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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Fällt unter Informationsrecht des Einzelnen, Google hilft.

    Das stimmt so nicht. Wenn der Eigentümer das Grundangebot sicherstellt, darf man keine Sat-Anlage aufstellen. Fällt allerdings ARD und ZDF aus dem Kabel, ist das Grundangebot allein über Kabel nicht mehr sichergestellt.

    Zattoo läuft auch aufm Laptop, welchen man spielend einfach an ein TV-Gerät anschalten kann. Vielleicht erst einmal informieren? Zudem war deine Behauptung ja "Im Internet gibts keine ö.r. Sender die frei empfangbar sind" und das ist nun einmal definitiv falsch!

    Es geht nicht um Einspeiseverträge sondern -gebühren. ARD und ZDF wären sicher bereits sofort einen Einspeisevertrag ohne Einspeisegebühren abzuschließen, nur die KNBs wollen das nicht. Daher liegt der Ball ja nun auch bei denen.

     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2012
  2. Mangels

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Na gut, dann mal Schritt für Schritt :
    1. Die Einspeisung der Sender, die nicht Must Carry sind, ist kostenpflichtig. d.h. Es steht den KNB's frei dafür Gelder zu nehmen, oder auch nicht. In ihren Geschäftsbedingungen haben sie sich dann wohl pro Gelder entschieden.
    2. Das betrifft also auch diverse Sender aus dem Protfolio der ÖR
    3. Die ÖR wollen aber, dass eben auch diese Sender kostenlos in die Kabelnetze eingespeist werden. Dabei wissen sie eben genau, dass sie den Zuschauer auf ihrer Seite haben, der nun einmal möchte, dass diese Sender auch in seinem jeweiligen Kabelnetz vertreten sind. Diese Haltung benutzen die ÖR gegenüber den KNB's als Druckmittel. Wenn ihr wollt, dass der Zuschauer zufrieden mit euch ist und nicht auf eine andere Plattform wechselt, dann müsst ihr eben eure Geschäftsbedingungen ändern, oder ihr geht über kurz oder lang drauf. Wir geben euch die Sender nur, wenn ihr keine Einspeiseentgelte verlangt, bzw. stellen euch frei, die kostenlos einzuspeisen.
    Also, wenn diese Vorgehensweise keine Erpressung ist, dann habe ich die Definition des Wortes Erpressung nicht verstanden.
    Es ist für mich eindeutig, dass das eine Erpressung ist. Zugegeben, schön verpackt, aber im Ganzen wird nicht versucht ein für beide Seiten zufriedenstellendes Übereinkommen zu erzielen, sondern es wird nach dem Motto gehandelt : Friss oder stirb!" Es gibt also keine vernünftige Alternative.


    Es steht ja nicht unbedingt da, für welche Kanäle "analoge Frquenzen" bereitgehalten werden müssen. Es stimmt, dass man durchaus einige rausschmeissen kann/könnte und sollte. Da stimme ich mit dir völlig überein. Dumm ist nur, dass man eben diese Frequenzen freihalten muss. Und wenn man das muss, dann kann man auch besser die wichtigen ÖR analog darauf senden, anstatt die Frequenzen als "totes Kapital" brachliegen zu lassen. Klar kann man alle analogen Sender rausschmeissen. Nur die entsprechenden Frequenzen darf man nach § 52 dann dummerweise auch nicht für digitale Kanäle verwenden. Deshalb fordere ich ja die Anpassung des § auf die heutige Situation in der TV-Landschaft.
     
  3. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Es ist Erpressung, wenn die ÖRR ihre wertvollen HD Sender den KNB kostenlos zur Verfügung stellen, damit sie mit einem attraktiven Geschäftsmodell Gewinne machen können? Seltsame Schlussfolgerung! :confused:
     
  4. Mangels

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Ja, sie verpacken sie nur gut. Sie sind kein Must Carry, also kostenpflichtig. Und das wollen sie nicht zahlen, sind aber so gutherzig und geben den KDG die Möglichkeit die umsonst einzuspeisen. Sie zwingen die KNB's dann also dazu ihre Geschäftisbedingungen zu ändern.

    Ich bringe das Beispiel nochmal : Die Werbeindustrie sagt zum Verlag von "digital fernsehen folgendes : "Also, Leute, hört zu. Wir machen das jetzt anders als bisher. Da ihr ja bereits Gelder von jedem Käufer eurer Zeitschriften bekommt, haben wir uns entschlossen, ab sofort nicht mehr für die Werbung, die bei euch veröffentlicht wird, zu bezahlen. Das macht ihr in Zukunft umsonst."
    Das würde ich nun aber wirklich als Erpressung ansehen.

    Nichts anderes passiert da zur Zeit zwischen KNB und ÖR. Hier haben allerdings die ÖR den TV-Zuschauer noch als zusätzliches Druckmittel gegen die KNB.
     
  5. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Von "zwingen" kann doch gar keine Rede sein. Sie bieten ihre Programme den KNB kostenlos zur Einspeisung an. Die KNB können zugreifen, oder es lassen.
    Lehnen sie die Einspeisung ab, dann ist ihr Angebot schlicht für viele Zuschauer nicht attraktiv und diese suchen sich dann Alternativen. Somit sollten die KNB höchstes Interesse daran haben diese Sender ihren Kunden zur Verfügung zu stellen, auch damit sie nicht noch weiter hinter Sat zurück fallen.
    Es ist ihre unternehmerische Entscheidung, die über Erfolg oder Misserfolg ihres Geschäftsmodells entscheiden wird. Eine "Erpressung" kann ich nicht nachvollziehen.
     
