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"Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dexter88, 1. September 2012.

  1. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    Weil man zu dem Thema ja allerhand im Internet findet, hier noch spezifisch nachgefragt:

    Ich bin Mieter einer Wohnung, zu welcher ein Balkon gehört, der nach Süden zeigt. In meinem Mietvertrag steht, dass das anbringen oder verändern von Antennen zustimmungspflichtig ist.

    Also habe ich nen "Antrag" geschrieben, dass ich gerne eine Sat-Schüssel auf meinem Balkon fest installieren würde. Dies wurde verneint, und es wurden mir auch gleich "rechtliche Schritte" angedroht, sowie "Rückbau durch eine Fachfirma, welchen ich selbstverständlich selbst bezahlen müsste" usw. (Nun will ich ja mal sehen, wie diese Fachfirma in meine Wohnung kommt, aber egal -- und: Um was für "rechtliche Schritte" könnte es sich hier handeln? Es ist ja keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Meines Erachtens könnte der VM maximal ne Verwarnung aussprechen mit der Forderung, das Ding wieder zu demontieren? Eine Verletzung der Wohnung rechtfertigt das jedenfalls nicht..)

    Jedenfalls bezieht sich der Schriftverkehr als auch das im Vertrag genannte "anbringen" ja eindeutig auf eine feste Montage.

    Wenn ich nun also eine Flachantenne aufstelle, die nicht über die Balkonbrüstung ragt, von "außen" also nicht zu sehen ist und nicht fest mit der Bausubstanz verbunden ist, kann der VM mir das trotzdem verbieten? Fragen will ich den VM nicht, da er natürlich nein sagen wird. Ob er damit im Recht ist, ist ja ne andere Frage..? (Oft zitiert wird ja der Sonnenschirm oder de Wäschetrockner, welcher ja auch aufgestellt werden dürfen)

    Es gibt hier im Haus zwar einen digitalen Kabelanschluss, den kann und will ich mir als Student aber nicht leisten.

    Uuund: Wenn ich das Kabel IN meiner Wohnung fest verlege, d.h. in Kabelkanälen, könnte das dazu führen, dass die Anlage nicht mehr als "mobil" angesehen wird? (Es geht hier ja schließlich um die Antenne, und nicht um die zugehörige Verkabelung..)

    Danke!
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2012
  2. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Nein, die Schüssel kann nicht verboten werden, wenn sie nicht einen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet (= daran befestigt wird) und dezent aufgestellt wird. Auch haarsträubende Dinge wie "Mülltüte drüberstülpen" und ähnliches ist nicht notwendig.

    Für die Kabelkanäle in der Wohnung gilt - unabhängig - das gleiche wie für jedes größere Dübelloch, Austausch von Bodenleisten und andere Eingriffe in die Bausubstanz: Der Vermieter kann selbstverständlich die fachgerechte Wiederherstellung des Zustandes bei Einzug verlangen und bei unsachgemässer Installation Kosten für eine Beseitigung angerichteter Schäden in Rechnung stellen.
    In diesem Sinne sei besonders auf das *unsachgemäße* herumbohren an Fensterrahmen/Profilen hingewiesen.
     
  3. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Nun, das spiegelt auch meine Meinung wieder. :D Nun gibt es allerdings auch diverse Aussagen (im Internet..) die etwas anderes behaupten: Wenn eine "Anbringung von Antennen" im Mietvertrag steht, gälte das Prinzipiell für ALLE Antennen - auch für mobile. So wird jedenfalls mein VErmieter Argumentieren, wenn er die Antenne bermerken sollte.

    Gibt es da mittlerweile handfeste Urteile? Sind die Urteile vom LG Hamburg bspw. bundesweit anwendbar?

