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Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2012.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Blöde Frage! Dann könnte man die Sender weder im Kabel noch über Sat empfangen. Nur die KDG und UM Kunden könnten dann noch beliefert werden.
    Aber das hat ja überhaupt nichts mit den zu unrecht verlangen Geldern der KDG und UM zu tun da beides nicht vergleichbar ist.

    Das wurde hier aber schon 1001x erklärt.:eek::rolleyes:
     
  2. Doc1

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    @ chrissaso780:Aber zur Sicherheit können die Kabelkunden ja schon einmal umstellen.Dann sind sie dem Geschäftsgebaren der Kabelfinanzhaie nicht mehr ausgeliefert.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Das habe ich auch nie behauptet ;)

    Nein das geht nicht, was meinst du warum RTL in so vielen Internetangeboten fehlt ;)

    Warum durften die Kabelnetzbetreiber nicht die Privaten in HD einspeisen und müssen denen jetzt sogar Geld für die Einspeisung bezahlen ?

    Lese bitte dazu auch ...
    Wegen fehlendem Vertragsverhältnis: Klassik Radio muss das Kabelnetz verlassen

    ...
    http://www.presseportal.de/pm/55680...is-klassik-radio-muss-das-kabelnetz-verlassen
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Wohl kaum, Unity.media Kabel BW und Kabel.Deutschland dürften zusammen deutlich mehr Kabelkunden haben als die kleinen Kleckerklitschen.


    Du brauchst mich nicht zu überzeugen, ich äußere hier nur meine Meinung.
    Wie willst du mich davon abbringen ?

    Ich bin der Meinung das GEZ zahlende Kabelkunden ebenso ein Recht darauf haben das davon die Kabeleinspeisung finanziert wird, wie dies die SAT Kunden aus der GEZ finanziert bekommen.

    Du willst mich aber davon überzeugen das ich mit meiner GEZ die Einspeisung für SAT Kunden bezahlen soll und dann zusätzlich nochmal mit meiner Kabelgebühr bei meinem Kabelanbieter !

    Das das in die Hose geht kannst du dir ja wohl denken, oder könnte ich dich vielleicht dazu überzeugen das du monatlich Geld an Astra zahlen solltest um TV sehen zu dürfen ?

    Dann haben SAT Zuschauer hier ebenfalls nichts verloren denn die schauen ja auch über ein vollkommen anderes Geschäftsmodell :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    MAn könnte auch argumentieren das die ö.r. Sender einen Grudnversorgungsauftrag haben und die findet seit dem 4. Runfunkurteil über DVB-t, SAT UND KABEL statt .:winken:

    Tja, also müssen die ö.r. deiner Meinung nach bezahlen denn es ist so das man , wenn man Must Carry in Anspruch nehmen will diese Leistung bei einem KNB der dafür ein Entgelt verlangt auch bezahlen muß.

    Dazu gibt es ein rechtskrätiges Urteil bei Kabel BW und dem Radio Sender Klassik Radio ;)


    Dazu auch : @ Terranus

    Die Rechtslage besagt zwar, dass Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, ausgewählte Programme, darunter auch die der Öffentlich-Rechtlichen, einzuspeisen (Must-Carry), aber das Urheberrechtsgesetz verpflichtet Programmanbieter und Kabelnetzbetreiber ebenfalls, Einspeiseverträge abzuschließen. Allein der Must-Carry-Status garantiert keine Einspeisung ins Kabel. "Vor allem kann der Programmanbieter aus dem Must-Carry-Status keinen Anspruch auf kostenlose Verbreitung ableiten", erläutert Fuchs.

    Im Jahr 2007 verweigerte Klassik Radio aufgrund seines Must-Carry-Status' die Zahlung von Einspeiseentgelten an Kabel BW, woraufhin der Netzbetreiber Klassik Radio ausspeiste. Der Streit endete damit, dass Klassik Radio letztendlich für die Einspeisung zahlen musste.

    Quelle : DLM-Vorsitzender Fuchs: "ARD riskiert Nachteile für Zuschauer" - DIGITALFERNSEHEN.de
     
  6. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Ich fordere, dass auch die Zahlungen an SES Astra und Media Broadcast eingestellt werden. Nur so gibt es Gerechtigkeit!
     
  7. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen


    Welchen Vorteil hat denn das Kabelfernsehen? Ich sehe für mich als Endverbraucher überhaupt keinen im TV-Bereich!

    Im Internet- und Telefonbereich sehe ich auch Vorteile des Kabelanschlusses!
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    ich an deiner Stelle wäre vor allem daran interessiert, das der Servicedienstleister, den du bezahlst, dir das vollwertige FTA Angebot anbietet. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wie der das macht, müsste dir als zahlender Kabelkunde eigentlich egal sein dürfen.
    Wie du als Kabelkunde dafür sein kannst, dass du ihn praktisch doppelt bezahlst, verstehe ich halt nicht.

    Das ist doch der wahre Hintergrund. Du willst alle ARD/ZDF Angebot haben. Klar ! Sollte ja eigentlich auch so sein. Nur der Schluss ist falsch, von den ÖR zu fordern das noch zu bezahlen. Dein Anbieter sollte das gefälligst mit dem Geld tun, das du ihm genau dafür bezahlst.

    Warum aber sollst du dich für die Interessen deines Kabelbetreibers einsetzen ? Dein Interesse liegt darin, dass alles verfügbar ist, nicht das der Kabelbetreiber doppelt kassieren darf.
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Ja und die Kabelanbieter müssen dann die ganzen Jahre Nachzahlen, wo sie die Signale Kostenlos vom Satelliten abgegriffen haben.:winken:
     
  10. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Man muss im Gegensatz zu Satellitenempfang und DVB-T keine monatlichen Gebühren zahlen. :D