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Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. November 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Streit um die Einspeisegebühren zwischen den großen Kabelanbietern und der ARD sowie dem ZDF dauert nach wie vor weiter an. Als großes Argument führen die Kabelnetzbetreiber dabei stets die Urheberrechtgebühr ins Feld - zu unrecht, wie Medienberater Heiko Hilker gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

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  2. tv--satt

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    also ich lese raus, dass der satellit und dvb-t nur dann keine urheberrechtsabgabe zahlen müssen, wenn es kein geschäftsmodell draus gibt.

    also ist das pay for dvb-t und hd+ als geschäftsmodell urheberrechtsabgabenpflichtig?:winken:
     
  3. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Du meinst sicherlich RTL FreeTV in diversen Verschlüsselten ausstrahlungen auf DVB-T und DVB-S.

    Nur an wenn sollen diese die Urheberrechtsabgaben zahlen?

    An sich selbst?
     
  4. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Aja, die Kanal & Abwassergebühr für die Vorstandstoillete der KNB ist natürlich auch kein Grund für die Kabelgebühren.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Die Sender werden über gebührenpflichtige Plattformen ausgestrahlt. HD+ und Viseo+.
    Diese müssen an die Sendern zahlen.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Das stimmt schon lange nicht mehr, z. B. bekommt Kabel Deutschland die ÖR direkt vom Sender über Glasfaser und verteilt diese auch größtenteils so.

    Klar, SES Astra verbreitet die Programme aus Lust und Dollerei für 'nen Appel und 'nen Ei. :rolleyes:

    So wie HD+? :rolleyes:

    Die ÖR werden im Kabel oftmals auch kostenlos angeboten, die Kosten sind in den Mietnebenkosten enthalten, so wie die Kosten für Astra und DVB-T in der GEZ enthalten sind.

    Endlich mal konkrete Zahlen.

    Auf diese Idee würde SES Astra natürlich nie kommen. Die machen das alles umsonst und spenden die Abermilliarden ihrer Einnahmen für Hilfsprojekte in der ganzen Welt - oder wie soll ich das jetzt verstehen? :eek:
     
  7. tv--satt

    tv--satt Board Ikone

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    dort sind die vorstände am produktivsten:winken:
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Also ich habe an Astra noch keine Gebühren für den Satellitenempfang zahlen müssen.
    Der Kabel Endnutzer zahlt dagegen schon an den Kabelnetzbetreiber.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Du zahlst keine GEZ und keine Steuern? Du kaufst nicht ein? :rolleyes:
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

    Mir ist nicht bekannt, das die SES Anteile an der Mehrwertsteuer erhält.
    Dein Satz ist einfach nur " Dummes Zeug"