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Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 19. August 2012.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Raubkopierer: Kanzlei plant offenbar Web-Pranger - WinFuture.de


    Den guten Anwälten sollte bekannt sein, das Erpressung ein Straftatbestand ist. Dazu fällt mir folgender Witz ein " Was ist ein Anwalt in hochkonzentrierter Schwefelsäure ? Eine gute Lösung !" :D

    Ich denke, der Sozietät kann dann nur geraten werden sich bei diesbezüglicher Vorgehensweise unter Polizeischutz stellen zu lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2012
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Gähn...

    Anwälte, die Informationen über aktive Fälle veröffentlichen, begehen Straftaten. Da gilt nämlich eine Berufsschweigepflicht. Sonst würden nämlich Anwälte schon lange, gegnerische Zeugen zur Schau stellen.
     
  3. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    OMG, ein Porno-Pranger!

    Ich gestehe, ich habe "sowas" auch schon angesehen... :rolleyes:
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Gegen ansehen haben die ja auch nix, hauptsache Du bezahlst dafür oder drehst selber welche. :D
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Da gibt's dann aber auch Post. Einfach in Nachbars Fenster halte ist nicht :D
     
  6. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Wer wegen "sowas" filegeshared (wie auch immer man diese Dummheit nennen mag) hat, verdient es nicht anders...
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    ... und wer sein Netzwerk nicht wasserdicht absichert, genauso.
     
  8. divx

    divx Silber Member

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    und bei einer solchen Fehlerquote mehr als fragwürdig.

    "LG Köln stellt fest: Fehlerquote von über 50 Prozent bei der Zuordnung von IP-Adressen
    Bemerkenswert sind die Ausführungen des LG Köln zur Fehlerquote bei der Zuordnung von IP-Adressen:
    "Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP -Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe. Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP-Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen."

    Abmahnung Nümann und Lang
     
  9. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Besteht da eine Kausalität ? :rolleyes:
     
  10. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Erpresser Anwälte planen Web Pranger für Filesharer

    Brüller :eek:

    Zum Thema:
    Um keine Probleme mit dem Persöntlichkeitsrecht zu bekommen, ist dort wohl geplant, nur Teile der Gegnerliste zu veröffentlichen.

    Dies beschränkt auf Anschlussinhaber, welche keine Naturperson sind. Unzählige Anschlüsse laufen wohl über Firmen, Polizeistationen, Vereine und sonstige rechtsfähige juristische Personen.

    Es dürfte nichts dagegensprechen, sofern diese auf der Gegenerliste genannt werden ;)

    Bin mal gespannt, ob die das wirklich durchziehen. Wäre eine neue Qualität im Abmahnbereich...