  6. Mangels

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Dann hast du es ja doch verstanden. Sie erpressen die KNB's mit dem Zuschauer. Entweder ihr geht auf unsere Rahmenbedingugen ein, oder der Zuschauer stellt euch dann schon die entsprechende Quittung aus.
    In der Erschaffung genau diesen Szenarios liegt doch die Erpressung. Wenn die KNB über 2013 hinaus überleben wollen, müssen sie sich den Bedingungen der ÖR unterwerfen. "Ihr müsst die Sender kostenlos einspeisen oder ihr werdet nicht überleben." Und jemanden zwingen etwas tun zu müssen, das nennt man nun einmal Erpressung.

    Und nun nehmen wir einmal den "Worst-Case" an :
    Die Gerichte entscheiden zugunsten der KNB's das Must Carry auch Must pay bedeutet.
    Dann werden die ÖR zähneknirschend in den entsprechenden Bundesländern für die Must Carry Sender zahlen. Nur in jedem Bundesland werden es andere sein. Alle anderen, auch die HD-Sender werden sie weiterhin "kostenlos" zur Verfügung stellen, obwohl die Verbreitung über Kabel dann ganz sicher der Zahlung bedarf.
    Dann spielen sie ihre Trumpfkarte, "Den Zuschauer" erneut aus und das Spiel "Nimm, oder nimm in Kauf zu sterben", geht weiter.
     
  7. Behageb

    Behageb Senior Member

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Hallo

    @Mangels

    Auch Dein Beispiel mit der Zeitschrift hinkt gewaltig.
    Erstmal --- ja es sind schon Zeitschriften daran zugrunde gegangen,das sie nicht genügend Werbekunden generieren konnten.
    Was Du aber in Deinem Beispiel völlig ausseracht lässt --- diese Zeitschriften erzeugen selbst Werte
    (Beiträge wegen denen sie gekauft und gelesen werden) zeige mir den KNB der in seinem Netz eigene Werte erzeugt.

    Gruss Bernd
     
  8. Mangels

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Och, es gibt viele die z.B. nach Sender wie 13th Street in HD hecheln. Die gibt es wohl momentan nur im Kabel. Aber egal, unwichtig.
    Das Besipiel hinkt tatsächlich, aber nicht so wie du meinst.

    Alleine durch Inhalt kann eine Zeitschrift heute gar nicht überleben. Und wenn die Berichte noch so gut sind (inhaltlich und stilistisch) - es reicht nicht ohne die Gelder der Werbeanzeigen.
    Wenn also die werbende Indsustrie das machen würde, dann würden die Zeitschriften eingestellt werden müssen. Es gibt keine Alternative.

    Im Kabel bedeutet das ja nicht unbedingt das aus. Man kann ja immer noch überleben, indem man auf die Forderungen der ÖR eingeht.
    Trotzdem bleibt das Prinzip äquivalent.
     
  9. mischobo

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... es geht nicht um §52 RStV sondern um §52b RStV "Belegung von Plattformen". Für die Verbreitung digitaler TV Sender gilt Absatz 1:
    ... z.B. Unitymedia nutzt derzeit 36 TV-Kanäle zur Verbreitung von digitalem Rundfunk. Ein Drittel dieser Kapazitäten wären 12 TV-Kanäle. Zu beachten ist auch, dass die Kabelnetzbetreiber mit mehr als 10.000 versorgten Wohneinheiten nur die Verfügbarkeit dieser Kapazitäten sicherzustellen haben ...
    ... als gesetzlich bestimmte ÖR-Programme gelten derzeit 'Das Erste', ZDF, regionales Drittes mit ggf. lokalen Fensterprogrammen, 3sat, arte, KiKa und Phoenix. Zusätzliches müssen Kapazitäten für die andere Dritten Programmen vorgehalten werden.
    Da die digitalen ÖR-Spartenkanäle nicht als gesetzliche Programme gelten und in den Bestimmungen keine Berücksichtigung finden, haben die auch keinen Must-Carry-Status...
    ... das sind die Regionalfenster auf RTL und Sat.1 ...
    ... in beispielsweise NRW wären das der jeweilige Lokalsender (center.tv Kön, center.tv Aachen, center.tv Düsseldorf, Studio 47, WM.TV und CityVision Mönchengladbach), NRW.TV und nrwision ...
    ... meiner Ansicht müssen die Sender in einem Frequenzbereich verbreitet werden, der auch in älteren Hausverteilanlagen keine Probleme bereitet und es dürfen nur weniger störanfällige genutzt werden.

    Abschliessend heisste es im RStV § 52b Abs.1:
    ... wenn also die Kapazitäten nicht ausreichen sollte, müssen die geseztlich bestimmten ÖR-Programme ('Das Erste', ZDF, regionales Drittes mit ggf. lokalen Fensterprogrammen, 3sat, arte, KiKa und Phoenix) vorrangig berücksichtigt werden.

    Und dann gibt es da noch RStV §52d Entgelte, Tarife:
    ... "die Verbreitung hat zu angemessenen Bedingungen zu erfolgen", "die Entgelte sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetz zu gestalten".

    Kabel Deutschland ist in gem. Definition ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht und unterliegt damit strengeren Bestimmungen als kleine Kabelnetzbetreiber.
    Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wie es Kabel Deutschland nunmal ist, darf z.B. keine Kapazitäten verschenken.
    Außerdem heisst es im TKG §2 Abs. 6:
     
  10. Mangels

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    @mischobo

    Danke für die großen Mühen deiner anschaulichen Verdeutlichung - Hut ab.

    Ändert aber, meiner Meinung nach, nichts daran, dass dieser § nun einmal dringend reformbedürftig ist, da er so auch den Spielraum der Plattformbetreiber einengt.