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Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2012.

  1. Radiohörer

    Radiohörer Guest

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Für Fernsehen ist ein Kabelanschluss wirklich nichts Vorteilhaftes, da es bei vielen KNB eine Grundlosverschlüsselung gibt.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    @prodigital2: das Kabelfernsehen als Verbreitungsweg an sich hat viele Vorteile. Das gilt vor allem für dicht besiedelte Gebiete, Wohnanlagen usw. Dazu kommt die Rückkanalfähigkeit, die der Satempfang nicht bietet.
    Technisch ist am Kabelfernsehen nichts auszusetzen. Es ist alleine die miserable geschäftspolitische Umsetzung, die es in Deutschland so unattraktiv macht. Auch wenn's bestimmte Leute hier nicht hören mögen, aber zB in Österreich oder den BeNeLux Ländern kann man sehen, wie es weit besser geht.
     
  3. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Die großen Kabelnetzbetreiber greifen ihre Signale afaik nicht vom Satelliten ab. Da gibt es andere Zuleitungswege.
     
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    OH, soweit es mir bekannt ist ist es technisch durchaus möglich das kleinere KNB DVB-t Signale einspeisen.

    Aber das wurde ja auch schon 1001x erklärt ;)


    Schon einmal Bildausfall von ARD und ZDF bei sehr schlechtem Wetter gehabt ?

    Bei einer direkten Einspeiung der ö.r. Sender sicherlich nicht und falls per SAT eingespeist ist haben die riesigen Schüsseln der KNB da ein kleinwenig größere Reserven als diie 60 cm Zwerge die die meisten SAT Nutzer haben.

    Bei uns wurden auf dem Dachboden sämtliche Kabel erenuert und der Verstärker gegen einen neuen ausgetauscht, außerdem habe ich einen kostenlosen Receiver von meinem Anbieter erhalten.

    Ich würde das schon als Vorteil sehen denn bei SAT muß man das grundsätzlich selber bezahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012
  5. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Es gab aber Zeiten, in denen die ortsfremden Programme vom Satelliten gezapft wurden.
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Na vielleicht weil RTL ein besonders "raffgieriger" Verein ist, welches nicht jeder Anbieter mitmachen will?! Speziell deren Restriktionswünsche.
    Nun, im Netz gibt es doch aber RTL sogar kostenlos, wer es unbedingt braucht....
    Als KNB würde ich RTL (die RTL Gruppe) an der ausgestreckten Hand verhungern lassen. Getreu dem Motto schiebe dir dein Programm dahin, wo die Sonne nicht scheint (allerdings nicht so nach außen kommunizieren, Bsp. so wie Entertain es handhabt). Wobei IPTV ja sowieso derzeit das Restriktivste ist. HD hin oder her.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Nö, die gibt es immer noch ... sehr oft sogar! ;)
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Eben weil ich ihn aktuell nicht doppelt zahle sondern das erst machen müßte wenn ich die Einspeisekosten die ARD und ZDF nicht mehr zahlen wollen auf meine Kabelgebühr aufgerechnet bekommen würde ;)
    Genau dafür bezahle ich ihm eben das Geld NICHT , ich zahle aber an die indirekt an die ARD und das ZDF, also haben DIESE SENDER auch dafür zu sorgen das mich ihre Programme erreichen die ich ja schließlich bezahle.
    Wenn ich ihre Programme nicht sehen kann warum wollen die dann Geld von mir verlangen ?
    Würdest du freiwillig jemandem Geld bezahlen der dir seine Ware gar nicht gibt für die du bezahlst ?

    Dann setze dich doch für die Abschaffung der Kabelgebühren ein und ich bin bei dir :)

    Dann verschlüsseln wir die deutschen TV Sender über SAT auch wie z.B. in Österreich oder den BeNeLux Ländern und ich bin auch da bei dir :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012
  9. teucom

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Dein Grundstück wird versorgt. Wenn du dich selbst vom angebotenen Empfangsweg absichtlich ausschliesst ist das alleine dein Problem - deine privatrechtlichen Knebelverträge mit irgendwelchen Kabelanbietern gehen die ÖR nichts an.

    Demnächst verlange ich Geld vom Pizzabäcker, dass ich die bezahlte Pizza zu meinem Nachbarn rauftrage - er hat einen Exklusivvertrag mit mir für das private Treppenhaus. Er muss ja nach deiner Logik an mich zahlen, um sicherzustellen dass die bezahlte Pizza ankommt, und darf sich nicht weigern...:D
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Das tun sie. Du kannst überall in Deutschland die ÖR empfangen. Nicht über jeden Verbreitungsweg, aber das ist nicht notwendig, das schreibt der Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich nicht vor.

    Das ist Sache zwischen dir und deinem Serviceanbieter, sprich Kabelbetreiber. Wenn du Preiserhöhungen für seine Servicedienstleistung nicht hinnehmen willst, musst du gegen ihn handeln. Woher weißt du überhaupt, warum er die Gebühren erhöht? Kannst du dir sicher sein, dass nicht andere Ursachen hat? Du zahlst mitterweile mit deinem Kabelabo längst nicht nur die Weiterleitung von TV-Sendern....abgesehen davon würde der Wegfall der Einspeisegebühren pro Kabelanschluss nur wenige Cent ausmachen.

    Tja, auch wenn es nicht nett klingt, aber du musst die ÖR ab 1.1.2013 grundsätzlich pro Wohnung bezahlen. Ob du sie empfangen kannst oder nicht. Das spielt gar keine Rolle. Du bezahlst nicht, damit dir die ÖR etwas bieten ! Nein, der Gesetzgeber definiert das anders: du beteiligst dich an der Finanzierung des ÖR, der als gesellschaftlich notwendig angesehen wird. Das ist eine politische Entscheidung. Selbst wer gar keinen Fernseher besitzt muss zahlen. Begründung der 16 Landtage: auch wenn man den ÖR nicht nutzt, profitiert man indirekt davon.
    Mit anderen Worten: der ÖR ist zu bezahlen, vollkommen egal wie und wo und ob du ihn überhaupt empfängst...