ist ;)
     
  7. Gorox

    Gorox Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Kann ich eigentlich mein gezahltes Geld für eine "vorgetäuschte Verschlüsselung" zurück verlangen?
     
  8. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Alle KNB mit Grundverschlüsselung sind jetzt in eine unangenehme Situation hineingeraten. Aber das geschieht ihnen recht. Aus der Sache müssen sie jetzt selbst wieder herauskommen.
     
  9. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Die Sender haben in Sachen Entavio ein Kartell gebildet und werden dafür bestraft. Was hat KDG mit dieser Kartellbildung zu tun?
    Die Grundverschlüsselung im Kabel war meines Wissens nie Thema eines kartellrechtlichen Verfahrens. Da ging es nur um die proprietäre Hardware, was durch CI+ aber erledigt sein dürfte, weil jeder Hardware-Hersteller CI+-Geräte anbieten kann.

    Strotti
     
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Echt? Der Vertrag zwischen RTL/ProSieben und der KDG wurde vom Kartellamt auf Wettbewerbswidrigkeit geprüft?

    Damit das ein Ende hat:

    Das Bundeskartellamt hat im Zuge der Verbreitung der digitalen Sender der beiden Sendergruppen Wettbewerbsverstöße festgestellt, da die beiden Sendergruppen untereinander Absprachen über die Konditionen der mit Plattformbetreibern zu schließenden Verbreitungsverträge getroffen haben.

    Welche Wirkung hat die Entscheidung des Bundeskartellamts auf die bestehenden Verträge? Gar keine. Aber die (benachteiligten) Parteien (wie Kabel Deutschland) können die bestehenden Verträge kündigen, von ihnen zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Man kann sich auch einigen, die Verträge aufzuheben oder sie an die Entscheidung im Bezug auf die Selbstverpflichtung, auf die Grundverschlüsselung zu verzichten, anzupassen.

    Die Reaktion von Kabel Deutschland zeigt aber, dass sie an dem Vertrag gerade festhalten wollen. Daher prüfen sie, ob sie gegen die Entscheidung vorgehen. Wenn sie das machen, wird das Gericht prüfen, ob und wie die Selbstverpflichtung der Sendergruppen in die Entscheidung einfließen durfte.

    Selbst wenn KDG gegen die Entscheidung klagt und verliert, bedeutet das nicht, dass die Grundverschlüsselung spätestens mit der Rechtskraft des Urteils Geschichte ist. Nein, die Sendergruppen werden weiterhin aufgrund der Selbstverpflichtung ggf. gerichtlich gegen die KDG vorgehen müssen, damit sie die Sender nicht mehr verschlüsselt. Und das wird dauern.

    In der Pressemitteilung steht nicht, wie diese Selbstverpflichtung tatsächlich aussieht. Die Sendergruppen könnten sich so verpflichtet haben, dass sie bei Neuverhandlungen auf die Grundverschlüsselung verzichten. Oder aber sie haben sich verpflichtet, aktiv unter Androhung eines höheren Bußgeldes dagegen vorzugehen. Nur beim letzten werden die Sendergruppen aktiv und versuchen vielleicht so gar im einstweiligen Verfahren gegen die KDG vorzugehen. So oder so: Die KDG wird nicht verlieren. Entweder verlangen die Sender weniger Urheberentgelt, oder die Kabelgebühren werden erhöht.


    Was ich wirklich traurig finde:
    Ihr klopft hier große Sprüche über die Wirksamkeit der Verträge über die Einspeisung, aber schaut ihr überhaupt Nachrichten? Mitte des Jahres wurde das Schienenkartell wegen Preisabsprachen mit Bußgeld belegt. Und musste die Bahn die gelieferten Schienen jetzt zurückgeben, weil eurer Ansicht nach die Verträge unwirksam seien? Nein! Aber die Bahn will Schadensersatz von den Unternehmen, was vor zwei Wochen in den Nachrichten war.