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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. Fitzgerald

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Komische Diskussion ist das hier. :rolleyes:

    Dittsche hat doch auf Seite 1 in Beitrag 5 gesagt was richtig ist und was zu tun ist.

    Jetzt seid ihr auf Seite 5 und diskutiert immer noch. :eek:

    Ich hab jetzt Dittsche noch mal zitiert: was er schreibt ist richtig und hat meine volle Zustimmung. :winken:

    Zur Diskussion: wir haben in Deutschland die Unschuldsvermutung. Ich muss doch in einem freien Land der Polizei keine Rechenschaft ablegen wann ich wo war, bloß weil die was ermitteln wollen. Das wäre ja eine Beweislastumkehr.

    Da solche Vorkommnisse selten sind empfehle ich genau das zu tun, was Dittsche vorgeschlagen hat.

    Ich war 24 Jahre alt, da hat mir ein polnischer Freund erklärt, ich bräuchte unbedingt eine Rechtsschutz-Versicherung. Seitdem hab ich die. Ich kann dieses Produkt nur jedem empfehlen. Rechtsschutz sollte man haben. Arbeitnehmer können die RV teilweise von der Steuer absetzen, wenn die RV Arbeitsrecht mit abdeckt.

    Also, los! Wer noch keine RV hat, geht morgen eine abschließen.

    Gut ist die NRV wo man als Mitglied während der normalen Bürozeit wegen jedem Mist einen Anwalt anrufen kann.

    Wie die meisten wissen bin ich ja manchmal etwas hitzköpfig, schlage über die Stränge oder rede dummes Zeuch. :eek:

    Also da finde ich es schon gut im RL einen Anwalt zu haben mit dem ich mich beraten kann. Hatte in 2011 einen Unfall. Hab den Fall meinem Anwalt gegeben, damit der was verdient. Hätte ich auch ohne Anwalt machen können aber ich denke der hat sich über den Auftrag gefreut und für mich wars super beruhigend dass ich einen Profi an meiner Seite wußte. :love:
     
  2. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Es gibt auch Straßen, da sind auf der einen Straßenseite die Hausnummern 1 bis x und auf der anderen x+1 bis Ende...
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Bist Du auch Anwalt? Gut, den weiteren Ausführungen nach bist Du es wohl nicht, dafür aber ein "böser Bube", der oft einen benötigt. ;)

    Wie schon erwähnt wurde, deckt eine normale RV Strafverfahren wohl oftmals nicht ab.


    Unser Rechtssystem ist wie unsere Gesellschaft schon krank, aber trotzdem würde ich bei einer einfachen Vernehmung nicht gleich einen Anwalt nehmen.
     
  4. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Mit Verlaub, aber bei einer Vernehmung werden schlicht die Weichen für das wohl und wehe des späteren Strafverfarens gestellt.

    Ein paar unkluge Formulierungen, bzw. ein paar Angaben zu viel und die Strafverfolgungsbehörde lehnt sich dankend zurück ;)

    Der Zeitpunkt, einen RA einzuschalten ist bei Strafsachen nicht nach einer Vernehmung, sondern vor dieser.

    Sinn einer Vernehmung ist gerade, dass die Staatsanwaltschaft bzw. die Strafverfolgungsbehörde den Sachverhalt ermittelt und für das spätere Verfahren beweissicher macht...

    Viele haben sich bei einer Vernehmung erst in ein Verfahren hineingequatscht. Hätten Sie vorher Akteneinsicht genommen, wäre ihnen statdessen bekannt geworden, dass man gegen sie noch gar nichts in der Hand hätte und "Schweigen" für den Fortgang des Verfahrens das Wahl der Mitte gewesen wäre.

