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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... zu den 17 von der LfM-NRW bestimmten Programmen mit Vorrangprivileg kommen noch die 7 gesetzlich bestimmten Programme. Macht dann also 24 analoge Programme mit Vorrangprivileg.

    Die LfM-NRW is gem. §18 Abs. 4 angehalten, in Grenzregionen (Staatsgrenze, Landesgrenze) ein Programm zu bestimmen, dass mit durchschnittlichen Antennenaufwand empfangen werden kann. In der letztjährigen Rangfolgeentscheidung hat die LfM-NRW kein solches Programm bestimmt, weil kein solches Programm zu Verfügung stand.
    Daher brauchen Unitymedia und auch Netcologne neben den 7 gesetzlich bestimmten Programme keine weiteren analogen Kapazitäten für ÖR-Sender vorhalten.

    Eine Digitalisierung von bislang analog genutzten Kanälen darf nur nach Zustimmung der Medienkommission der LfM-NRW. Gem. der aktuellen Gebühren- und Auslagensatzung kassiert die LfM-NRW für diesen Verwaltungsakt bis zu 15.000 Euro Bearbeitungsgebühr.

    Ich persönlich gehe davon aus, dass sich Unitymedia und die ÖR auch ohne Gerichtsverfahren einigen werden.
    Siehe z.B. arte HD in NRW. Auch hier waren es die Einspeiseentgelte, die eine Einspeisung verhindert. Mit der Übernahme von Unitymedia durch Liberty Global wurde auch arte HD eingespeist.
    Ähnlich sah das mit den WDR Loklazeiten aus. Auch hier waren es die Einspeiseengtgelte, die lange Zeit die digitale Einspeisung der Lokalzeiten verhinderten. Inzwischen sind diese auch vorhanden.
    Darüberhinaus ist Liberty Global ein globaler Kabelnetzbetreiber, der zumindest in Europa ein Interesse an einer weitgehenst Vereinheitlichung der Geschäftskonzepte haben dürfte ...
     
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Also ist das der einzige Grund, weswegen z.B. der BR oder NDR nicht analog "geopfert" wird um mehrere digitale ÖR Sender aufzuschalten?
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... nein. Es fehlen noch die vertraglichen Grundlagen zwischen UMKBW und den ÖR-Sender.
    Z.B. den analogen BR zu opfern, dürfte, mal von der Beschwerdeflut und dem negativen Presseecho abgesehen, kein großes Problem sein, zumal das 2008 schonmal praktiziert wurde.
    In den nicht ausgebauten Kabelnetz in NRW wurde damals der BR zu Gunsten eines zusätzlichen KCC-ARD-Multiplexes, das heute 'Das Erste HD' beinhaltet, geopfert ...
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Error 08-15
     
  5. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das ist doch mal ein Wort mischobo.

    Unitymedia könnte also heute noch ohne weiteres das analoge ÖR Kabel auf sieben Sender begrenzen ohne das eim LMA, eine Wohnungswirtschaft oder Endkunde etwas wesentliches dagegen haben kann.

    Wegfallen könnte daher in Hessen z.B. sofort analog NDR, MDR, WDR uns SWR.

    Auf diesen Frequenzen könnte man dann sofort die neuen ÖR HD aufschalten, inkl das ZDF Zeugs..
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Was steht im Bericht:
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Wie oft denn noch: Das machen die ÖR gerade nicht, bei einer Verbreitung müssen die KNB (über die Verwertungsgesellschaften) an die ÖR zahlen. Also sollten die ÖR wenigstens diese Kosten erstatten, die oh Wunder ungefähr den bisherigen Einspeisegebühren entsprechen (stand hier glaube ich irgendwo).

    Warum gibt es diese Abgaben eigentlich nicht für die Verbreitung über Astra? Nun ja, wir leben halt in einer Bananenrepublik. :rolleyes:
     
  8. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Astra ist lediglich ein Dienstleister, welcher die ÖRR Signale per Satellit zu den Zuschauern befördert. Dafür zahlen die ÖRR die gemieteten Transponder.

    Die KNB benötigen die ÖRR Sender für ihr Geschäftsmodell, kassieren bei ihren Kunden ab und machen damit gute Gewinne. Ohne diese Sender keine Geschäftsmodelle und keine Gewinne.

    Siehst Du den Unterschied?

    Sie haben keine Endkundenbeziehung zu den ÖRR-Zuschauern und damit keine eigenen Geschäftsmodelle. Somit entfallen keine Abgaben für die Verbreitung an Astra. Bei den KNB ist das wohl gerechtfertigt, da sie mit den ÖRR Sender gutes Geld verdienen. Warum sollten die ÖRR darauf verzichten? Das hat aber aber nichts damit zu tun, dass die ÖRR den KNB ihre Sender großzügig und kostenlos zur Einspeisung überlassen.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... in Hessen ist die LPR-Hessen und nicht die LfM-NRW zuständig.
    Die Kanalbelegungssatzung der LPR-Hessen schreibt die Einspeisung von insg. 28 Programmen vor. Neben den 7 gesetzlich bestimmten ÖR-Programmen müssen zusätzlich noch zwei weitere ÖR-Dritte aus Nachbarbundesländer eingespeist werden.

    Die Abschaltung von analogen ARD-Dritten zieht i.d.R. eine Beschwerdeflut und in Folge ein negatives Medienecho nach sich ...
     
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das mag sein. Aber die dritten Programme aus anderen Bundesländern mussten noch nie eingespeist werden. Im Jahr 2010 musste auch jeweils ein Drittes analog rausgenommen werden. Es gab keine Beschwerdeflut.