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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Die ÖR haben die Bundespost beim Aufbau der Kabelnetze finanziell unterstützt.

    Wer einmal zum Sat-Empfang gewechselt ist, wird nicht mehr zum Kabel zurückkehren. Schon allein wegen der Vielfalt an Programmen. Aber gerade durch kurzfristiges Denken verlieren die Kabelnetzbetreiber.

    Wenn die KNB ihre Strategie nicht ändern, wird die Akzeptanz für digitales Kabelfernsehen nicht steigen. Die ÖR gehen den richtigen Weg.
     
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Transponder auf SAT anzumieten und von allen GEZ Zahlern finanzieren zu lassen ist nicht einmal historisch begründet, IPTV Anbieter erhalten auch keine GEZ Gelder. Von daher soll Astra selbst zusehen wie sie ihre Tranponder bezahlt bekommt .
    Es kann nicht sein das Gebühren dazu aufgewendet werden müssen um ein gewinnorientiertes Unternehmen die Einnahmen zu sichern.
    Das sollen die Nutznießer dieser Plattform dann auch mal schön selber zahlen oder herrscht in diesem Land SAT-Unterstützungszwang ?:winken:

    Warum soll jeder Gebührenzahler für die SAT Nutzer zahlen auch wenn er SAT gar nicht nutzen kann oder will ?


    Die KNB haben ein konkurrenzloses sehr gutes Angebot mit Internet und Telefon, von daher werden sicherlich viel Internetnutzer weiterhin beim Kabel bleiben und die wenigstens werden wohl wechseln, dabei gehe ich von einem für die KNB positiven Gerichtsurteil aus .

    Das der TV Empfang über Kabel unattraktiv ist brauchst du mir nicht zu beweisen, da habe ich ja die gleiche Meinung.
    Allerdings holt Astra da massiv auf was die Unattraktivität belangt ( HD+ )
    Der Weg für die kostenpflichtige Grundverschlüsselung ist damit geebnet.
    Der Premiumweg ist eher Kabel, allerdings nur wenn die aktuellen Probleme dort beseitigt werden würden , die wie du selbst ja schreibst durch Managementfehler und Geldgier der KNB verursacht werden.

    Bei SAT besteht der Nachteil der Störanfälligkeit und der langen Laufzeit der Signale.
    Bei IPTV besteht der Nachteil der adressierten Benutzer und den hohen Kosten.
    Bei DVB-t besteht der Nachteil in der schlechten Qualität.
    Beim Kabel besteht der Nachteil in Managemententscheidungen.
    Wenn die Gier der KNB nicht so groß wäre würde ich diese Plattform für technisch am besten geeignet halten.

    Leider kapieren aber die KNB nicht das sich die Zuschauer in Deutschland nicht unbegrenzt abzocken lassen, daß wird auch die HD+ Plattform noch feststellen müssen.
    Die KNB kassieren lieber von einigen viel Geld anstatt von allen wenig zu erhalten.
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Ist das eine deiner kuriosen "Antworten"mit fragezeichen, oder eine Frage? ;)

    Man kann das ganze ja noch ausweiten!

    Warum soll jeder Gebührenzahler für die DVB-T Nutzer zahlen auch wenn er DVB-T gar nicht nutzen kann oder will ?
     
  4. Kalle

    Kalle Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Bei MiB ist Hopfen und Malz verloren - wer hatte "geklärt dass die Kabelgebühren nicht für die Einspeiseentgelte verwendet werden"? Das hat Kabelkunde MiB sich zusammengereimt und stellt es als Tatsache da.
    Bei soviel Verbortheit lohnt sich das Anworten nicht mehr, denn User MiB weiß ja bereits jetzt, dass ARD und ZDF vor Gericht unterliegen werden. Sag mir bitte mal die Lottozahlen von morgen du Schlaumeier!
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Wenn du dich in Gespräche einmischst dann reicht es nicht nur eine von 2 Stimmen zu hören !
    Lesen und begreifen !
    Das ist ja keine Meinung sondern einfach nur FALSCH !

    Ach , also wenn das auf SAT geschieht ist das für dich in Ordnung ?
    Was ist denn die Kabelgebühr ?
    Die ist ebenfalls nur ein Vorwand zum Melken des Zuschauers denn für Programme wird ja EXTRA GELD kassiert, komischweise nicht für die ö.r. Sender weil DAS DA die ö.r. Sender mit den Einspeisegebühren bezahlen !

    Geht dir jetzt vielleicht ein Licht auf das die Kabelgebühr nichts mit dem Empfang von Programmen zu tun hat ?