    Aber das kann natürlich jeder halten, so wie er es für richtig hält. Einen Königsweg gibt es nicht. Wenn jemand meint, er möchte unvorbereitet in eine Vernehmung gehen, ist das zwar riskant, aber rechltich freilich möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2012
  5. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    @uweber
    lustig :D kann ich mir richtig bildlich vorstellen wie das war

    Die Polizei scheint bei roten Golfs immer rot zu sehen..In meinem Fall ist es auch ein roter Golf, aber heute ein 3er..
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Richtig ... wenn man denn schuldig ist, ist ein Anwalt anzuraten, keine Frage ...


    Wenn es so ist, wie hier beschrieben, sprich, Auto geparkt und nur deshalb ins Raster gekommen ... nein, da sehe ich absolut null Grund, einen Anwalt einzuschalten ... im Gegenteil: Wäre ich Ermittler, würde ich mich fragen, warum jemand soviel Panik hat, sich auf seine Kosten einen Anwalt zu nehmen, nur um zu erklären, warum sein Auto da geparkt hat ...

    Ich würde ganz normale Angaben machen und das war es ... erst wenn weitere Nachfragen kommen, die über die aus meiner Sicht nötigen Informationen hinaus gehen, würde ich das 'Gespräch' freundlich abbrechen und darauf verweisen, daß weitere Antworten schriftlich über den Anwalt erfolgen.

    Aber in einem Punkt stimme ich Dir zu: Jeder muss selbst wissen, was er macht ...
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    So sehe ich das auch.

    So lange es hier wirklich nur darum geht, zu erklären, wo der eigene Wagen stand, sehe ich hier wahrlich keine Möglichkeit, sich in ein Verfahren "hineinzuquatschen".

    Was sollte ein Anwalt in diesem Fall anderes tun, als anzugeben, wo mein Wagen in der fraglichen Zeit war?

    Immer dann, wenn mir etwas vorgeworfen wird, in das ich tatsächlich verwickelt bin, aber die Schuldfrage eher "Auslegungssache" ist, würde ich auch einen Anwalt zurate ziehen.

    Aber in einem Fall, mit dem man definitiv nichts zu tun hat -- warum?
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Die Diskussion ist gar garantiert nicht komisch, weil es mehrere Möglichkeiten gibt.

    Ich würde z. B. auf gar keinen Fall 50 km fahren nur um zu Protokoll zu geben, dass ich mit der Geschichte nichts zu tun habe. Wenn keine Vernehmung vor Ort möglich ist, dann würde ich eben eine schriftliche Aussage machen.

    Wo kommen wir denn da hin? Demnächst kommt dann noch irgendein Beamter aus München auf die Idee, jemanden aus Kiel wegen solch einer vagen Sache aufzufordern 'mal eben' zu erscheinen.

    Ich muss mich schon manchmal über die Obrigkeitshörigkeit wundern. Wenn ein Beamter ruft wird gelaufen... egal wohin. Ganz klar, so nicht. Vernehmungen in solchen Fällen haben vor Ort zu erfolgen. Punkt.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Was hat das mit "Obrigkeitshörigkeit" zu tun, wenn man als Teil einer Gesellschaft dazu beiträgt, dass diejenigen, die sich deren Regeln verweigern, zur Verantwortung gezogen werden?

    Die wenigsten können doch etwas mit dem Begriff "staatsbürgerlichen Pflichten" noch irgend etwas anfangen. Es geht doch immer nur noch darum, was kann "der Staat" für mich machen, was bekomme ich und wieviel ist das.

    Innerhalb einer Gesellschaft ist es ein Geben und Nehmen. Und wenn ich nun einmal durch meine Aussage dazu beitragen kann, dass ein Wagen mehr von der Liste der Verdächtigen gestrichen werden kann -- sehr gerne!
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Und das kann deiner Meinung nach nicht ein Polizeibeamter vor Ort aufnehmen? Muss man dazu 50 km fahren?

    Ich fahre jedenfalls nicht gerne 50 km wegen solch einer Nichtigkeit. Da gibt es dann entweder eine schriftliche Aussage oder die Aussage wird eben vor Ort aufgenommen.