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Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von BillyWK, 23. Dezember 2012.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    ... allerdings hat sich etwas mit der Änderung des TKG geändert, denn seitdem gilt auch bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet bei Unitymedia die 3-monatige Kündigungsfrist.
    Also wenn ein Umzug ansteht, den Vertrag mit Unitymedia frühzeitig kündigen.
    Wer erst nach dem Umzug den Vertrag mit Unitymedia kündigt, zahlt bis zum Ablauf der 3monatigen Kündigungsfrist weiterhin die vertraglich vereinbarten Entgelte.
    Die Änderung des TKG sollte eigentlich eine Verbesserung für den Endverbraucher bringen. Hier ist allerdings genau das Gegenteil der Fall ...
     
  2. Mr Iron

    Mr Iron Junior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    :) ich wollte auch mit meine Post nur auf das "Gefährliches Halbwissen" aufmerksam machen, dass ja hier im Forum von mal zu mal zu nimmt, keiner informiert sich aber alle prahlen mit Ihren Wissen was mal hier und da so gehört oder (üb)erlesen wurde ohne Sinn ohne Verstand ohne zu hinterfragen oder zu überlegen bzw. zu prüfen.

    Erst mal raushauen was man glaubt zu wissen :eek:

    Glauben mag zwar schön sein --> gehört aber in die Kirche :D

    Also, frohe Weihnachten zusammen.

    Gruß
    Mr Iron
     
  3. goto2

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    das ist völlig egal was die in ihre AGB da rein schreiben ,
    ab Mail 2012 gilt das Neue TKG das gild für Alle , da ist geregelt also wenn man umzieht in eine ander Wohnung wo der Anschluß nicht mehr bereit gestellt werden kann.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    ... ja leider. Vor der TKG-Änderung kam man sofort aus dem Vertrag, wenn in der neuen Wohnung kein UM-Anschluss verfügbar ist und man Unitymedia die Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt hat. Allerdings was das nirgends gesetzlich oder vertraglich geregelt. Damit handelte es sich um Kulanz seitens Unitymedia.
    Mit der Änderung des TKG im Mai 2012 muß hier nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.

    Die Situation vor der Änderung des TKG war, zumindest was Unitymedia anbetrifft, meiner Einschätzung nach verbraucherfreundlicher.
     
  5. Arann

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Alles wo man auf Kulanz eines Unternehmens angewiesen ist, ist nicht verbraucherfreundlicher, da man Kulanz eben nicht einklagen kann
     
  6. BG-On

    BG-On Junior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Außerdem darf UM aus Kulanz ja den Vertrag weiterhin auf Wunsch sofort beenden. Ich wüsste nicht dass dies irgendwo untersagt wird.
     
  7. BillyWK

    BillyWK Senior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Vielen Dank erstmal für eure Antworten, war im Urlaub und hatte leider kein Internet.

    Ich habe jetzt mal, so nett und bedauernd wie möglich, eine Kündigung zu Ende Februar an UM geschickt. Da ich erst dann umziehe kann ich auch noch keine Ummeldebescheinigung vorlegen, ich habe im Kündigungsschreiben daher vermerkt, dass ich diese Bescheinigung nachreichen kann.

    Mal sehen was jetzt kommt, ich werde hier dann den nächsten Zwischenstand hinterlegen.

    Greetz
     
  8. BillyWK

    BillyWK Senior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Also lt. Kundencenter ist meine Kündigung jetzt seit gestern in Bearbeitung. Habe nur gefaxt, scheint also auch so zu funktionieren.
    Jetzt bin ich mal gespannt, welches Datum dann auf meiner Kündigungsbestätigung steht oder ob die mich vorher nochmal kontaktieren.

    Fortsetzung folgt... ;)
     
  9. captainjkirk

    captainjkirk Junior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Da bin ich ja mal gespannt, lass es uns auf jeden Fall wissen ob es geklappt hat, da es bei meiner Situation (Umzug) genauso ist.


     
  10. BillyWK

    BillyWK Senior Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Aaalso, so einfach stellt es sich jetzt leider nicht dar.

    Ich kann den Vertrag, wie hier schon mehrfach erwähnt, auf Basis des neuen Telekommunikationsgesetzes kündigen. Und zwar mit einer Frist von 3 Monaten, allerdings muss ich dafür die Ummeldebescheinigung einreichen. Von Kulanz stand jetzt erstmal nichts in dem Schreiben.

    O-Ton: "Bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu"

    Das Problem wäre ja jetzt, dass ich meine Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorr. erst am 04.03.2012 bekomme, wodurch sich die Kündigung ja bis Ende Mai (?) hinziehen würde.
    Hat jemand damit schonmal Erfahrung gemacht? Reicht eventuell auch eine Bestätigung des Vermieters dass ich dort einziehen und es keinen Kabelanschluss gibt? Dann könnte ich jetzt schon kündigen.

    Vielen Dank.