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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das stimmt so nicht. Warum sollten denn die SAT Zuschauer den Kabelkunden nicht die ÖRR Programme gönnen? Das Gegenteil ist doch der Fall. Wir kritisieren Einspeisepolitik, Gängelungen, Restriktionen und die Sinnlos-Verschlüsselung der FTA Sender , bei den großen KNB. Wir sind somit absolut solidarisch!
    Wir sind für den freien Empfang aller ÖRR Sender, inkl. der HD Sender, für die Kabelkunden.

    Allerdings sind wir der Meinung, dass die großen KNB keine Gelder mehr von den ÖRR für Einspeisung bekommen sollen, da sie für ihre Leistung schon mehr als fürstlich von den Kabelkunden entlohnt werden. Sie machen ja nur deswegen Gewinne im TV-Bereich, weil sie unter anderem auch die ÖRR anbieten können.

    Wir sind also an Deiner Seite! :)
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Du willst mich wohl ins Grab bringen mit diesem Posting.

    Raus mit der Sprache, wo sind die Ironietags versteckt ?
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    In diesem Fall darf die Sat-Nutzung nicht untersagt werden. Deswegen würde ich mich als Kabelkunde ja diebisch freuen, wenn die ÖR rausfliegen. Dann kann ich endlich auf Sat umschwenken. Zwangsverkabelung adé.

    Liegt daran, dass zum ersten mal IPTV erfasst wurde. Dadurch fallen natürlich alle anderen Kurven.

    Über Zattoo kann ich einige ÖR-Sender frei empfangen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2012
  4. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Da die Privatsender im Kabel verschlüsselt sind, dürfte die Sat-Nutzung schon jetzt nicht untersagt werden. Aber ab 01.01.2013 oder jetzt schon muss das Aufstellen einer Sat-Schüssel generell erlaubt sein. Das Argument, Kabel sei vorhanden, kann nicht mehr gelten.
     
  5. surfkiller20

    surfkiller20 Junior Member

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Eigentlich Schade das die Staatlichen TV-SAT Pläne damals
    gescheitert sind...
    Dann wäre die Diskussion über die Kosten fast schon Hinfällig
    weil klar wäre das der Satellit da oben jedem Steuerzahler gehört.
    Aber es kam ja anders.

    Warum ich der Meinung bin das die ÖR keine Einspeisegebühren
    zahlen sollen:
    Ich meine mich dunkel daran zu erinnern das die RTL Gruppe
    damals nur Digital ins Kabel eingespeist wurde (2006 war das glaub ich)
    weil Kabel-D dafür Geld an RTL gezahlt hat.
    Da die Höhe dieser Zahlungen sich nach den tatsächlich erreichten
    Haushalten richtet, wurden die Sender Verschlüsselt.
    Dadurch weiß Kabel-D das X Kunden die Sender schauen können
    und müssen dementsprechend Summe X an die Sender zahlen.

    Wie gesagt, ist aus dem Gedächtnis und ich kann mich auch Irren!

    Kabel-D soll die ÖR ruhig auspeisen, wenn Sie der Meinung
    sind das sie die Sender ab dem 01.01.13 nicht mehr einspeisen
    brauchen bzw. dürfen.
    Dann wird das ganze vor Gericht geklärt und gut ist.

    Die Frage ist letztlich die:
    Kann es sich ein Unternehmen überhaupt erlauben 2 der
    wichtigsten Sender nicht anzubieten?
    Die Antwort darauf dürfte Nein lauten.

    Daher gehe ich derzeit von folgendem Szenario aus,
    sofern nicht noch im Jahr 2012 ein Urteil gefällt wird:
    - am 01.01.13 änder sich für die Kabelkunden nichts
    - sollte dann irgendwann ein Urteil fallen werden die
    ÖR entweder Rückwirkend zum 01.01.13 nachzahlen müssen
    oder aber Kabel-D geht leer aus, wird dafür aber
    sicherlich Sender wie NDR HD, KIKA HD, PHOENIX HD, etc. pp.
    nicht sobald einspeisen.

    Es liegt natürlich auch im Rahmen des möglichen das beide Seiten
    sich auf einen neuen Vertrag einigen, nur halt zu anderen
    Konditionen.

    Und ich schreibe das als Nutzer von Kabel UND Sat Fernsehen!
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Einen Vertrag.
    Wie währe es mit 11 Verträge.

    So wie Kabel Deutschland jeden einzelnen seperat Verklagen muss kann Kabel Deutschland auch mit jeden einzelnen Landesrundfunkanstalt ein seperaten Einspeisvertrag abschließen.

    UM zb. hat ja auch noch ein Seperaten Einspeisvertrag mit den WDR und ARTE über dessen HD Programm.

    Ich weis jetzt nicht wem den KCC Übergabepunkt gehört.
    Da dieser sich in Hessen befindet gehe ich mal vom Hessen Landesrundfunkanstalt aus. So genau weis man das als Laie auch nicht wer Eigentümer ist.
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das ARD KCC gehört zum ARD Sternpunkt (hr) und der Übergabepunkt zur Netzebene 3 ist bei ancotel!
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... Programzuführung ist Netzebene 2 ;)
     
  9. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Von mir aus ist die Programmzuführung Netzebene 2!

    Ist es nicht die Übergabestelle in die Netzebene 3?
    Also sind KDG, UMKBW, Netcologne etc. nicht Netzebene 3? :confused:
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Und das steht genau wo ?

    Warum sollten sich die Eigentumsverhältnisse von Hausbesitzern ändern wo doch das Verfassungsgericht das Eigentum höher als das Recht auf freie Meinungsbeschaffung gewertet hat ?
    Prima, als statt großer TVs soll sich der GEZ Zahler jetzt mit einem Samtphone zufrieden geben , oder wie ?


    LEUTE , ihr kommt hier auf Ideen da kann einem schlecht werden !

    Was ist daran gut das die ö.r. Sender ohne Einspeisevertrag nicht eingespeist werden dürfen ?
    NAtürlich können sie sich das nicht leisten, aber was nutzt das wenn sie die ö.r. Sender nicht einspeisen dürfen und die ö.r. Sender weiter GEZ einsacken und sich weigern auch an die KNB zu zahlen ?
    Schon mal in den Rundfunkstaatsvertrag geschaut ?
    $ 52 ?
    Sieht nicht so aus !
    Wie so nachzahlen ?
    Keine Einspeisung heißt auch keine Zahlungen, daß wäre ja noch schöner das GEZ Gelder dafür aufgewandt werden ohne das die KNB die zeigen zeigen dürften .

    Klar gibt neue Kondition, wird teurer werdn wegen der neuen HD Sender oder billiger wenn die ö.r. Sender aus verletztem Stolz nur das Notwendigste einspeisen lassen aber natürlich trotzdem weiterhin die volle Haushaltsabgabe einsacken wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. September 2012