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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Sie werden doch von ihren Kunden fürstlich bezahlt. Warum dann den Kunden die Leistung vorenthalten? Das ist nicht logisch, denn man vergrault damit die geneigte Kundschaft.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... das aber auch nur, wenn der Eigentümer der Immobilie dem auch zustimmt ...
     
  3. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Also dieser § 52 bedarf aber ganz dringend einer Anpassung.
    Alleine schon das Gequatsche von Übertragungskapazität für analoge Kanäle.
    Demnach könnte ein KNB ja gar nicht analog aus deinem Portfolio streichen, weil er zumindest immer die Kapazität bereithalten muss.
     
  4. Athlonpower

    Athlonpower Platin Member

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das vergraulen der Kundschaft ist den Kabelgesellschaften ganz einfach völlig egal, weil der größte Teil der Kunden über die Vermieter ans Kabel gezwungen wird, das große Augenmerk der Kabelgesellschaften ist das langfristige Abschließen mit den Wohnungsbaugesellschaften, dann müssen die Mieter zahlen, egal was sie bekommen und ob sie das überhaupt wollen, was sie bekommen.

    Den Eigenheimbesitzer hat z. B. Kabel Deutschland als größter Anbieter doch schon lange verloren, bzw. abgeschrieben, die haben schon lange den großen Vorteil einer Schüssel mit entsprechender Verkabelung in der Wohnung für sich entdeckt, wir brauchen Technik aus dem letzten Jahrhundert nicht.

    Die Kabelgesellschaften müssen nur bei den großen Wohnungsbaugesellschaften die richtigen Leute "bei Laune halten", dann floriert das Geschäft, obwohl sich selbst bei den kleinsten Mietshäuser ein eigener Sat-Empfang mit Verteilung über Multischalter schon nach wenigen Jahren amortisiert, ist den Vermietern jedoch egal, die Mieter zahlen bzw. müssen ja zahlen.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Och mann, wie oft muß ich denn noch erklären das die KNB die ö.r. Sender ohne Einspeisevertrag nicht einspeisen dürfen und das bedeutet bei KD und UM das die ö.r. Sender für diese Leistungen bezahlen müssen, EBENSO WIE AUF SAT AUCH !


    Solange er die privaten Sender grundverschlüsselt kann er das in der Tat nicht ;)

    Ich wäre auch für eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages .
    Den ö.r. Sendern sollte es ganz einfach untersagt werden Wirtschaftsunternehmen GEZ Gelder für die Übertragung von ö.r. Sendern zu bezahlen.
    Im Gegenzug muß natürlich die Vermarktung an den Plattformbetreiber abgegeben werden damit diese die Ausfälle kompensieren können und mit ihren Plattformen in einen richtigen Wettbewerb treten.
     
  6. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das stimmt so lange wie ARD und ZDF im Netz drin sind!

    Sollten die KNB aber so selten dämlich sein und
    Das Erste, ZDF und die dritten rauszuwerfen
    würden ein Sturm über die Vermieter und KNB
    hereinbrechen.....

    Den Vermietern bliebe wenn sich der Streit hinziehen
    sollte kaum eine Wahl als auf Sat umzusteigen.

    Von den NE4 Anbietern ganz zu schweigen, die
    würden sicher auch klagen und nicht klaglos
    die volle Summe für ein reduziertes Bouquet zahlen!
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Nur werden ARD, ZDF und das regionale Dritte nicht rausfliegen. Dafür aber ev. alle anderen ÖR - nur die interessiert fast niemanden, wie auch an den Einschaltquoten unschwer zu erkennen ist.
     
  8. deekey777

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun. Hier geht's um Leistung <-> Gegenleistung, daher klagt die KDG auch vor einem Zivilgericht; dennoch hätte die KDG alle Mitglieder der ARD aufeinmal verklagen müssen. Die landesrechtlichen Bestimmungen regeln die Pflichten der Plattformanbieter, was sie mit ihren Kapazitäten zu tun haben, sonst hätte die KDG gerade die Länder verklagt (könnte auch passieren).

    Passt zwar nicht ganz, erklärt aber die Problematik (Beispiel!):
    Reinigungsgewerbe: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, der Reinigungskraft 5 EUR pro Stunde zu bezahlen, keiner von beiden ist tarifgebunden. Jetzt erklärt das Bundesministerium für Arbeit durch eine Verordnung den Tarifvertrag fürs Reinigunsgewerbe für allgemeinverbindlich, wonach die Reinigungskraft mindestens 6,50 pro Stunde bekommen muss. Also hat die Reinigungskraft Anspruch auf 6,50 EUR die Stunde und zwar aufgrund einer ör Maßnahme. Der Arbeitgeber wiederum kann sich jetzt nicht beim Bund melden und sagen, dass der Bund den tariflichen Mehrlohn übernimmt.

    Und genau so argumentiert die ARD: "Liebe KDG, du musst mich eh einspeisen und zwar aufgrund einer ör Bestimmung, was willst du jetzt von mir?"
    Die KDG argumentiert aber: "Was kann ich dafür? Ich muss eh nur Kapazitäten für euch freihalten, nicht mehr. Und für die Nutzung dieser Kapazitäten habt ihr mich zu entschädigen."

    Ich will kein Spielverderber sein, aber das Zitieren des Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung vom 01.01.2001 ist uncool.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2012
  9. deekey777

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    http://www.uni-saarland.de/fileadmi...oepl/Vergangene_Semester/lehre09-10/PRR33.pdf
    Zweite Folie:
    Die ARD ist nicht rechtsfähig, kann also nicht verklagt werden, sondern ihre Mitglieder. Daher klagt die KDG gegen den BR.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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