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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Also gibt es SD noch 10 Jahre... und dann?


    Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen

    dann müsste das doch auch für HD gelten?!
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    SD gibts noch mindestens 20 Jahre.
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es geht darum, dass es eine (Preis-)Absprache zwischen ProSieben.Sat1 und RTL gab, als sie dann getrennt mit den Kabelnetzbetreibern und anderen verhandelten. Dadurch wurden die anderen Parteien benachteiligt, wie es immer der Fall ist, wenn Konkurrenz Absprachen trifft. Bei den HD-Sendern im Kabel sieht man sehr wohl, dass die Sendergruppen getrennt mit den Kabelnetzbetreibern verhandeln und jeweilige Bedingungen aushandeln.

    Welche Preisabsprachen zwischen RTL und ProSieben.Sat1 gibt es denn, damit sie HDplus bei Verhandlungen benachteiligt haben?
     
  4. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Also, nach deiner Argumentation würde also alles beim Alten bleiben. Wenn die KNB's es waren, die verschlüsselt haben, warum dann dieses ganze Hallali gegen RTL/Sat1. Hätte man sich dann ja auch sparen können, da die dann augenscheinlich nichts damit zu tun haben. Es waren ja die bösen KNB's, die so etwas eigenmächtig verzapft haben.
     
  5. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Meines Erachtens ist das eine falsche Schlussfolgerung! Die Privaten dürfen laut Vereinbarung mit dem BKA die Verschlüsselung und Signalschutz für ihre wesentlichen SD Sender auf allen Verbreitungswegen, nicht mehr aufrecht erhalten.
    Dieses "settlement" zwischen Privaten und BKA wäre ad absurdum geführt, wenn die KNB die SD Sender einfach weiter verschlüsselt und restriktiv ausstrahlen würden. Das wäre schlicht unlogisch und nicht rechtens.
     
  6. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Die Privatsender dürfen nicht mehr verschlüsselt werden. Auch die Kabelnetzbetreiber müssen die Grundverschlüsselung aufheben.

    Das Argument, vom Kunden extra zu kasseiren und zu versuchen, auf diese Weise teuerere Pakete anzudrehen, gilt nicht mehr.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung


    Das kann ich Dir sagen:

    Weil sich konkurierende Konzerne gegenseitig abgesprochen haben (nicht Marktwirtschaftkonform) und mit den KNBs vereinbart haben das man dort zur Regulierung der Einnahmen eine GV einsetzt.

    Die gegenseitige Abstimmung war falsch und ist rückgängig zu machen, was bedeutet das auch die Abstimmung mit den KNBs zur GV entfällt und der Geldfluss der aus dieser GV kommt.

    Wenn aber der KNB von sich aus sagt, ich brauche die Kundenkontrolle mittels GV, das ist nicht untersagt.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Und genau das steht nirgendwo.

    Die KNBs wurden gar nicht reglementiert.
    Sondern das die Privaten die Gelder nicht mehr einnehmen dürfen und gegenüber den KNBs eine GV fordern können.

    Das entfällt nun. Aber nicht das die Verschlüsselung nun zwangweise fallen muß wenn der KNB das nicht will gegenüber seinen Kunden.
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Hier liegst Du ein bissel falsch. Der KNB kann nach wie vor eigene Pay-Angebote schnüren und nach seinem Gusto vermarkten (z.B. die HD-Versionen). Deren verschlüsselte Auskabelung beruht ja auf der Maßgabe und der Vertragsgestaltung mit den Programmanbietern. Dürfen spezielle Programme nicht mehr verschlüsselt ausgekabelt werden, werden auch diesbezügliche Vertragsbestandteile zwischen den Programmanbietern und den KNB hinfällig. Vorausgesetzt, der ergangene BkartA-Bußgeldbescheid wird rechtswirksam.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2012
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es gab Razien bei ProSieben und RTL (Bundeskartellamt : Fahnder durchsuchen RTL und ProSiebenSat.1 - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT, DWDL.de - "Nachermittlungen" gegen RTL & ProSiebenSat.1). Diese passen aber zur aktuellen Meldung des Bundeskartellamtes bzgl. der SD-Sender.