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Recht: Wo steht die Antenne?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pfeifenwix, 26. Oktober 2012.

  1. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

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    Mein Vermieter (Siedlungsgenossenschaft) untersagt grundsätzlich das Anbringen von SAT-Atennen am Haus und im Garten.
    Direkt angrenzend an meinen Garten ist ein städtisches Grundstück.
    Ein Gesuch beim zuständigen Amt (untere Naturschutzbehörde), an der Flurgrenze auf deren Grund einen Mast + Antenne anbringen zu dürfen wurde abgelehnt.
    Angeboten wurde mir, das ich an meiner Gartenhütte einen Mast/Ausleger anbringen darf der in ihr Gebiet rüber ragt und dort die SAT-Antenne betreibe, da hat die Stadt nix dagegen.
    Jetzt Frage: Wo ist die Antenne befestigt/errichtet?
    Soll ich mich im Zweifelsfall auf einen Streit mit dem Vermieter einlassen, was hätte ich für Chancen?

    Danke
     
  2. satmanager

    satmanager Institution

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  3. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Danke, schau ich mi an, gibt anscheinend kein einfaches Ja oder Nein :-(
     
  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Befestigt ist sie dann an der Gartenhütte, also im verbotenen Bereich.
     
  5. Millex

    Millex Gold Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Wenn in dem Haus nicht grade ein Ausländer wohnt sieht es nicht gut für dein Vorhaben aus. Wenn du darüber hinaus noch mit Kabel-TV und schnellen DSL, über das man auch TV sehen kann, versorgt bist, kannst du davon ausgehen daß du einen Prozeß nicht gewinnst.
     
  6. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    [​IMG][​IMG]Ja, danke,bringt wohl nix, hab folgendes gefunden, Stichwort ist wohl "Überbau"

    "Der Überbau wird nicht Bestandteil des überbauten Grundstücks, sondern bleibt Bestandteil des Grundstücks, von dem aus überbaut worden ist.
    Über die Grenze gebaut hat man auch dann, wenn das Gebäude oder ein festgefügter Teil des Gebäudes, z.B. ein Balkon, ein Erker, in den Luftraum des Nachbargrundstücks hinüberreicht."

    Sehe jetzt nur noch die Alternative/letzte Möglichkeit ohne Genehmigung den Mast auf dem Stadt-Grundstück zu errichten, in der Hoffnung das die weniger nerven als die Siedlungsneger hier, insbesondere der übereifrige Hausmeister der alles petzt :-(

    Hab das schon mal gemacht, also Mast steht schon, und prompt Ärger bekommen, allerdings erst nicht direkt wegen der Antenne sondern weil ich statt dem erlaubten Stromkabel gleich 4 Koax-Kabel mit verbuddelt habe, daraufhin fiel das dann mit der gut getarnten Antenne auf und ich mußte die wieder abbaun :-(
    Da ich aber sowas schon "geahnt", bzw. gefürchtet habe (Hausmeister ist ehem. Beamter) hab ich den Antennenmast schon ca. 20cm auf Stadtgrundstück gebaut.
    Das ist mein letzter Versuch.

    Hier ein Bild davon, wo ist die Antenne?

    file:///C:/antenne1.jpg
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2012
  7. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    1. kein Bild
    2. trotzdem keine Erdung
     
  8. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Keine Angst, Euer übereifiger Hausmeister (Blockwart) wird das schon bei den zuständigen städtischen Stellen verpetzen. Als ehemaliger Beamter wird er schon Verbindungen zu den entsprechnden Personen und Stellen haben...
     
  9. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Naja, einen Versuch ists vielleicht wert, aber nur wenns im Knast kein Kabel mit UM gibt.

    K.A. warum das Bild nicht geht :-(

    @satmanager: Der Metal-Mast ist im Boden vergraben, reicht das nicht als Blitzschutz?
     
  10. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    AW: Recht: Wo steht die Antenne?

    Nein. Als eigenständiger Erder müsste der Mast bis auf eine Tiefe von 3 m eingetrieben werden. Dennoch wäre eine blitzstromfähige Verbinung zum Hauptpotenzialausgleich des Hauses nötig.

    Für mich wäre die Frage, ob der Vermieter die Errichtung einer Satantenne so pauschal wirksam verbieten kann. Es gibt aber hier schon etliche Threads, die sich mit dem Thema befassen (> SuFu).


    Edit: Ganz interessant fand ich z.B. die Diskussion in Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2012