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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    RTL und Sat.1 dürfen aber nicht weiterhin für die Verschlüsselte Ausstrahlung Geld verlangen.

    Sprich: Die bisherigen Verträge zwischen den Kabelanbietern und RTL/Sat1 sind hinfällig.

    Also muss eine neue Regelung her. Daher ernetu die Frage: Welches Interesse sollten RTL/Sat.1 daran haben, den KNBs eine Verschlüsselung zu erlauben, wenn sie selbst daran nicht mitverdienen dürfen?
     
  2. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wenn ein Rechteinhaber, hier RTL und Co, sich verpflichtet seine Programme für die Zeit X ausschließlich unverschlüsselt anzubieten, dann muss er selbstverständlich auch dritten gegenüber dafür sorge tragen das dies eingehalten wird.
    Bedeutet: Entweder die Programme werden ab 2013 in SD unverschlüsselt ausgestrahlt oder gar nicht mehr. Die zweite Option haben die KNB natürlich immer.
     
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Jepp. Ich bin echt gespannt, was passiert und ob die KNB ein wenig Vorwarnung erhalten haben.

    Vor dem 1.1. gibt es nur noch einen Arbeitstag und den dürften die meisten Entscheider im Urlaub verbringen...
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das tun sie doch auch. Die Privaten verschlüsseln nicht selbst, sondern der KNB.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das ist der einzige Kern des Urteiles. Genau!

    Der KNB selbst ist ein Wirtschaftsunternehmen der auch angeblich keine Absprache mit großen Konzernen hatte.

    Er kann also die Privaten digital auch wieder ausspeisen oder mit den Privaten neu verhandeln.
    Und das auch getrennt mit jedem Anbieter.
    Bei den HD-Programmen gabs übrigens keine gegenseitige Absparchen. RTL forderte viel größere Restriktionen als Pro7.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2012
  6. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    @Eike: aber die Privaten müssen den KNB die Verschlüsselung erlauben !!! Das darf ein KNB nicht einfach so. Das muss vertraglich genau geregelt sein. Auch wie die Bedinungen für den Empfang sind.
    Für KDG hat das weitreichende Folgen. Die haben jetzt neben der ÖR Einspeisegeschichte die zweite Baustelle am Hals...
    Wie gesagt, wenn RTL es KDG nicht erlaubt, das Programm verschlüsselt einzuspeisen, dann darf das KDG nicht.
     
  8. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Langsan, langsam. Im Januar passiert da nichts.

    Der Bescheid des Kartellamtes ist erst nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. KDG hat noch ein paar Wochen Zeit. Und sie haben schon angekündigt, dass sie eine Beschwerde prüfen:

    Kabel Deutschland prft Beschwerde gegen Kartellamt Zunchst keine Aufhebung der Grundverschlsselung - INFOSAT - Nachrichten - Kabel

    Klarstellung: RTL und P7S1 können noch Einspruch einlegen, was nicht erwartet wird, da der Bescheid, so wie er ist, ausgehandelt worden ist. KDG würde mit einer Beschwerde ein neues Verfahren eröffnen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2012
  9. pagix

    pagix Silber Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Kd ist echt arm dran in letzter Zeit, erst keine Kohle mehr von den Ör und nun das neue Drama mit den Privaten SD Sendern... wird noch spaßig :)
     
  10. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Selbst strahlen die Privaten nirgends aus. Das übernimmt immer irgendein Anbieter für sie, sei es Astra, die Telekom oder die KNBs.

    Wenn man Deiner Argumentation folgt, Eike, dann kann man den "Sendern" in der Beziehung gar nichts vorschreiben, weil sie ja nicht ausstrahlen.

    Dem ist aber nicht so. Die Entscheidung des Kartellamts wird nicht so einfach formuliert sein wie die Presserklärung sondern genau diese Aspekte berücksichtigen.