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Sky Kündigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Birk35, 21. August 2012.

  1. mySky

    mySky Guest

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    AW: Sky Kündigung

    Frag doch mal bei einem der Verkaufer nach, ob er einen Eigentumsbeleg(Rechnung) für das Gerät hat!

    Ich habe es schon mehrmals gemacht, allerdings bei Fritzboxen (6360) von Kabel Deutschland und bekam antworten wie: "kümmere dich um deine eigenen Sche!ß", usw.
    Eine Email an Ebay blieb unbeantwortet.
    Scheint Ebay also egal zu sein, daß über ihre Plattform Hehlerware verkauft wird.
    Das kann noch spannend werden, wenn der erste betrogene Käufer rechtlich dagegen vor geht!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Dezember 2012
  2. Casablanca75

    Casablanca75 Junior Member

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    AW: Sky Kündigung

    sollte man das nicht lieber bei Sky melden die sind die " beschädigte/ Betrogene". Bevor man ärger mit den Betrüger über Ebay oder sonstwo hat.
    Denke ein wenig zivilicourage kann uns nicht schaden, wenn es Ebay selbst nicht interessiert oder gute Anwälte für sowas hat .....:D
     
  3. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Sky Kündigung

    Ein Bekannter hatte sich bei ebay so einen Sky-Receiver geholt. Er hatte dann bei Sky angerufen, weil ein Select-Film nicht funktionierte. Die haben anstandslos den Receiver mit der Karte verheiratet. Den Receiver konnte er behalten. Die Rechnung für den Receiver erhält derjenige, der das Leihgerät von Sky erhalten und bei ebay verscheuert hat.
     
  4. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky Kündigung

    Nö...
    Ich gehe davon aus, daß Sky dies bekannt ist, weil ja bestimmt einige "Käufer" bei Sky reklamieren, daß ihr vermeintlicher Sky-Receiver nicht alle Sky-Funktionen zu läßt.
    Außerdem hat ja Sky kein keinen wirklichen Schaden, denn für nicht zurückgegeben Geräte werden vom ehemaligen Sky-Kunden die vertraglich festgelegten Schadenersatzzahlungen eingezogen.
     
  5. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky Kündigung

    Was dennoch bei Vertragsende zu Problemen führen kann, denn der Käufer hat das Gerät nicht rechtmäßig erworben, weil der Verkäufer zwar Besitzer des Gerätes war, aber nicht Eigentümer!
    Eigentümer ist und bleibt Sky. Und nur Sky könnte so ein Gerät rechtswirksam verkaufen (Eigentumsübertragung).
     
  6. Zaczack

    Zaczack Neuling

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    AW: Sky Kündigung

    @mySky: Ob Sky wirklich Eigentümer bleibt richtet sich nach den §§ 932 ff. BGB. Schon § 932 sagt:
    (1) 1Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 2In dem Falle des § 929 S.2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.


    und § 935 BGB:


    (1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

    (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden.





    Die Geräte sind wohl in der Regel nicht gestohlen, sondern vermietet. Damit ist der Veräußerer rechtmäßiger Besitzer und ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten sehr wohl möglich und damit auch der Eigentumsverlust von Sky!


    Ob der Käufer (Dritte) dann bösgläubig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.


    Genau das ist auch der Grund weshalb Ebay nicht eingreift.


    Das der Verkäufer sich eine Straftat schuldig macht (Unterschlagung) mag sein. Allerdings kann der Verkäufer sein bestehendes Sky-Abo nicht im Knast fortführen. Sky dürfte i.d.R. kein Interesse an der Verfolgung haben und der Käufer wird dazu noch neuer Sky Kunde . Warum sollten sie also eingreifen?
     
  7. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky Kündigung

    aha, dann kann also der Mieter eines Mietwagen, den er ja rechtmäßig besitzt, weiterverkaufen!?

    Hmm... da tut sich eine ganz neue Einnahmequelle für mich auf!:D:D:D

    Aber um dieses Thema zu diskutieren, sind wir sicher im falschen Forum!;)
    Deshalb beende ich die Diskussion zu dieser Thematik!
     
  8. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    Technisches Equipment:
    Sky+ Pro UHD-Receiver
    AW: Sky Kündigung

    Er hat damals die Aussage von Sky erhalten, dass er das Ding definitiv behalten kann. Die Aussage kam nicht vom Callcenter. Er wurde von der Rechtsabteilung(?) von Sky angerufen. Das war jedenfalls eine ganz normale Rufnummer und keine 0180irgendwas. Er hat, nach eigenen Aussagen, mehrfach betont, dass er nicht wusste, dass es sich um ein Leihgerät handelte. Man beruhigte ihn und sagt, dass er sich keine Sorgen machen müsse. Im Gegensatz zu dem, der ihm das Teil verkauft hat. Angeblich gratulierte man ihm sogar zum Erwerb eines hochwertigen Gerätes und wünschte ihm damit noch viel Spaß. Er hat nie wieder etwas von Sky diesbezüglich gehört.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Kündigung

    Nicht schriftlich, daher komplett wertlos.
     
  10. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky Kündigung

    Was steht denn bzgl. einer Box in den Kundendaten im KC?
    Kann mir nicht vorstellen, daß da Box "nein" steht aber Anytime "ja".

    Aber selbst wenn, eine telefonische Ausage ist in diesem Zusammenhang nichts Wert!
    Da bin ich mit Teoha einer Meinung!:)