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Widerruf Sky-Bestellung im Internet

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von itchy_2000, 17. September 2012.

  1. RotzAufDerWiese

    RotzAufDerWiese Junior Member

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Was für ein Zirkus. Sehr verwirrend. Anscheinend braucht man einen Rechtsbeistand wenn man sich mit Sky einlässt. So ein Theater schreckt nur potentielle Kunden ab, genau wie Verträge mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit. Beim Mobilfunk kann man schließlich auch Verträge bekommen die monatlich kündbar sind, sofern man auf subventionierte Gerätschaften verzichtet. Warum geht das bei SKY nicht, haben die Angst das die Kunden nach einem Monat das Weite suchen? Also so schlecht ist das Programm von SKY nun wirklich nicht. :) Wie auch immer, ein wenig Kulanz gegenüber Kunden die nicht wissen was sie tun, also planlos Abos buchen die sie nicht wollen, kann jedenfalls nicht schaden.
     
  2. Dismas

    Dismas Senior Member

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Das war Dein Zitat und genau das ist schlicht falsch, denn - und nur darum geht es hier - der Fragesteller hat einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, bei welchem selbstverständlich ein Widerrufsrecht besteht.

    Solltest Du etwas anderes gemeint haben, geht das daraus jedenfalls nicht hervor und hätte dann mit der Frage des Forenkollegens auch nichts mehr zu tun.

    I.ü. habe ich Deine These tatsächlich nur exemplarisch herausgegriffen, da sie einigermaßen kurz und griffig war. Offenbar bist Du hier im Forum ja einigermaßen hilfsbereit, was ich auch den meisten anderen Antwortenden unterstelle, es macht aber einfach keinen Sinn über Dinge zu schwadronieren, von denen man keine Ahnung hat. Und das ist wirklich nicht böse gemeint, aber leider eher die Regel als die Ausnahme. Da dies aber immer so ist, macht es eben überhaupt keinen Sinn eine solche Fragestellung in einem Forum aufzuwerfen, da der Fragesteller in der Regel ja nicht weiß, was nun richtig und was falsch ist; klar, sonst hätte er ja nicht gefragt;)

    Gruß,
    Dismas
     
  3. Helmut1958

    Helmut1958 Senior Member

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Also ich habe 30.08. ein Sky-Abo abgeschlossen. Nun wollte ich es widerrufen und habe das Kundenzenter angerufen. Die Dame sagte mir, dass der Widerruf bis zum 26.09. (also genau 4 Wochen) bei Sky eingegangen sein muss.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Hi,

    nein, ich habe nichts anderes gemeint, denn meines Wissens besteht für derartige Verträge generell kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch hinsichtlich des Aspekts "Fernkommunikationsmittel" nicht

    BGH, Urteil vom 13. März 2003, AZ: I ZR 290/00

    Das es bei direkt bei Sky abgeschlossenen Verträgen ein freiwillig von Sky gewährtes Widerrufsrecht von einem Monat gibt, hat damit ja nichts zu tun.

    Sorry, ich kann deiner Argumentation nicht folgen.

    Gruß
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Ja, korrekt, bezweifelt auch niemand. Hat aber mit der Sachlage hier im Thema nichts zu tun.
     
  6. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Quelle für diese Aussage ? (die im Übrigen falsch ist)

    In welchem Gesetz oder Urteil steht, dass ich bei jedem Vertrag über Fernkommunikationsmittel ein Wiederrufsrecht habe oder haben sollte !?

    Bitte die Quelle nennen ?!

    Ansonsten nenne ich die Quelle die Teoha nennt, welche das Gegenteil belegt:

    BGH: Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Abschluss eines Pay-TV-Abonnementvertrages
     
  7. Dismas

    Dismas Senior Member

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Warum nur habe ich befürchtet, dass es soweit kommt?:rolleyes:

    Was denn für eine Quelle? Quelle ist §§ 312 d I, 312b I, II BGB.

    Das Urteil bezieht sich auf einen seit Ewigkeiten überholten Rechtsstand vor FernAbsG und dessen Eingliederung ins BGB im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung.

    Auszug aus dem zitierten Urteil unter II. 2. c):

    Der Klageantrag kann auch nicht mit einem Verstoß gegen § 3 des Fernabsatzgesetzes begründet werden. Diese Vorschrift, an deren Stelle nach der Aufhebung des Fernabsatzgesetzes (durch Art. 6 Nr. 7 SchuldRModG) § 312d BGB getreten ist, galt zur Zeit der im Verfahren beanstandeten Verletzungshandlung noch nicht;

    Wenn hier schon Urteile genannt werden, dann sollte man diese auch lesen und sofern man sie versteht auch mal die genannten § nachschlagen, dann könnte man evtl. merken, dass da wohl etwas nicht zusammen passt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2012
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Hi,

    im wesentlichen basiert meine Meinung auf § 312 (3) 6.

    (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
    ......
    6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

    Das ein Pay-TV-Vertrag ein Dienstleistung darstellt, scheint mir (!) eindeutig, und wird auch durch das "veraltete" Urteil bestätigt.

    Ich sehe aber durchaus, das es hier andere Einschätzungen geben kann. Und vermutlich gewährt Sky deshalb ein freiwillig (und sogar längeres) Widerrufsrecht um etwaigen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.

    Gruß
     
  9. Dismas

    Dismas Senior Member

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    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Nein! Unter § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB fallen Pauschalreiseverträge, Bahntickets, Bestellung von Hotelzimmern, Miete einer Ferienwohnung, die Lieferung von Speisen und Getränken etc. bei welcher sich der Unternehmer dazu verpflichtet die Dienstleistung zu einem bestimmten oder innerhalb eines genau bestimmbaren Zeitpunktes zu erbringen.

    Es kann doch nun nicht wirklich angehen, dass, nur weil man sich völlig vergaloppiert hat, plötzlich in Zweifel gezogen wird, dass einem Verbraucher bei Onlineabschluss eines PayTV- Vertrages ein Widerrufsrecht zusteht, zumal dem Fragesteller sogar eine Widerrufsbelehrung zugestellt wurde (nur zur Erinnerung worum es hier eigentlich geht).
     
  10. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Widerruf Sky-Bestellung im Internet

    Nur: Der Händler war gar nicht befugt, den Vertrag in dieser Form abzuschließen ... dieser Händler darf offenbar nur Ladenverträge abschließen und verschickt die falschen AGB ... inwiefern ist dann bitte Sky der Ansprechpartner? Wenn ein Händler gar nicht von Sky als Online Händler freigegeben ist, ist es nicht das Problem von Sky, wenn mit den Verträgen Schindluder betrieben wird. Das habe ich oben schon geschrieben.

    In diesem Fall muss man sich ausschließlich mit dem Händler auseinandersetzen ...

    Denn noch einmal: Hier wurde ein Ladenvertrag abgeschlossen, bei dem es kein Widerrufsrecht gibt und auch Sky kein Widerrufsrecht gewährt ...

    Nur hat ihn der Händler einfach als Fernabnahme Vertrag genutzt und die 'passenden' AGB dazu verschickt ... deshalb muss man hier juristisch dem Händler auf die Füße treten, nicht Sky ...

    Sky sollte man, wie ich oben schrieb, den Fall schildern (und zwar per Mail an die Geschäftsleitung) und dann sollte Sky aus Kulanz handeln, da sie in der Regel immer kulant sind ...

    Das ist meine Meinung ...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. September 2012