    Und: Eine Fensterdurchführung ist natürlich auch schon bestellt. Habe zwar auch noch einen 12/600er Bohrer da, aber will ungerne die Außenwand durchbohren um den Vermieter vor größeren Herzinfakte zu bewahren. :D

    Ich wohne erst kurz in dieser Wohnung und finde sie echt gut - deshalb will ich es mir prinzipiell nur ungerne mit dem Vermieter "verscherzen".. - Aber "rauswerfen" geht eh nicht so einfach, oder? :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2012
  4. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Die "Anbringung" von Antennen bezieht sich immer auf die Montage an der Bausubstanz - das wird immer durcheinandergeworfen und sorgt für die entsprechende Verwirrung. Was du mobil auf deinem Balkon veranstaltest und aufstellst gehört - wie die sprichwörtlichen Sonnenschirme - zur normalen privaten Nutzung des Balkons und kann nicht verboten werden, der Vermieter hat hier gar keine Handhabe, wenn deine Antenne nicht verrostet oder grellfarbig bemalt weithin sichtbar ist oder den Nachbarbalkon abschattet oder jederzeit auf die Strasse geweht werden kann oder die guten Sitten verletzt :) -- wieder analog zum Sonnenschirm oder anderen Dingen.

    Die Angst der Vermieter bezieht sich ja in der Regel auf möglche Beschwerden von Nachbarn, Verschandelung oder schlicht Versicherungsamgelegenheiten und die damit verbundene eigene Unsicherheit.

    Hier bei der GAG (Kölner Wohnbau) steht das ganze natürlich auch in den Mietverträgen, trotzdem kann man mit den "Facility Managern" zum Thema auch mal Fachsimpeln und auch Tipps austauschen was dezente und geeignete, und damit zulässige Aufstellung betrifft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2012
  5. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Naja, hier im Haus gibt es bereits einige "mobile" Satschüsseln, die teilweise auch deutlich über den Balkon hinaus ragen. Ob diese jedoch ausländischen Mitbürgern gehören, weiß ich nicht - ich würde jedoch mal davon ausgehen.

    Ich denke "meine" Immobilienverwaltung hat einen Vertrag mit Kabel Deutschland und verdient deshalb kräftig an den Kabelanschlüssen mit. Ich wurde immerhin schon beim unterschreiben des Mietvertrages förmlich dazu gedrängt, einen KD-Vertrag mitzuunterschreiben.

    Immerhin habe ich im "Antrag" für die "befestigte" Anlage erwähnt, dass ich gelernter Elektroinstallateur bin und die Montage deshalb in jedem Fall fachgerecht durchgeführt hätte - deshalb verwunderte mich die Aggressivität des Antwortschreibens auch ein wenig. Direktes Drohen mit rechtlichen Konsequenzen trägt IMO nicht unbedingt zu einem entspannten Mietsverhältnis bei.

    Ich werde die Satellitenanlage jedenfalls mal (mobil) installieren und gucken was passiert - wird schon nicht langweilig werden. :D
     
  6. Fitzgerald

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Völliger Blödsinn. Teucom zeigt nur dass er keine Ahnung hat. :p

    Richtig ist: es findet in jedem Einzelfall eine Güterabwägung zwischen den beteiligten Grundrechten statt, also dem Grundrecht auf Eigentum und dem Grundrecht auf Informationsfreiheit.

    Im vorliegenden Streitfall gibt es einen gültigen Mietvertrag, der die Antennenfrage regelt. Willst du eine Schüssel aufstellen, mußt du die Frage beantworten, was sich seit dem Abschluß des Mietvertrages geändert haben soll, das dich berechtigt, gegen den einvernehmlich geschlossenen Vertrag zu verstoßen.

    Wenn du behauptest, du hast die Schüssel dezent aufgestellt, und der Vermieter sagt, der optische Eindruck des Gebäudes ist trotzdem gestört, dann hast du ein Problem. :p

    Du kannst dann argumentieren dass die Beeinträchtigung geringfügig ist und dass dein Grundrecht auf Informationsfreiheit überwiegt. Dazu mußt du aber deutlich machen was für Vorteile deine Schüssel gegenüber dem Kabelanschluß hat.

    Teucom hat dieses Problem nicht weil seine Schwester in Japan lebt und er allen Ernstes total exotische Japan-Sender guckt die für einen Normal-Sterblichen völlig uninteressant sind.

    Auch über Balkon-Antennen ist schon bis vor dem BGH prozessiert worden. Hast du ein glaubhaftes Interesse an Sendern die nicht ins Kabel eingespeist werden kannst du eine dezent montierte Balkon-Antenne in der Regel rechtfertigen.

