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Sat-Antennen-Verbot ??

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Golf-Junky, 4. November 2012.

  1. Golf-Junky

    Golf-Junky Junior Member

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    Hallo,

    ich weiss das Thema wurde schon oft diskutiert, ich habe aber keine Antworten auf meine Frage gefunden.

    Ich habe eine Nachbarin die hier bei uns im Haus seit 45 Jahren wohnt und schon fast 80 Jahre alt ist. Sie hat wie wir, von unserem Vermieter, vor kurzen einen Brief erhalten in dem uns mitgeteilt wird, das es ab Anfang 2013 eine Umstellung des Kabelanbieters geben wird und die Gebühren dann über die Nebenkosten eingezogen werden.

    Unsere Nachbarin hat aber seit eben gut 45 Jahren eine Sat-Anlage auf den Dach unseres Hauses stehen und schaut darüber fern. Ich habe mir gerade den Mietvertrag aus dem Jahre 1966 (!!) durchgelesen und dort wurde der Aufbau einer Sat-Anlage nicht untersagt. Heute verlangt unser Vermieter ( es ist nicht mehr der gleiche wie 1966 ) das Sie diese abbauen MUSS.

    Darf der "neue" Vermieter das einfach so machen, oder gibt es sowas wie Bestandsschutz für die "uralt"Anlage ??

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

    Gruß

    Golf-Junky
     
  2. UlliD58

    UlliD58 Senior Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    kurze Anmerkung:

    Satellitenempfang gibt es erst seit Mitte/Ende der 80er Jahre, somit kann im Mietvertrag diesbezüglich nichts untersagt sein. Vermutlich hatte die Nachbarin vorher eine terrestrische Antenne.
     
  3. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Nach meiner Einschätzung wurde durch langjährige Duldung ( auch wenn es wahrscheinlich keine 45 Jahre sondern nur um die 20 Jahre sind ) die Satellitenantenne erlaubt und genießt dadurch prinipiell Bestandsschutz.
    Sollte jedoch damals Blitzschutz/Erdung und Potentialausgleich nicht normkonform ausgeführt worden sein, ist dies dann nachzurüsten. Wird dies nicht gemacht, muß der Vermieter im Interesse der der Sicherheit auf Rückbau bestehen.
     
  4. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Wie empfangt ihr im moment TV, und wie wird es derzeit abgerechnet?
    Wie sieht es mit den Kosten jetzt und 2013 aus?
     
  5. Golf-Junky

    Golf-Junky Junior Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Derzeit empfangen wir, also die alte Dame und ich ( ich habe letztes Jahr leidglich den LNB von analog auf digital ausgetauscht und bin seitdem mit an der Anlage ), über diese Sat-Anlage. Bei meinem Einzug 2008 habe ich einen Enzelnutzungsvertrag mit UM abgeschlossen, denn hab ich letztes Jahr von 3 play auf 2 play geändert und spare dadurch jetzt die Anschlussgebühr fürs Kabelfernsehen. Also zahlen wir derzeit keinen Cent fürs TV schauen !! ( wenn man mal von PayTV und GEZ absieht ;) )

    Ab 2013 werden es 10 Euro pro Monat festgesetzt für 3 Jahre, dann wirds sicher teurer !!
     
  6. Golf-Junky

    Golf-Junky Junior Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Ich bin Laie was das Erden betrifft, wie kann ich erkennen ob die Anlage richtig geerdet wurde ??
     
  7. Isotrop

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Mach einfach ein paar Bilder von aussen und von innen unter dem, wo man alles erkennen kann...

    Wenn der neue Vermieter/Eigentümer aber Renovierungsarbeiten durchführen lässt, z.B. das Dach neu eindecken lässt und dabei Mast/Antenne demontiert wird, er gleichzeitig für einen ordentlich BK Anschluss für jeden Bewohner sorgt, kannst du das mit "Bestandsschutz" vergessen

    Da es zu dem Zeitpunkt in Deutschland keinen Satelliten Direktempfang gab, steht aber auch ziemlich sicher nicht drinne, dass der Aufbau einer Sat Anlage explizit erlaubt ist

    Was zwischen dem ehemaligen Vermieter und der Mieterin mündlich abgesprochen war und auch mitunter langjährig geduldet wurde, ist für den neuen Eigentümer/Vermieter null und nichtig
     
  8. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Erklärst du das dem Beamten der dich ohne Führerschein nach 30 Jahren wo es gut ging auf einmal anhält auch so ? Was meinst du was der dann macht, ich würde auf "leichtes lachen" tippen und dann auf einen Fahrt zur Wache (du nicht mehr am Steuer !).
    Es gibt keinen Bestandsschutz, es gibt aber rechtliche Vorgaben die da ganz klar sind was passiert wenn ein Haus z.B. durch einen neuen Eigentümer übernommen wird .... nur das zählt, aber nie ein Bestandsschutz !
     
  9. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Das sind 2 Paar Stiefel.
    Bei deinem Beispiel handelt es sich um eine Straftat (Fahren ohne Fahrlaubnis.)
    Bei der langjährigen Duldung einer Satellitenantenne (= bauliche Veränderung) ist erstens die Sache offensichtlich = für alle sichtbar.
    Der Vermieter hat also mit Kenntnis davon keine Einwände gehabt.
    Durch die stillschweigende Zustimmung über die vielen Jahre wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen, der von dem Rechtsnachfolger erst gekündigt werden muß. Hierzu gibt es garantiert auch irgendwelche Kündigungsfristten. Es muß von daher auch keine schriftliche Erlaubnis existieren.
     
  10. Isotrop

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Bauliche Veränderung? Wäre es eine bauliche Veränderung am Haus also an der Immobilie, gehe ich sogar noch einen Schritt weiter und bin der Meinung, wenn vertraglich/schriftlich nirgends etwas geregelt wurde, geht die Schüssel mit dem Verkauf des Hauses/Immobilie in das Eigentum/den Besitz des jetzigen Vermieters/Eigentümers. Er kann damit dann auch machen, was er will. Eine eigenmächtige Demontage der Mieterin bzw. des Threaderstellers wäre dann sogar Diebstahl. Also ich persönlich wäre daher mit dem Begriff "Bauliche Veränderung" sehr vorsichtig

    Vergleiche:
    Du montierst als Betrieb z.B. eine Sat Antenne bei deinem Kunden auf Rechnung und der zahlt nicht. Die Antenne gehört zwar dir (Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung), aber du selbst kannst erstmal gar nichts tun. Wenn du auf die Idee kommst, dir dein Eigentum wieder zu beschaffen, in dem du in einer Nacht und Nebelaktion aufs Dach steigst und die Schüssel demontierst, biste dran wegen Hausfriedens/Einbruch und Diebstahl. Da bleibt nur der Rechtsweg

    Und genau so wird es wohl in diesem Fall auch sein. Da ich kein Rechtsvertreter bin und du wohl auch nicht, sollten wir uns aufs Wesentliche beschränken, nämlich der Antennentechnik und hier keine Rechtsberatung geben. Unabhängig davon können wir freilich unsere persönlichen Meinungen dazu austauschen