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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. Satsehen

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    Hallo,

    ich hab zwar auch schon durch Internet-Suche kurz in anderen Foren gelesen, aber schreib mal hier rein.

    Ich hab am Freitag eine Vorladung der Polizei für heute erhalten.
    Es geht um Diebstahl, angegeben ist mein Kfz-Kennzeichen u Datum.

    Ausserdem wurde ich als Beschuldigter/Betroffener angekreuzt (nicht Zeuge)

    Ich hab angerufen - gestern 16:20 war aber nur noch eine Notbesetzung da - und dann wieder heute früh 7:50, dass ich nicht erscheine, keinen Diebstahl gemeldet habe und ausserdem arbeiten muss.

    Wie ich in anderen Foren gelesen habe, muss man dort ja nicht erscheinen.

    Ich kann mir das nicht erklären, das Datum liegt 3 Monate zurück.
    An dem Tag war ich ganz normal zur Arbeit, ich hab zuletzt vor ca. 4 Jahren einen Einbruch/Diebstahl aus meinem Auto gemeldet und das Verfahren wurde eingestellt.

    Kann ja sein, dass die Polizei in irgendwelchen anderen Fällen ermittelt und jemand mein Kennzeichen angegeben hat oder eine Verwechslung usw.
    Jedenfalls sollte man wohl vorsichtig mit Aussagen sein?? :confused:
     
  2. Walnuss

    Walnuss Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Hmmm, ernst nehmen solltest Du es.
    Ich würde hingehen, um zu erfahren worum es geht.
     
  3. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Vorab: ich gebe meine Aussage als sogenannter juristischer Laie ab. Du kannst dich nicht auf die Richtigkeit meiner Aussagen berufen. Solltest du aufgrund meiner Aussagen einen negativen Prozessverlauf haben, weise ich jede Haftung von mir und erkenne keinerlei Schadenersatz an. Dass nur vorab, weil es leider möglich ist für Auskünfte belangt zu werden. Anwälte wollen schließlich auch Geld verdienen.

    Als erstes würde ich an deiner Stelle den Termin sehr wohl wahrnehmen. Allerdings mit deinem Rechtsbeistand. Unter Umständen empfiehlt dir dieser aber auch, dass die Befragung schriftlich über seinen Schreibtisch läuft.

    Wenn du nichts gemacht hast, kann sich das bei einer Befragung jedoch auch ganz schnell heraus stellen. Eine Vorladung, auch als Beschuldigter, ist zunächst einmal nichts wovor man Angst haben muss. Allerdings sollte man es eben nie ohne Anwalt machen, da man umgangssprachlich sehr gerne sogenannte rechtsbestimmte Begriffe verwendet. Man selbst denkt sich nichts dabei, aber bei einem Gerichtsverfahren wird daraus plötzlich ein Schuldanerkenntnis.

    Also ruf deine Rechtsschutzversicherung an und lass dir einen guten Anwalt in deiner Nähe nennen.
     
  4. siegi

    siegi Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ich würde es auch nicht ignorieren!!!
    Mein Bruder bekam auch mal vor Jahren eine Anzeige (weiß nicht mehr genau, denke Flaschparken oder so) aus Stuttgart (er wohnt in Hamburg). Er war nie in Stuttgart und ich glaube auch es wurde ein falsche Auto angegeben.
    Er hat den Brief in den Papierkorb geschmissen auch keine Stellung dazu abgegeben, er hatte ja ein reines Gewissen. Er wurde bestraft mit einem Bußgeld. Später sagte ein Anwalt er hätte reagieren müssen. Jetzt kann man gegen die falsch Anschuldigkeit nicht mehr unternehmen.
    Gruß
    Siegi
     
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Nein, das ist ganz einfach.

    Du gehst hin und fragst, um was es geht. Frage ganz konkret:

    Was wollen Sie von mir. Werde ich heute als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen.

    Wenn Du Beschuldigter sein solltest, muss der Beamte Dir dies vorab sagen. Dann sagst Du nichts mehr ausser dem Satz:

    " Ich möchte an dieser Stelle meine Vernehmung abbrechnen. Bevor ich weitere Einlassung zur Sache mache, werde ich Akteneinsicht beantragen"

    In Strafverfahren macht man als Beschuldiger NIE Angaben zur Sache, bevor man den Inhalt der Akte kennt.

    Die Akte bekommst allerdings nicht Du. Sonder die kann nur über einen Anwalt angefordert und eingesehen werden.

    ERGO:
    Du solltest einen Rechtsanwalt konsuliteren. Der fordert die Akte an und bespricht diese mit Dir. Danach kann man über den Anwalt Angaben zur Sache machen lassen (muss man aber nicht ).

    Lg Dittsche :winken:
     
  6. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Wird in dem Schreiben das du jetzt bekommen hast Bezug in Form eines Aktenzeichen ö.ä. auf den Fall von vor 4 Jahren genommen?
    Ich würde den Termin auch wahrnehmen (siehe dittsche) außer du bist unabkömmlich , das würde ich den Beamten dann auch sofort mitteilen.
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    @ Hose:

    Nein, das steht da meistens nicht drin.

    Wahrscheinich ist es erst ein Ermittlungsverfahren. Wenn aber schon "Beschuldigter" angekreuzt wurde, heißt es gut aufpassen.

    Bitte immer Beachten:

    Erst Akte einsehen, dann ( eventuell ) etwas sagen !

    Dies als gut gemeinter Tipp unter Forenkollegen :winken:
     
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    So schlimm kann es ja nicht sein. Ansonsten würde sie dich besuchen. Den Termin solltest du ernst nehmen. Wenn du nicht kannst, am besten schriftlich absagen, z.B. per Fax. Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, sollte sich der Fall auch schnell aufklären.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Mein Auto ist auch mal auf der Fahndingsliste gelandet, weil es "verdächtig" in der Nähe eines Tatorts gesehen wurde. Verdächtig deshalb, weil es das einzige Auto ohne Schnee auf dem Dach und zudem mit auswärtigen Kennzeichen war.

    Die Polizei hat allerdings nur meine Personalien überprüft, und nachdem ich angegeben hatte, wen ich in der Straße besucht hatte, war die Sache erledigt.
     
  10. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ich würde sofort meinen Anwalt anrufen und den das machen lassen!:winken:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2012