    Bietet die Sat-Antenne aber gegenüber dem Kabel keinen spürbaren Mehrwert wird es schwierig.

    Wenn der Vermieter sich durch deine Balkon-Antenne zu sehr gestört fühlt, kann er dich auffordern, mit deiner Antenne aufs Dach zu gehen.

    Das kostet ein Vermögen und spätestens dann die Schüssel-Interessenten plötzlich ganz still.

    Du schreibst dass du erst seit Kurzem in dieser Wohnung lebst. Da mußt du dir echt was einfallen lassen, warum du jetzt ne Schüssel haben willst, das aber bei Einzug noch nicht erkennen konntest.

    Wenn es eine anonyme Baugesellschaft ist die deine Verhältnisse nicht kontrollieren kann dann kannst du dich in eine Ausländerin verliebt haben. :love:

    Ganz so einfach wie Teucom sich das vorstellt ist es in deinem Fall leider nicht. Es stellt sich die Frage: Warum hast du den Mietvertrag unteschrieben, ohne die Antennen-Klausel zu streichen? Was ist das für eine Moral: Verträge zu unterschreiben, um sie dann sofort zu brechen?
     
  7. Fitzgerald

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Das gehört eher in die Gruppe Eigentore, weil von einem gelernten Elektroinstallateur erwartet werden kann, dass er sich beim Einzug in eine Wohnung Gedanken macht, wie der Fernsehempfang geregelt ist. Um so schwerer wird es für dich zu beweisen, dass nach Vertragsschluß Umstände eingetreten sind, die dich berechtigen, gegen den Mietvertrag zu verstoßen.

    Geh mal davon aus, dass die anderen Parteien im Haus mit ihren deutlich sichtbaren Antennen ein entsprechendes Informationsinteresse nachgewiesen haben, das Kabel Deutschland nicht befriedigt. Was hast du da für Argumente?

    Also wenn bei mir ein gelernter Elektroinstallateur einziehen würde und der mir nach ein paar Wochen erzählen würde dass er doch zwingend ne Schüssel benötigt und dass er das bei Einzug nicht gewußt hat ...

    Mal ehrlich: würde ich mich da als Vermieter verarscht fühlen? Oder würde ich dir das glauben? :eek:
     
  8. HansEberhardt

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Als Elektro-Student interessiert ihn ja auch die Nachrichtentechnik. Er möchte dann natürlich auch Dr.Dish-TV sehen. Ich glaube kaum, daß das ins Kabel eingespeißt wird. (Hinweis: Dazu ist allerdings auch ein DVB-S2-Receiver notwendig.)
     
  9. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Bezüglich einer Antenne wurde aber nun mal nichts einvernehmlich beschlossen, außer, dass bei einer Anbringung die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Es steht nicht im Vertrag, dass das für die Errichtung oder den Betrieb einer "Mobilen" Antennenanlage ebenfalls notwendig ist.

    Das war ja der Grund meiner Anfrage hier - nämlich herauszufinden, ob eine "mobile" Antenne ebenfalls als - gemäß Mietvertrag - "angebracht" gilt. Ich hatte und habe nicht vor den Vertrag zu brechen. Aber: Wenn ich Rechte habe, die mir der Vermieter jedoch "aus einer Laune heraus" nicht zugesteht, dann bin ich auch gewillt, mir diese zu "erkämpfen".

    Und der Grund, weshalb ich gerne eine Sat-Schüssel aufstellen würde, ist in Anbetracht der Tatsache, dass es nicht explizit verboten wurde, doch egal oder nicht? Oder musst du dich auch für die Farbwahl deiner Vorhänge rechtfertigen? ;)
     
  10. satmanager

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Bei einer Balkonmontage kommt man oft gar nicht daran vorbei sich auch mal Kopfzerbrechen zu machen über die Erdung (siehe unter http://forum.digitalfernsehen.de/fo...1-satanlage-richtig-erden-33.html#post5456671 + 2-4 folgende Beiträge), ganz einfach wegen Dachabstand + Wandüberstand .....

    Und dann, sogar wenn man das weiß und daran gedacht hat, wird es oft undurchführbar das fachgerecht zu machen (ohne einen Aufwand betreiben zu müssen der fast unmöglich ist).