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Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. November 2012.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Warum sollten 3 drin bleiben ?

    Es gibt KEIN MUST CARRY ohne Einspeisevertrag !
     
  2. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Das sehe ich nicht so. Er vertritt seine Meinung und die ist mit den meisten hier schreibenden User kompatibel!

    Diesen Spruch halte ich für arrogant und irreführend! Ich denke schon, dass er versteht was Du schreibst, jedoch es ist für ihn nicht nachvollziehbar, da sehr subjektiv.

    Deine Meinung ist Dir unbenommen, jedoch stellt sie eine verschwindende Minderheit dar. Sie ist sozusagen vernachlässigbar und relativ unbedeutend für die hiesigen Analysten. :D
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Wenn UM einen Vertrag ablehnt, dann nicht, dann sind sie aber selbst schuld!
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Die versteht aber kaum einer, ich auch nicht.

    Deiner Argumtation nach auf den Einzelhandel bezogen, müsste ich von den Reiseveranstaltern eine Gebühr nehmen damit ich sie im Reisebüro anbiete und mit ihnen Geld verdienen kann... Ganz schön dreist.:eek:

    Der entscheidende Unterschied ist: Die KNBs stehen mit dem Endkunden in einer Vermarktungsbeziehung, Astra nicht.
    Das heißt die KNB verdienen Geld mit den Endkunden. Um um so attraktiver das Angebot um so höher die Gewinnmargen.
    Normalerweise müssten die ÖR für die kostenlose Bereitstellung der Inhalte eine Provision vom KNB bekommen. Das tun sie aber nicht weil die ÖR Öffentlich-Rechtlich sind.

    Deine Linie der Doppelkassierung: Vom Kunden und vom Programmanbieter, ich verstehe das nicht.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Der Fehler ist durch Comet entstanden , der hat ursprünglich vom 4. gesprochen und daraus zitiert.
    Das kannst du an meinem Posting NR. 113 erkennen wo ich ihn zitiert habe.
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5675748-post113.html.

    Erst hinterher war dann vom 6.ten die Rede .

    Daher ist das kaum meine Schuld wenn ich dich verwirrre ;)
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Er schreibt ich vertrete KD .
    Ich habe mit KD schonmal gar nix am Hut und außerdem vertrete ich hier keinen KNB sondern meine Meinung zu der Sache ;)

    Was ist daran arroganz wenn das dann ausspreche ?
    Ich habe auch nicht geschrieben das er hier die Interessen von Astra vertritt oder irre ich mich da ?

    Achso , die Meinung einer Minderheit interessiert nicht weil die Mehrheit immer Recht hat ?

    Interessante These:winken:

    Ähh die ö.r. Sender haben den Vertrag gekündigt und wollen keinen neuen abschließen.
    Die gehen davon aus das sie keinen benötigen und die Must Carry Sender eingespeist werden müssen.
    Da sind sie eindeutig im Irrtum, was sie auch wissen, denn diesbezüglich gibt es schon ein rechtskräftige Urteil und das kennen sie sicherlich ganz genau.
    Ansonsten würden nämlich Amateure in deren Rechtsabteilung arbeiten !

    Dann versuche ich es dir zu erklären .

    Als Kabelkunde zahle ich GEZ , ebenso wie als SAT Zuschauer oder DVB-t Zuschauer.
    Warum sollen denn jetzt plötzlich nur SAT und DVB-t Zuschauer die Einspeisung davon finanziert bekommen ?

    Wenn die KNB die ö.r. Sender ohne Einspeiseentgelt einspeisen müßten dann darf jeder Kabelkunde die Einspeiseentgelte DOPPELT zahlen .
    Einmal weil der KNB sich die fehlenden Einspeiseentgelte der ö.r. Sender über eine erhöhte Kabelgebühr holen würde und zum anderen weil ja aus der GEZ SAT und DVB-t Einspeisung weiter finanziert wird.
    Warum ich als Kabelkunde doppelt für die Einspeiung zahlen soll sehe ich nicht ein.
    Glaubst du Astra verdient nicht durch die Einspeiung der ö.r. Sender ?

    Wer würde wohl ein HD+ Abo abschließen wenn die ö.r. Sender auf einem anderen Satelliten gesendet würden ?
    Die Mehrheit der WBG und Vermieter mit SAT würden logischerweise DIESEN Satelliten empfangen und ob die freiwillig noch einen weiteren für ihre Mieter anbieten ist fraglich.
    Astra profitiert somit ebenso von der Einspeisung der ö.r. Sender wie die KNB auch.
    Im Gegensatz zu SAT zahlen die KNB auch GEMA Abgaben die dann wiederum den ö.r. Sendern zugute kommen und an sie zurückfließen.

    Das Prinzip meiner Meinung ist jedoch einfach.