    Was erwartest du wenn man unzählige mal immer das gleiche schreibt und dann immer wieder Argumente kommen das die Kabelgebühren mit der Einspeisegebühr der ö.r. Sender gleichzusetzen sind , ohne zu beachten wie dann der Service der KNB bei Reparaturen , zur Verfügung stellen von Receivern und Verlegung neuer Kabel und Verstärker finanziert wird.
    Ebenfalls unberücksichtigt bleibt dabei das man Sender außer den ö.r. Sendern EXTRA bezahlen muß, die wären ja deiner Ansicht nach in der Kabelgebühr alle enthalten.

    Ziemlich günstig diese reichhaltige Versorgung für rund 11 Euro im Monat.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das Problem dabei ist dass die ÖR auf solche Wirtschaftsunternehmen angewiesen ist.
    So gibt es keine öffentlich-rechtlich betriebene Satellitenplattform, nur kommerzielle Satellitenbetreiber.
    Die Verbreitung der ÖR über Satellit müsste entfallen, was alle Leute in ländlichen Gebieten ohne Kabelanschluss ausschliessen würde.

    Zum jetzt vermutlich kommenden Argument: Empfang über DVB-T

    Etwa die Hälfte aller DVB-T Sendeanlagen werden in Deutschland von Media Broadcast betrieben, einem kommerziellen Unternehmen.

    Mit den ÖR-eigenen Sendeanlagen alleine würde weit weniger als die Hälfte der Fläche von Dtl. mit TV-Programmen versorgt.

    Von daher können die ÖR nicht auf kommerzielle Unternehmen verzichten was die Verbreitung von TV-Programmen betrifft.

    Es gibt allerdings einen Unterschied: Beim TV-Kabel zahlen die Kunden bzw. Nutzer für die Dienstleistung der Verbreitung,
    während bei anderen Verbreitungswegen die Anbieter zahlen.

    SES versucht das beim Verbreitungsweg Satellit gerade in eine Mischfinanzierung (Anbieter + Nutzer) zu ändern.

    Das nicht, aber bei Astra zahlen ja auch keine Kunden für das TV-Angebot der ÖR, im Gegensatz zum TV-Kabelanschluss.

    Im Nachhinein halte ich das allerdings auch für einen Fehler dass sich die ÖR so stark von einem Satellitenbetreiber abhängig gemacht haben.
    Diese sollten – meiner Ansicht nach – sich zukünftig Alternativen offen halten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2012
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Dann kann man ja die Transponder Miete ebenfalls einstellen denn die Satelliten sind ja schon bezahlt ;)

    Zahlen können das dann die SAT Zuschauer .
    Astra verschlüsselt die ö.r. Sender , gibt Smartcards aus und kassiert dafür Geld als Ausgleich für fehlende Transpondermiete und Kosten für die Verschlüsselung.

    Pro Smatcard sollten da 17,90 Euro / Monat ausreichen :D

    Ein Recht auf SAT Empfang gibts ja nicht :winken:

    Wenn du das nicht erkennst würde dir auch eine Erklärung nicht weiterhelfen
    Weil einzig DVB-t zuständig für die Grundversorgung ist, finde ich auch schlecht aber kann es nicht ändern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2012
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Wenn dann mal 95% aller Haushalte Internet mit min. 16 MBit/s haben dann kann die Verbreitung der ÖR im Prinzip auch per IP-Multicast erfolgen.
    Das dürfte gegen Ende dieses Jahrzehnts so weit sein.

    Ok, was ist mit den restlichen 5% die sich sicherlich überwiegend in ländlichen Regionen befinden?
    Das wären immer noch ca. 2 Millionen Haushalte die ohne Sat-Empfang, nur DVB-T als Alternative hätten, denn gerade dort wo kein schnelles Internet verfügbar ist sind auch keine TV-Kabelnetze ausgebaut.

    Für Leute die keinen Internet- oder Kabelanschluss haben möchten bleibt noch DVB-T als Alternative.
     
  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    DU bist aber einer.

    Ich bin nur den aktuellen Links der aktuellen HP der Landesanstalt für Medien NRW gefolgt.

    Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen -*Digitales Kabelfernsehen (DVB-C)

    Mit anderen Worten, diese haben einen Uralten Rundfunkstaatsvertrag verlinkt?

    Ui, denoch Sorry von mir aus.
     
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Warum sollte das Urteil für die Kabelnetzbetreiber positiv ausgehen? Wenn Privatkunden nicht mehr bereit sind, für Verträge jeden Monat an den Mobilfunkanbieter zu zahlen und lieber Prepaid haben möchten, kündigen sie doch auch. In dem Fall könnten Mobilfunkanbieter doch auch gegen Privatkunden klagen, weil sie die Verträge kündigen.

    Bei Sat gibt es aber bei den Privatsendern in SD keine Einschränkungen bei den Aufnahmen. Beim Kabel aber.

    Darauf kann man noch ewig warten.

    Deswegen verlieren die KNB immer mehr Kunden.