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Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. November 2012.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Ich finde das die Sat Haushalte sich auch an den Urheberrechtsgebühren Beteiligen müssten.

    Das sind ja die selben Inhalte die ich auch Konsumieren kann.
    Ich muss dafür zahlen und die nicht.

    Das ist nicht fair.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Das ist nicht fair, das sich dein Kabelnetzbetreiber das Geld von Dir wiederholt.
    Sat Haushalte zahlen dafür die gesamt Empfangstechnik aus eigener Tasche.
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Zum Glück gehts ja nicht nach deinen "empfinden". Sat war und ist bisher immer abgabenfrei gewesen (für den einzelnen Zuschauer) und daran wird sich sicher auch nix ändern.
    Entweder du nimmst Sat oder du begnügst dich mit deinem Neid. So what....

    Was die Kabler demnächst machen oder machen müssen, werden Gerichte entscheiden (Einspeisegebühr). Auch da haben wir relativ 0 Einfluss drauf.
     
  4. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Es ist immer wieder interessant, wie Äpfel mit Birnen verglichen werden und daraus unzutreffende Konsequenzen gezogen werden!

    Im Falle der Verbreitung ihrer Programme via SAT oder DVB-T zahlen die ÖR-Sender die Kosten an SES Astra bzw. MediaBroadcast. Laut letztem KEF-Bericht ein nicht gerade kleines Sümmchen. Im Falle des Kabels wollen die Kabelnetzbetreiber, dass die ÖR ihnen (auch weiterhin) einen bestimmten Betrag für die Einspeisung in ihre Netze bezahlen. Dies ist in meinen Augen gerechtfertigt, da die Netzbetreiber die Kosten für den Aufbau, die Wartung und des Ausbau ihrer Netze bezahlen. Die Kabelnetzbetreiber sind wirtschaftlich operierende Unternehmen, deren Zweck es ist, Geld zu verdienen. Ein legitimes Vorgehen!
    Dass nunmehr die ÖR-Sender ARD und ZDF von dem bisherigen Prinzip von Leistung (Einspeisung in die Kabelnetze) und Gegenleistung (Einspeiseeintgelt) abrücken wollen, ist unter diesen Gesichtspunkt inakzeptabel zumal die KNB nach dem medienrechtlichen Bestimmungen zur Einspeisung bestimmter Programme verpflichtet sind ("Must-carry"-Regelung).

    Zu diesem Prinzip habe ich mich bereits früher bekannt; dazu stehe ich auch heute!

    Es ist aber ebenso inakzeptabel, die Höhe des Einspeiseentgelts mit der Pflicht zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben zu begründen. Dies kann man -angesichts der richtigen Bemerkung von "FilmFan" ("Endlich mal konkrete Zahlen.")- m.E. so nicht aufrecht erhalten. Es stünde KabelDeutschland, das -soweit ich es aufgrund anderweitiger beruflicher und privater Verpflichtungen in den Staaten in den letzten Wochen richtig mitbekommen habe- als einziges größerer KNB die Weiterzahlung per Gerichtsentscheidung "erzwingen" will, besser zu Gesicht, die Zusammensetzung der bisherigen Einspeiseentgelte detailliert(er) darzustellen. Nur so lässt sich besser als derzeit sagen, ob die Höhe gerechtfertigt ist oder nicht. Ich verweise hierzu darauf, dass, wie "FilmFan" ebenfalls ausführt, die KNB die Programme von ARD und ZDF nicht mehr durch teure eigene Infrastruktur (Empfangsanlagen) empfangen, sondern die Daten via Glasfaser direkt von den Sendern beziehen.

    Für die "must-carry"-Programme (welche das sind, kann man z.B. der Internetseite der LfM NRW entnehmen, auf die ich bereits mehrfach verwiesen habe), also solche die die KNB "zwangsweise" einspeisen müssen, sollten diese Wirtschaftsunternehmen sehr wohl eine angemessene Vergütung erhalten, die einserseits die pflichtige Urheberrechtsabgabe berücksichtigt, andererseits aber auch die Bereitstellung der Kabelinfrastruktur berücksichtigt. Das heißt im Klartext, dass ARD und ZDF das Einspeiseentgelt ab 2013 weiter zahlen sollen! Im Gegenzug sollte man dann aber auch die bisher nicht eingespeisten HD-Varianten der ÖR im Kabel empfangen können.
    Hier bei Unitymedia sind in meinem UM-HD-Kabelrecorder auf den Positionen 15 und 16 Platzhalter für zwei weitere HD-Sender reserviert. Diese befinden sich zwischen ARTE HD auf Platz 10 und Super RTL HD auf Platz 18. Es könnte sich womöglich um Platzhalter für WDR HD und ein weiteres drittes HD-Programm handeln. Doch Vorsicht! Das sind nur Vermutungen!

    Die Zahlung eines Einspeiseentgelt hat nichts, wie es von dem einen oder anderen in anderen Threads gesagt wurde, mit dem Umstand zu tun, dass wir gezwungen sind GEZ-Gebühren zu zahlen. Beide Entgelte haben nichts miteinander zu tun!
    Mit dieser Begründung könnten ARD und ZDF ggf. sogar die Zahlung der Kosten für die SAT- oder terrestrische Verbreitung verweigern wollen. Ein absurdes Unterfangen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2012
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    GEZ -> ÖR -> SES Astra
    Einkauf -> Werbung -> ÖR/Private -> SES Astra
    Steuern -> Öffentl. Einrichtungen -> GEZ -> ÖR -> SES Astra
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Dummes Zeug. Habe ich aber schon mal geschrieben.
    Astra SES ist ein Luxemburgisches Unternehmen. Und die bekommen von unseren Steuern nichts.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Du drehst dir aber es so, wie du es gerade sehen willst. Vornehmlich ging es doch darum, dass Astra vom Zuschauer (eigentlich auch der Contentnutzer) keine direkten Gelder bekommt, so wie das die Kabler bekommen....
    Dadurch hat man den Unterschied, dass der direkte Zuschauer (Satzuschauer) keinen Mehrwert generiert, im Gegensatz zu den Kablern. Und da wird halt "abgefasst", bei den Kablern....
     
  8. FilmFan

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Ach, der Weihnachtsmann zahlt die Transponderkosten für ARD und ZDF? :rolleyes:

    Da SES Astra ein ausländisches Unternehmen ist, wie Du richtigerweise erkannt hast, ist die Sache sogar noch viel schlimmer: Von den gezahlten vielen Millionen Euro der deutschen Sender gehen in dem Fall nämlich 0 Euro an den deutschen Fiskus, d. h. es entgehen dem deutschen Staat zusätzlich Millionen an Steuereinnahmen.
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Ist mir zu Doof.
     
  10. FilmFan

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Es ist aber wurscht, ob man mir 10 Euro direkt oder indirekt über andere Abgaben wegnimmt, am Ende des Monats fehlen mir diese 10 Euro.

    Bei Kabel hat man die Kosten nun mal auf beide Seiten aufgeteilt, bei Astra ist das naturgemäß schwerer, aber man beginnt langsam (HD+) damit. Dazu sollte man übrigens auch mal die Summen vergleichen, die z. B. die ÖR an SES Astra und an Kabel Deutschland überweisen.