    SAT Zuschauer zahlt GEZ und erhält dafür die Einspeisung bezahlt.
    DVB-t Zuschauer zahlt die GEZ und erhält dafür die Einspeisung bezahlt .
    DAs macht der Kabelzuschauer aber auch !
    Warum soll er zukünftig die Einspeiung nochmal über die Kabelgebühren bezahlen die dann sicherlich deutlich erhöht werden ?
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Da ist wieder das Problem mit der Gründlichkeit & Aufmerksamkeit!

    a) comeet hat nie aus einem Rundfunkurteil zitiert! Weder aus dem 4. noch aus dem 6.

    b) hat comeet in Post #95 eine Quelle angegeben und "ursprünglich" (wie Du es nennst) vom 6ten Rundfunkurteil gesprochen.

    Dein ewiges hin und herwinden, um ja keinen Fehler zugeben zu müssen ist mittlerweile anstrengender als die eigentliche Diskussion!

    Aber auch ein wenig amüsant, wenn nur die Glaubwürdigkeit nicht so leiden würde! ;)
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    Du bist derjenige, der es nicht versteht. Ich nehme an du hast einen deutschen Personalausweis und bist Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Dann gelten auch für dich die Grundrechte:

    ARTIKEL 5: Meinungsfreiheit

    Selbstverständlich ist es bei dir rechtlich möglich, Satelliten TV zu empfangen.

    Du hast eine Kopie deiner Gehaltsabrechnung eingescannt. Also weißt du, wie man einen Scanner benutzt. Ich habe dich aufgefordert, ein Schreiben deiner WEG einzuscannen, wo dein Antrag auf deine eigene Sat Antenne abgelehnt worden wäre - falls es ein solches Schreiben gibt. Ich vermute es gibt keins weil du keinen Antrag gestellt hast.

    Ich habe dir versprochen dass du im Sat-Forum Hilfe bekommst, einen Widerspruch zu formulieren, falls deine WEG sich weigert, dir eine BGH-konforme Sat Schüssel zu genehmigen.

    Darüber hinaus kannst du schon jetzt 200 SDTV Programme über Sat empfangen wenn du dir die entsprechenden Smart Cards besorgt. Bis 1994 konntest du auch deutschsprachige TV Programme über Satellit auf deinem Balkon sehen. Die wurden 1994 aus politischen Gründen abgeschaltet.

    Du solltest in deinem Schreiben an die WEG das BGH Urteil V ZR 10/09 vom 13.11.2009 zitieren. Meine Freunde und ich helfen dir gerne, das Schreiben vernünftig und sachlich zu formulieren.

    Angesichts der klaren BGH-Rechtsprechung gibt es nicht den geringsten Hinweis dafür, dass es dir rechtlich nicht möglich wäre, eine Schüssel zu bekommen.

    Du schadest deinem Ansehen im Forum, wenn du Sachen wiederholst, die objektiv falsch sind und von denen wir nachgewiesen haben, dass sie objektiv falsch sind.

    Bevor du das nächste Mal behauptest, du dürftest kein Sat haben, schickst du bitte einen Brief, dessen Inhalt du mit den Experten im Sat-Forum abgestimmt hast, an deine WEG und scannst deren Antwort darauf hier ein.

    Bis dahin halte ich mich an das, was der Bundesgerichtshof schwarz auf weiß geschrieben hat und da steht dass die übrigen Wohnungseigentümer der Sat-Interessentin den Empfang der per Satellit ausgestrahlten Programme ermöglichen müssen.

    Zitat: "Diese Abwägung führt dazu dass die Beklagte verlangen kann, dass die übrigen Wohnungseigentümer der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach des Hauses oder in dessen Dachbereich zustimmen müssen."

    Genau diese Textpassage solltest du in dein Schreiben an die WEG einfügen. Und einen Ausdruck von LyngSat über alle Radio- und Fernsehprogramme auf allen von dir gewünschten Orbitpositionen fügst du ebenfalls bei. Wenn du die üblichen 5 Orbitpositionen willst gibt das eine lange Liste.

    Glaubst du ernsthaft, deine WEG würde sich über die Rechtsprechung des BGH hinwegsetzen?

    Dein größtes Problem ist dass du nicht gut argumentieren kannst wie man hier im Forum jeden Tag sieht. :love:

    Deshalb laß dir bei der Abfassung des Briefes von erfahrenen Sat-Freaks helfen. Dies ist ein echtes, nett gemeintes Angebot. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    ... du solltst dich erstmal dsrüber informieren was ein Vertrag überhaupt ist ...
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

    ... der genannte Artikel des GG bezieht sich nicht ausschliesslich auf den TV-Empfangsweg. In Zeiten, wo man mit mobilen Geräten praktisch überall die Information aus aller Welt im Internet nachlesen kann, ist TV nicht mehr die Informationsquelle Nr.1.
    Diese Entwicklung wird dazu führen, dass in Streitfällen eher zu Gunsten des Eigentumsrecht des Vermieters entschieden wird, als zu Gunsten der Installation einer Satempfangsanlage des Mieters ...